Kommentar: Stimmberechtigte sind kein Spielball von streitenden Parteien

Die Abstimmung zur Teilrevision der Bau- und Zonenordnung in Wettswil wird aufgehoben. Anhand der Informationen im Beleuchtenden Bericht hätten sich die Stimmberechtigten keinen umfassenden Eindruck verschaffen können, weil der Gemeinderat wesentliche Aspekte der Vorlage unerwähnt liess, so das deutliche Urteil.

Dass Abstimmungen aufgehoben werden, passiert höchst selten. Der Entscheid kommt für die Behörde also einer Watsche gleich. Auch der Bezirksrat macht keine gute Figur: Während das Verwaltungsgericht im Informationsverhalten der Gemeinde einen «schwerwiegenden Mangel» feststellte, hatte er kein Fehlverhalten erkannt.

Man könnte die unvollständigen Abstimmungsunterlagen nun ein peinliches Missgeschick nennen. Schliesslich passieren im Arbeitsalltag Fehler, davor sind auch Verwaltungen nicht gefeit. Angesichts der Tatsache, dass zur Erschliessung des neuen Quartiers seit Jahren bitter um eine Lösung gerungen wird, lassen sich die jüngsten Ereignisse aber auch anders lesen.

Nach mehrjähriger Bearbeitungszeit spricht sich die Gemeinde vor den Grundeigentümern für eine Erschliessungsvariante aus. Nach Reklamationen ändert sie ihre Marschrichtung und priorisiert eine neue Variante. Beide Varianten haben Befürworter und Gegner. Als die Diskussion von den direkt­betroffenen Eigentümern auf andere Stimmberechtigte überschwappt, blockt die Gemeinde Fragen ab – mit dem Argument, man wolle die Sache mit jenen Personen regeln, die sie betreffe. Und dann schiebt sie – als sich für die Erschliessung keine Lösung abzeichnet – an der Urnenabstimmung Ende 2023 ausgerechnet die Stimmberechtigten vor. Dem Anschein nach in der Hoffnung, dass sie die überarbeitete BZO absegnen und so einen Vorentscheid zugunsten der Gemeinde treffen. Unwissentlich, wohlgemerkt: Informationen, die der Gemeinde nachteilig scheinen, werden einfach ausgespart.

All das wirkt, als habe die Behörde die Stimmberechtigten dazu benutzt, um ihr unliebsame Gegner zu übertölpeln. Solche Schachzüge werden dem Anspruch einer seriös geführten Verwaltung nicht gerecht. Stimmberechtigte dürfen nicht zum Spielball von Streitigkeiten gemacht werden.

Natürlich kostet es eine Verwaltung Nerven, Zeit und (Steuer-)Geld, wenn Einwohner über Jahre hartnäckig gegen deren Pläne ankämpfen. Der Gemeinderat betont denn auch, er werde «konsequent die Erschliessungs-variante verfolgen, die aus der Perspektive des Quartierplanverfahrens optimal ist» und sich dabei «von öffentlichen Interessen leiten lassen».

Dass sich der Gemeinderat am Wohlergehen der Mehrheit ausrichten will, ist begrüssenswert und sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Aber woher kennt er den Willen der Bevölkerung, wenn es keinen öffentlichen Dialog gab? Das knappe Urnenergebnis legt nahe, dass die Meinungen so deutlich nicht sind. Die Wiederholung der Abstimmung könnte Klarheit schaffen.

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