Nur Zürich hätte neutral sein können
Kooperation mit den Nachbarn war schon im Mittelalter Voraussetzung für Eigenständigkeit
Jahrhundertelang lag die Region Knonauer Amt im Brennpunkt der Konflikte zwischen Zürich und Schwyz. So oft sich die beiden Orte auch bekämpften, suchten sie doch immer wieder bei der Verfolgung gemeinsamer Interessen die Kooperation.
Die Kooperation von Zürich und den Waldstätten war für beide Seiten entscheidend für ihre Eigenständigkeit, während Konfrontationen diese immer wieder infrage stellten. Wer wie die Region Knonauer Amt geografisch dazwischen lag, musste sich nach den jeweiligen Machtverhältnissen richten – Neutralität wäre keine Option gewesen, hätte man diese damals bereits in Erwägung gezogen.
Erste Namen aus dem Knonauer Amt
Die Siedlungsstrukturen der Region Knonauer Amt gehen weitgehend auf das Frühmittelalter zurück, als germanische Sippen die Gegend schrittweise besiedelten. Wie dies geschah, lässt sich nur in groben Umrissen vermuten, denn Zeugen aus dieser Zeit sind spärlich. Die Herrschaft war damals nicht territorial geordnet, sondern beruhte auf persönlichen Beziehungen, die sich allerdings jahrhundertelang nur in den obersten sozialen Schichten bruchstückhaft rekonstruieren lassen.
Die ersten bekannten Namen stammen von Fürsten auf Reichsebene, im Raum der heutigen Nord- und Ostschweiz den Grafen von Lenzburg, Kyburg und Habsburg. Zum Hochadel zählten ab der Mitte des 11. Jahrhunderts auch die Freiherren. Die ersten bekannten Namen aus der Region Knonauer Amt sind Konrad von Sellenbüren, der Stifter des Klosters Engelberg um 1120, und seine beiden mutmasslichen Verwandten, Heinrich von Bonstetten und Eglof von Gamlikon. Unbekannt ist, in welchen Abhängigkeitsverhältnissen sie zu höhergestellten Adligen standen.
Langer Weg zur Territorialherrschaft
Neutralität setzt eigenständige, handlungsfähige Träger der politischen Macht voraus. Solche fehlten in der Region Knonauer Amt im Hochmittelalter angesichts der Vielzahl uneinheitlicher Rechte von geistlichen und weltlichen Herren über Personengruppen und Einzelpersonen.
1336 fand in Zürich ein Umsturz statt: Dem schwächeren Adelsclan im Rat der Stadt unter der Führung von Ritter Rudolf Brun gelang es mithilfe der informell organisierten Handwerkerzünfte, die an sich stärkeren Rivalen im Rat zu vertreiben. Die Fehde dauerte bis 1350, als die Sieger von 1336 ihre Gegner in der Mordnacht von Zürich buchstäblich vernichteten. Rudolf Brun sicherte seine Herrschaft unter anderem in einem Vertrag mit den Waldstätten 1351 ab, mit dem ausdrücklichen Vorbehalt des freien Bündnisrechts. Der Hauptpunkt des Vertrags bestand in der gegenseitigen Anerkennung der aktuellen Herrschaftsstrukturen.
Diese Absicherung der Herrschaft erlaubte Zürich den Ausbau des Herrschaftsgebiets. Dies erfolgte in der Region Knonauer Amt schrittweise und wurde abgeschlossen mit der formellen Gründung der Landvogtei Knonau 1512 und der Obervogtei Bonstetten-Stallikon-Wettswil 1538. Erstmals bestanden hier nun klare, territorial definierte Herrschaftsverhältnisse.
Die Bürger aus der Region verfügten zwar über gewisse Mitwirkungsrechte, beispielsweise bei der Bestellung regionaler Ämter an der unregelmässig abgehaltenen Freiamtsgemeinde, aber eine eigentliche Rechtspersönlichkeit besass einzig die Stadt Zürich. Ihr mussten sie bewaffnete Gefolgschaft leisten. Neutralität in den Kriegen zwischen Zürich und Schwyz wäre undenkbar gewesen.
Entscheidungsgewalt bei Orten
Im Gegensatz zu Zürich kannte der Landort Schwyz keine ausformulierte Verfassung. Landsgemeinde, Landrat und Amtsträger teilten sich die Macht. Einflussreiche Söldnerführer konnten deren Entscheide massgebend beeinflussen. Aussenpolitische Präferenzen wechselten entsprechend den Angeboten fremder Mächte.
Gemeinsam war Zürich, Schwyz und den anderen elf Orten der frühneuzeitlichen Eidgenossenschaft, nebst der geografischen Lage, dass sie in unterschiedlicher Zusammensetzung gemeinsame Untertanengebiete verwalteten wie Aargau, Thurgau und Tessin. Ein Gemeinschaftsgefühl förderten auch Sagen, etwa diejenige von Wilhelm Tell und dem Apfelschuss, die allerdings erst von Goethe und Schiller in eine in sich geschlossene Geschichte gegossen wurde.
Keine Eigenständigkeit ohne Verträge
Über Krieg und Frieden, über Bündnisse entschieden die einzelnen Orte. Edgar Bonjour stellte in seinem Standardwerk über die Neutralität fest, dass die konfessionelle Zerrissenheit keine Bildung einer Nation erlaubte. Faktisch wurde daher das Bündnisgewirr im Raum der heutigen Schweiz als neutral wahrgenommen.
Der Schweizer Historiker Hans Conrad Peyer ergänzte, dass die Rivalität zwischen den eidgenössischen Söldnern, oft auch Reisläufer genannt, und den süddeutschen Landsknechten zu einem gewissen Zusammenhörigkeitsgefühl beitrug. Die Entwicklung zu einem Staatenbund sei von der Reformation praktisch stillgelegt worden. Entscheidend seien die einzelnen Stände gewesen, doch ohne vertragliche Regelungen mit den Nachbarn wäre ein eigenständiges Überleben undenkbar gewesen.
Die Niederlage Zürichs im Zweiten Kappelerkrieg war wohl die Voraussetzung dafür, dass sich weder die protestantischen noch die katholischen Stände direkt am Dreissigjährigen Krieg (1618–48) beteiligten. Hätten sie dies getan, wären die Folgen vermutlich dramatisch gewesen. Der Krieg, der ganze Landstriche nördlich des Rheins entvölkerte, hätte auch hier enorme Schäden verursacht. So aber erfasste er nur Randgebiete wie das vorderösterreichische Fricktal, Teile des Fürstbistums Basel und den Bodenseeraum.
Aus wirtschaftlicher Sicht bot der Krieg eidgenössischen Reisläufern und insbesondere Söldnerführern ein erhebliches Einkommenspotenzial. Schätzungen gehen von durchschnittlich 20000 bis 30000 Reisläufern aus, die sich für verschiedene Auftraggeber am Krieg beteiligten. Katholische Truppen kämpften für Frankreich, Spanien und Habsburg. Die reformierten Städte lehnten zwar ein formelles Bündnis mit Schweden ab, doch hinderte dies ihre Regimenter nicht daran, in den Krieg einzugreifen.
Ein Fall, der 1534 ans Vogteigericht Bonstetten gelangte, zeigt, wie schwierig es selbst für die straff organisierte Stadt Zürich war, Söldner zu bestrafen, denn das Verfahren versandete, ohne dass Zürich die gewünschten Informationen über allenfalls verhängte Bussen erhielt. Die vagen Angaben des Untervogts lassen vermuten, dass Söldner, die auf eigene Faust unterwegs waren, höchstens eine Busse riskierten, die sie kaum vom Kriegsdienst abgehalten haben dürfte.
1798 besetzten französische Truppen das Gebiet der heutigen Schweiz. Nach dem Scheitern des zentralistischen Helvetischen Einheitsstaats stellte die Mediationsakte 1803 einen Bund von 19 Kantonen her, darunter die neuen Kantone Aargau, Thurgau, Waadt, Tessin, St. Gallen und Graubünden. Die Region Knonauer Amt blieb Zürcher Untertanengebiet.
Auferlegte Neutralität
Nach dem Ende der Napoleonischen Kriege 1815 regelten die Siegermächte Europa neu. Hinter verschlossenen Türen schuf das «Schweizer Komitee», das aus je zwei Russen und Engländern, einem Preussen und einem Franzosen bestand, den Staatenbund Schweiz. Die zerstrittene eidgenössische Tagsatzung musste draussen warten, um zu erfahren, was die Mächte entschieden hatten: Die Schweiz wurde als Pufferzone zwischen Frankreich und Österreich geschaffen. Um nicht gleich wieder auseinanderzubrechen, sollte sie neutral sein und dies auch verteidigen – nur fehlte ihr dazu eine Armee. Das Militär verblieb in der Kompetenz der Kantone.
Die Konflikte zwischen den liberalen reformierten und den katholischen Kantonen blieben bestehen und gipfelten 1847 im Sonderbundskrieg. Die konservativen Sonderbundskantone kämpften gegen die Gründung eines gemeinsamen Bundesstaats. Die von den Siegermächten des Jahres 1815 erbetene Hilfe blieb aber aus: Preussen und Russland liessen es bei unterstützenden Worten bewenden, Österreich lieferte ein paar Waffen, aber keine Truppen.
Nach dem Sieg der reformierten Kantone schuf die Bundesverfassung von 1848 den Bundesstaat. Sein Heer bestand weiterhin aus den kantonalen Kontingenten, stand im Einsatz aber unter eidgenössischer Gesamtführung. 1874 erhielt der Bund die Verfügung über das Heer; kantonale Aufgaben blieben bestehen. Auch die Militärorganisation von 1907 beseitigte sie nicht. Im selben Jahr kodifizierte das V. Haager Abkommen Rechte und Pflichten neutraler Staaten, darunter das Verbot von Truppen- und Versorgungstransporten Kriegführender.
Pragmatische Neutralität im Krieg
1920 erklärte der Völkerbund die schweizerische Neutralität für mit seinem Sanktionssystem vereinbar: Die Schweiz blieb militärisch neutral, sollte aber wirtschaftliche Sanktionen mittragen. 1938 entband sie der politisch geschwächte Völkerbundsrat davon. Während des Zweiten Weltkriegs lavierte die von den Achsenmächten umschlossene Schweiz pragmatisch zwischen ihrem Bekenntnis zu Neutralität und dem Bestreben, den Forderungen des nationalsozialistischen Deutschlands genügend entgegenzukommen, um nicht angegriffen zu werden.
Nach 1945 ergänzte die Schweiz ihre Neutralität zunehmend durch internationale Kooperation. Seit dem Ende des Kalten Kriegs trägt sie auch wirtschaftliche Sanktionen mit. Sie trat 1963 dem Europarat und 2002 der UNO bei; 2023/24 gehörte sie dem UNO-Sicherheitsrat an. Seit September 2024 ist Alain Berset Generalsekretär des Europarats. Auch heute setzt glaubwürdige Neutralität internationale Akzeptanz und Kooperation voraus.






