Zweckverband Sozialdienst des Bezirks: Ende der Solidarität?
Die Gemeindeversammlungen entscheiden über Teilrevision der Statuten
«Enthaltungen der Delegierten in dieser Abstimmung bedeuten nicht automatisch, dass die Gemeinden die Vorlage auch ablehnen», hielt Christian Bachmann, Maschwanden, nach der Abstimmung über die Teilrevision der Statuten des Zweckverbandes Sozialdienst fest. Schliesslich sind Delegierte in ihrem Abstimmungsverhalten frei und nicht von den Gemeinden instruiert. Grund für diese Bemerkung lieferte das Stimmverhalten einiger Delegierter. Jene von Bonstetten, Wettswil, Stallikon und Hedingen enthielten sich der Stimme, der Vertreter von Affoltern, welches auf 2016 den Austritt aus dem Zweckbereich Sozialdienst beschlossen hat, lehnte die Vorlage ab. Diese Stimmenthaltungen irritierten, denn in der vorangegangenen Detailberatung gab es keine Wortmeldungen und keine Erklärungen über Enthaltungsgründe.
Zustimmung durch die RPK
Deutlich Stellung pro Teilrevision bezog dagegen Daniel Sommer seitens der RPK, diese empfahl klar Zustimmung. Und auch Peter Reichmuth, Hausen, der gemeinsam mit acht weiteren Gemeindevertretern der Teilrevision zustimmte, bekräftigte die Bejahung der teilgeänderten Statuten: «Es ist eine gute Zwischenlösung, denn mit der Revision des Gemeindegesetzes steht dann ohnehin eine Totalrevision der Statuten an.» Dies könne jedoch noch sehr lange dauern.
Lässt der Bezirkshauptort die anderen Gemeinden hängen?
Mit seinem Austritt, so wird angemerkt, lasse der Bezirkshauptort die anderen Gemeinden hängen. Ebenso gibt es Stimmen, die meinen, Affoltern schneide sich ins eigene Fleisch. «Ein Alleingang kann sich nicht rechnen», hielt der an der DV verabschiedete Finanzverwalter Sozialdienst, Christian Kägi, fest. Anderer Ansicht ist da Affolterns Gemeindepräsident Clemens Grötsch: «Wir sind überzeugt, dass wir Einsparungen machen können.» Die Ablehnung der Statuten-Teilrevision – trotz Austritt – begründet er mit der Missbilligung darüber, dass man als Vollmitglied nebst der Kesb zwingend alle Pflichtmodule aus dem Zweckbereich Sozialdienst übernehmen müsse. So das Asyl-Modul, obwohl man ja, dank dem kantonalen Zentrum Lilienberg, die Kontingente im Asylwesen erfülle. Ivo Lötscher, Geschäftsleiter Sozialdienst, hält dem entgegen, dass sich Ende Februar 2015 Vertreter aller Verbandsgemeinden anlässlich einer Konsensversammlung einverständlich für die Lösung mit Pflichtmodulen und freiwilligen Ergänzungsmodulen entschieden haben. Zu den Pflichtmodulen gehören nebst dem Asylbereich die Berufsbeistandschaft, das Wohnheim Central und die Suchtberatung. Der Konsens habe darin bestanden, dass die Gemeinden sich bereit erklärt hätten, Affoltern den Aufwand im Asylbereich finanziell auszugleichen.
Die ablehnende Haltung von Affoltern am Albis irritiert aber auch deshalb, weil es ab 2016 nur noch Mitglied im Zweckbereich Kesb ist, dieser aber grundsätzlich nicht von der Statutenänderung betroffen ist. Als erklärtes Nichtmitglied im Zweckbereich Sozialdienst lehnt der Delegierte dennoch die Statutenänderung ab. – Christian Kägi sprach an der DV von einer generell feststellbaren Entsolidarisierung. «Dies ist mit Sicherheit nicht der Grund für meine Stimmenthaltung», stellt Monika Rohr, Stallikon, richtig und begründet: «Ich bin zwar mit dem Inhalt der Teilrevision nicht vollkommen einverstanden, aber ich finde Solidarität unter den Gemeinden wichtig und sinnvoll.» Stallikon tendiere daher im Sinne der Gemeinschaft für die Zustimmung zur Statuten-Teilrevision.
Für Margareta Wildhaber steht der Solidaritätsgedanke, der im Zweckverband Sozialdienst bis heute – 50 Jahre nach der Gründung – gehalten hat, auch für die Teilrevision: «Es liegt in der Natur der Sache, dass man nicht für alle Gemeinden alles in ihrem Sinn richtig machen kann. Solidarität zu anderen Ämtler Gemeinden und Rücksichtnahme sei auch ein Grundgedanke des Zweckverbandes Sozialdienst.»


