Sozialdienst benötigt mehr Wohnraum für Asylsuchende

Die steigende Anzahl von Asylsuchenden in den Bundes-Empfangszentren macht sich nun auch im Kanton Zürich bemerkbar. Die Gemeinden sind bisher aber noch nicht betroffen. Dennoch gibt es bis Ende Jahr 30 Asylsuchende mehr.

Der Zweckverband Sozialdienst Bezirk Affoltern, welcher für die Asylsuchenden in den Bezirksgemeinden zuständig ist, verfolgt die Entwicklung an der Flüchtlingsfront genau. «Wir sind daran, unsere Planung zu aktualisieren. Dazu werden wir auch von einer Arbeitsgruppe mit Gemeindevertretern gut unterstützt», hält Michelle Högger, Bereichsleiterin Asyl, fest. Vom nicht abreissenden Zustrom von Flüchtlingen und der steigenden Anzahl von Asylsuchenden in den Bundesempfangszentren, was sich auch im Kanton Zürich bemerkbar macht, sind die Gemeinden im Bezirk Affoltern zwar noch nicht betroffen. Dennoch werden die Bezirksgemeinden bis Ende Jahr rund 30 Personen zusätzlich aufnehmen müssen, was allerdings einen anderen Grund hat.

Neuberechnung für 13 Gemeinden

Ende 2013 entschied sich nämlich die Gemeindeversammlung des Bezirkshauptortes, per Ende 2015 aus dem Zweckverband Sozialdienst auszutreten. Dies hat zur Folge, dass das Kontingent für die verbleibenden 13 Gemeinden neu berechnet wird.

Aktuell erfüllt der Bezirk Affoltern zwar das notwendige Kontingent von 0,5 Prozent der Wohnbevölkerung, wobei Affoltern als Standortgemeinde des Durchgangszentrums Lilienberg mit einem fix anrechenbaren Stand von 70 Personen überproportional zum Kontingent beiträgt. Im MNA-Zentrum Linienberg werden im Auftrag des Kantons unbegleitete minderjährige Asylsuchende beherbergt und betreut. Mit dem Ausscheiden von Affoltern aus dem Zweckverband Sozialdienst kann dieses Gemeindekontingent jedoch nicht mehr an das Bezirkskontingent angerechnet werden. Für die übrigen 13 Gemeinden hat dies zur Folge, dass sie die Aufnahmequote von 0,5 % der Wohnbevölkerung nun selbst erfüllen müssen. Gegenüber heute bedeutet dies, dass die 13 Gemeinden bis Ende Jahr ca. 30 Asylsuchende zusätzlich aufnehmen müssen, um das Kontingent zu erfüllen.

Geeigneten Wohnraum melden

Das kantonale Sozialamt erwartet, dass die Ämtler Gemeinden – mit Ausnahme von Affoltern – die Aufnahmequote von 0,5 Prozent der Wohnbevölkerung bis spätestens Ende Jahr erfüllen und die dafür notwendigen Plätze zur Verfügung stehen. Das Amt weist zudem darauf hin, dass keine Fristverlängerung gewährt werden kann.

Der Sozialdienst als Mieterin ist aus diesem Grund auf der Suche nach geeigneten Mietobjekten, wie Leiter Ivo Lötscher und die Bereichsleiterin Asyl ausführen: «Das Spektrum des gesuchten Wohnraumes reicht von grösseren Objekten für mehrere Asylsuchende bis zu Unterkünften für drei bis vier Personen.» Die Asylsuchenden im Bezirk Affoltern werden durch den Sozialdienst betreut, und Michelle Högger ist vertrauensvoll, was das Bereitstellen von zusätzlichem Wohnraum in den Ämtler Gemeinden betrifft: «Aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen sind wir zuversichtlich, dass wir rechtzeitig den benötigten günstigen und zweckmässigen Wohnraum mieten können. Geeigneten Wohnraum kann man direkt der Gemeinde oder dem Zweckverband Sozialdienst Bezirk Affoltern, Bereich Asyl, melden.»

info@sdaffoltern.ch, Telefon 044 762 45 60.

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