Wahl von Simon Böhlen lief korrekt ab

Mitglied der Wahlkommission Obfelden blitzt mit Rekurs beim Bezirksrat ab

Simon Böhlen gewann die Gemeinderatswahl im November. (Bild zvg)

Ging bei der Ersatzwahl für den Sitz von Gemeinderätin Isabelle Egger (SP) am 19. November 2023 alles mit rechten Dingen zu und her? Ein Mitglied der Obfelder Wahlkommission war sich dessen nicht so sicher und reichte am 23. November gegen die Wahl von Simon Böhlen einen Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat ein. Der Entscheid des Bezirksrats liegt dem «Anzeiger» in ­anonymisierter Form vor. Böhlen (Mitte Partei) hatte sich mit 636 Stimmen gegen seinen Kontrahenten Kevin Blum (580 Stimmen) durchgesetzt. Dieser war von der SVP unterstützt worden.

Wiederholung der Wahl gefordert

Die Auszählung sei durch den Bezirksrat zu überprüfen, forderte das Mitglied im Rekurs. Allenfalls sei sie zu wiederholen, ebenso die Ersatzwahl. Zwei Wochen später doppelte das Wahlkommissionsmitglied mit einer freiwilligen Stellungnahme nach: Aufgrund einer «nicht mehr geltenden gesetzlichen Vorlage» sei eine Wahlwiederholung unter Beaufsichtigung zu prüfen.

Zum Wahlsonntag schrieb die Person in ihrer Stellungnahme, die Auszählung der Wahlzettel sei anders durchgeführt worden als in den Jahren davor. Gemeindepräsident Stephan Hinners habe die Auszählung des Kandidaten Kevin Blum mittels Zählmaschine vorgenommen. Er habe informiert, dass er die Zählung allein machen wolle. Alle, bis auf ein Mitglied des Wahlbüros, seien hierzu aus dem Sitzungszimmer gewiesen worden. Vom Schalterraum aus habe sie (die rekursführende Person) beobachten können, dass die Zählmaschine vorerst nicht richtig funktioniert habe. Nach dem Hinweis, dass in solchen Situationen von Hand ausgezählt würde, habe sich der Gemeindepräsident mit genanntem Mitglied im Sitzungszimmer eingeschlossen, sodass sie keine Einsicht mehr gehabt habe. Hinterher seien zwei der am Wahlsonntag anwesenden Personen von der Gemeindeschreiberin beauftragt worden, das Abstimmungsprotokoll zu unterzeichnen, obwohl sie am Auszählungsprozess nicht beteiligt gewesen seien und diesen auch nicht hätten beobachten können. Weiter, so monierte die ­rekursführende Person, sei bei der Auszählung ein Verfahrensfehler entstanden: Fälschlicherweise sei zwischen ungültig eingelegten und ungültigen Stimmen unterschieden worden. Nach der geltenden Gesetzgebung werde diese Unterscheidung jedoch nicht gemacht.

Rekurrentin «störte» beim Auszählen

Diese Darstellungen bestreitet die Gegenseite. Gemeindepräsident Stephan Hinners sei bei den Sortierarbeiten der Wahlzettel bewusst nicht eingesetzt worden, heisst es in der Antwort an den Bezirksrat. Diese Arbeit hätten zwei Angestellte der Gemeindeverwaltung übernommen. Die Aussage, die Zählmaschine habe nicht richtig funktioniert, werde ebenso bestritten. Die rekursführende Person habe sich bei Auszählungsbeginn mit dem Handy in der Hand direkt neben der Zählmaschine positioniert. Der Gemeinderatspräsident habe sich dadurch gehindert gefühlt, die Zählung ordnungsgemäss durchzuführen. Er habe daraufhin entschieden, die Türe zuzuziehen.

Im Entscheid des Bezirksrats heisst es, als gemeinsamer Nenner aller Befragungen könne festgehalten werden, dass die Sortierung und Auszählung des Wahl- und Abstimmungsmaterials grundsätzlich wie immer vorgenommen worden seien. Insbesondere die Auszählungen an der Zählmaschine seien mehrfach durchgeführt und die Ergebnisse jeweils durch wiederholtes Auszählen verifiziert worden, versicherten die befragten Personen, die auch zu Protokoll gaben, dass die Rekursführerin die Auszählarbeiten gestört habe und dass der Gemeinderatspräsident aufgrund dieser Störung die nicht mit der Auszählung beschäftigten Personen aus dem Sitzungszimmer gewiesen habe.

«Falsch dargestellt, korrekt ermittelt»

Insgesamt hielt der Bezirksrat fest, dass die Darstellung des Auszählungsergebnisses zwar nach überholtem Recht erfolgt sei (im Wahlprotokoll wurde tatsächlich zwischen ungültigen und ungültig eingelegten Wahlzetteln unterschieden). Auf das Ergebnis habe dies jedoch keinen Einfluss. Vielmehr zeige sich, dass die Auszählung am Wahlsonntag – mit Ausnahme der von der Rekurrentin ausgehenden Störung – ordnungsgemäss abgelaufen und das Wahlresultat im Ergebnis korrekt ermittelt worden sei.

Der Bezirksrat wies den Stimmrechtsrekurs vollumfänglich ab und folgte damit dem Antrag des Gemeinderats Obfelden. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

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