Regionaler Richtplan: Zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Im Anschluss an die Delegiertenversammlung der Zürcher Planungsgruppe Knonaueramt (ZPK) hat Regionalplanerin Bernadette Breitenmoser über den Richtplanentwurf orientiert, der bis 18. Juli öffentlich auf allen Gemeinden aufliegt. Der Entwurf der ZPK weicht in manchen Punkten von den Vorstellungen der kantonalen Verwaltung ab.

Was für die Wachstumsziele gilt, lässt sich auch bei der Verkehrsinfrastruktur feststellen: Sollen sich die öffentlichen Verkehrsnetze nach theoretischer Wünschbarkeit oder nach praktischen Bedürfnissen richten? (Bild Erika Schmid)
Was für die Wachstumsziele gilt, lässt sich auch bei der Verkehrsinfrastruktur feststellen: Sollen sich die öffentlichen Verkehrsnetze nach theoretischer Wünschbarkeit oder nach praktischen Bedürfnissen richten? (Bild Erika Schmid)

Seit fünfeinhalb Jahren befasse sich der ZPK-Vorstand mit dem regionalen Richtplan, leitete Regionalplanerin Bernadette Breitenmoser ihre Ausführungen ein. «Der Prozess hat gezeigt, wie ernst der Kanton den kantonalen Richtplan nimmt», hielt sie fest. Deshalb sei einerseits der Plan für den Kanton verbindlich, anderseits überprüfe die kantonale Verwaltung alle kantonalen Richtpläne auf die Übereinstimmung mit dem kantonalen Rahmen: «Sie sehen, die Bestimmungen des Richtplans sind verbindlich und werden sich entsprechend in der Realität auswirken.» Das regionale Raumordnungskonzept (Regio-ROK) enthält Leitlinien zur Entwicklung: «Die Entwicklungsdynamik führt das Knonauer Amt von der beschaulichen Region vor dem Üetliberg am Rande des Kantons Zürich zur Region zwischen den Wirtschaftsräumen Zürich und Zug.» Genau hier liege das Kernproblem: Die erschlossenen Bauzonen weichen von den Kantonalen Vorgaben so grundlegend ab, dass sich die an sich verbindlichen kantonalen Vorgaben gar nicht realisieren liessen.

Als Ziele der Siedlungsentwicklung definiert der kantonale Richtplan die haushälterische Nutzung des Bodens durch Siedlungsentwicklung im Innern, kurze Wege und emissionsarmen, ressourceneffizienten Verkehrsmitteleinsatz sowie Schonung und aktive Förderung der Lebensräume und der unüberbauten Landschaft. Die vier Stadtlandschaften Zürich, Limmattal, Glattal und Winterthur sollen sich dynamisch entwickeln. Eine «massvolle Entwicklung» ist für die urbanen Wohnlandschaften vorgesehen, zu denen aus dem Säuliamt nur Affoltern und Hedingen zählen. Die übrigen Gebiete sollen kaum mehr wachsen.

Widersprüchliche Ziele

Diese Ziele stehen in einem direkten Widerspruch zu den eingezonten Flächen. Eine Gemeinde kann einem Bauherrn mit einem zonenkonformen Projekt auf einer Parzelle innerhalb der Bauzone die Baubewilligung gar nicht verweigern, was angesichts der hohen Nachfrage nach Wohnraum zwischen Zürich und Zug dazu führt, dass die Bauzonen in absehbarer Zeit überbaut und dort, wo bereits Häuser stehen, tendenziell verdichtet werden. Der Konflikt zwischen ZPK und kantonaler Baudirektion dreht sich daher um die Frage, ob sich der Regionalplan nach durchaus nachvollziehbaren Wünschen oder nach den real gültigen Bauzonen richten soll.

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