Üetliberg-Landschaft zeitgemäss schützen
In Zusammenarbeit mit Interessengruppen überarbeitet der Kanton Schutzverordnung

Das weitgehend bewaldete Gebiet Üetliberg bildet den nördlichen Abschluss der Albis-Bergkette, eines markanten Molassebergrückens zwischen den engen Tälern der Sihl und der Reppisch. Es schliesst den Landschaftsteil mit ein, der vom Üetliberg über das Albisgüetli und den Höckler bis in die Allmend Brunau vorstösst. Dieses ganzjährig attraktive Erholungsgebiet für den Grossraum Zürich trägt zusammen mit anderen naturnahen Räumen wie Pfäffikersee oder Tössbergland wesentlich zur hohen Lebensqualität im Kanton Zürich bei.
Das Gebiet zeichnet sich durch eine grosse Vielfalt an Lebensräumen für eine reichhaltige, zum Teil stark bedrohte Tier- und Pflanzenwelt aus. Da dieser Landschaftsraum kaum durch Strassen und Infrastrukturanlagen zerschnitten ist, ist die biologische Durchlässigkeit und Vernetzung gut gewährleistet. Am Üetliberg und Albis findet sich zudem eines der grössten Eibenvorkommen Europas. Wegen seiner ausserordentlichen geologischen, biologischen, kulturhistorischen und landschaftlichen Werte ist das Gebiet bereits seit 1983 als Landschaft und Naturdenkmal von nationaler Bedeutung aufgeführt.
Eigenart des Gebiets für künftige Generationen bewahren
Der kantonale Richtplan sowie das Planungs- und Baugesetz verpflichten den Kanton Zürich, Schutzmassnahmen für das Gebiet Üetliberg zu treffen. Mit der Schutzverordnung (SVO) soll auf die Bedürfnisse der heutigen Zeit mit ihren vielfältigen Ansprüchen an die Landschaft und die Natur eingegangen werden. Dabei sind die Hauptfunktionen Erholung, Natur- und Landschaftsschutz sowie Land- und Forstwirtschaft von besonderer Bedeutung. Die SVO Üetliberg hat zum Ziel, die landschaftliche Eigenart des Gebiets mit den vorhandenen Naturwerten auch für künftige Generationen zu bewahren. Bei der Erstellung von Schutzverordnungen legt der Kanton besonderes Gewicht auf den Einbezug aller Beteiligten. Die Erarbeitung der ersten Etappe der SVO erfolgte in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden, Grundeigentümern, Bewirtschaftern und verschiedenen Interessengruppen.
Abstimmen der verschiedenen Schutz- und Nutzerinteressen
Der nun vorliegende Entwurf der ersten Etappe stimmt die verschiedenen Schutz- und Nutzerinteressen aufeinander ab. Er zeigt auf, welche Schutzziele erreicht werden sollen und wie das Gebiet künftig genutzt werden kann. Mithilfe von Bestimmungen, die den heutigen Bedürfnissen und Ansprüchen angepasst sind, soll die Landschaft weiterhin Raum für abwechslungsreiche Landschaftserlebnisse und verschiedenartige Erholungsaktivitäten bieten. Zudem soll die wertvolle Kulturlandschaft erhalten bleiben sowie die Land- und Forstwirtschaft zeitgemäss und nachhaltig wirtschaften können.
Vom 11. November bis 10. Dezember 2015 liegt der Entwurf bei den Gemeindeverwaltungen Uitikon und Stallikon sowie bei der Stadt Zürich und bei der kantonalen Baudirektion in Zürich öffentlich auf. Während der Auflage können alle Personen zum Entwurf Stellung nehmen. Die Baudirektion prüft die Begehren vor dem Erlass der Schutzverordnung.
Öffentliche Informationsveranstaltungen und Sprechstunden
Während der öffentlichen Auflage finden zwei Informationsveranstaltungen sowie zwei Sprechstunden statt, an der Vertreter des Kantons und der Arbeitsgruppe für Auskünfte zur Verfügung stehen: Donnerstag, 26. November 2015, 14 bis 18 Uhr: Gemeindeverwaltung Stallikon. (ki.)


