Unterlassene Kirchenbesuche wurden bestraft
Im 17. Jahrhundert nahm der sogenannte Stillstand die Aufgaben der heutigen Kirchenpflege, Schulpflege und des Gemeinderates wahr, soweit sie in der Kompetenz der Untertanengebiete lagen. Hunderte vom Zürcher Staatsarchiv transkribierte Stillstandsprotokolle zeigen ein vielschichtiges Bild vom Leben im damaligen Knonauer Amt.

Im 17. Jahrhundert war das Knonauer Amt Untertanengebiet der Stadt Zürich, die in Knonau einen Landvogt einsetzte, der die höchste Rechtsinstanz im Bezirk darstellte. Machthaber in den einzelnen Kirchgemeinden war der von Zürich entsandte Pfarrer. Ihm stand der Stillstand, zusammengesetzt aus «ehrbaren Männern» aus der bäuerlichen Oberschicht, zur Seite. Als Sittenrichter in den Kirchgemeinden trugen sie dem Landvogt verschiedene Sachverhalte und Verdächtigungen zu.
Eingeführt wurde der Stillstand nach der Reformation, als die Stadt Zürich die kirchlichen Ehegerichte übernahm, sich aber Informanten in der Landschaft sichern wollte. Die Stillstände wurden von den Pfarrern in Absprache mit den «gnädigen Herren» von Zürich eingesetzt und waren zuständig für die Meldung aller Arten von Vergehen, wie Verstösse gegen die Sonntagsheiligung, Trunksucht, Tanzen, Unzucht und Ehebruch.
Manchmal beliessen es die Stillstände bei einer Verwarnung, sie sprachen aber auch verschiedenste Strafen aus und überwiesen «Uneinsichtige» an den Landvogt, der die «Elenden» nach Zürich überwies, wo sie gebüsst und körperlich bestraft oder für einige Tage im Turm in Knonau eingesperrt und «hochnotpeinlich verhört» wurden.
Gnädige Herren und harte Bestrafer
Wie in allen Herrschaften beachteten die Stillstände auch in der Landvogtei Knonau die «Sittenverstösse» vor allem bei Angehörigen der Unterschicht. Die Stillstandsprotokolle zeigen auf, dass die verschiedenen Stillstände sehr unterschiedliche Herangehensweisen an Probleme hatten. Während sich die Einen gnädig zeigten und es oft bei einer Verwarnung beliessen, regierten Andere mit harter Hand und sprachen empfindliche Geldstrafen aus oder zeigten bereits kleinste Verfehlungen wie Tanzen oder Jauchzen beim Landvogt an.
Solidarität und Grosszügigkeit
Vergleichbar zeigten sich die Stillstände darin, dass sie sich berufen fühlten, sich in jedes noch so kleine Detail des Privatlebens der Bevölkerung einzumischen. Heiraten durfte beispielsweise nur, wer nach Ansicht der Stillstände genügend vermögend war, um nie armengenössig zu werden. Die Bevölkerung hatte allen Grund, mit den Stillständen nicht in Konflikt zu treten. Solidarisch und sogar grosszügig zeigten sich die Stillstände in der Regel einzig beim Thema Feuersbrunst. Wenn jemandem das Haus abbrannte, sogar wenn es Eigenverschulden war, legten die Gemeinden der Zürcher Herrschaft überregional Geld und Bauholz zusammen, damit der Schaden so schnell wie möglich behoben werden konnte und die Existenz des Brandopfers gesichert wurde.
Die «gute alte Zeit» zeigt sich in den Stillstandsprotokollen als Zeit der Willkür, in der die Bevölkerung von der Obrigkeit schikaniert werden konnte und Personen von höherem Stand einer Strafe oft entgingen, während über die Armen mit harter Hand gerichtet wurde.


