50 Jahre Frauenstimm- und -wahlrecht
Am 7. Februar 1971 erhielten die Frauen in der Schweiz das Recht auf eine eigene Stimme. Ein Meilenstein auf dem Weg zur politischen Gleichberechtigung und Lohn für jahrzehntelange Bemühungen.
Heute vor 50 Jahren durften die Frauen in der Schweiz noch nicht wählen und abstimmen. Erst am 7. Februar 1971 war es, dass zwei Drittel der Schweizer Urnengänger – die weibliche Form fehlt hier bewusst – den Frauen dieses Grundrecht «gewährten». Und wie stimmten die Ämtler an jenem denkwürdigen Tag ab? Die Wettswiler sprachen sich mit 194 Ja- zu 59 Nein-Stimmen am deutlichsten für diesen Schritt der politischen Gleichberechtigung aus. In Stallikon, Bonstetten und Affoltern lag der Ja-Stimmen-Anteil wie auf kantonaler und eidgenössischer Ebene bei rund zwei Dritteln. Eine Mehrheit an Nein-Stimmen resultierte einzig in Hausen: 178 Urnengänger lehnten hier die Vorlage ab, 160 nahmen sie an. Unentschlossen präsentierte sich Maschwanden mit je 46 Ja- und Nein-Stimmen.
1920: Beinahe ein Null-Stimmen-Debakel
Es war nicht der erste Anlauf, den Frauen die politische Mitbestimmung zu ermöglichen. Am 8. Februar 1920 stimmte der Kanton Zürich über die «Initiative Lang» ab. Wie stark die Vorlage auch im Bezirk polarisiert hat, zeigte sich an den Inseraten im «Anzeiger». Hier warb das «Aktionskomitee für Frauenstimmrecht» auf fast einer ganzen Zeitungsseite mit Namen von geachteten Befürwortern, darunter Pfarrer, Doktoren, Professoren und ein Staatsanwalt, aber nur wenige Frauen, diese in einem abgetrennten Teil im unteren Bereich der Anzeige. Die Unterzeichnenden seien «überzeugt, dass die Leistungen der Frauen für die Volksgemeinschaft ebenso unentbehrlich sind wie für die Familie», heisst es in der Überschrift. «Wir Frauen, eure Mitbürgerinnen, wollen unsere Pflichten im Staatsganzen, entsprechend unserer Natur und andersartigen Fähigkeiten, in Ergänzung zu euern Bürgerpflichten erfüllen», stand in einem anderen Inserat, unterzeichnet von verschiedenen Frauenorganisationen aus dem Kanton.
Auf der Gegenseite meinte etwa der landwirtschaftliche Verein Hausen: «Die Frau gehört ins Haus zur Erziehung unserer Kinder und nicht in die Politik.» Eine andere Anzeige warnt vor Familienstreit und Schlimmerem: Die Vorlage sei zu verwerfen, «weil unsere bürgerlichen Frauen und Töchter sich von dieser Politik fernhalten würden, während diejenigen der Revolutions- und Umsturzpartei sich in Waffen zu den Behörden jeder Art und den Abstimmungen drängen würden, wodurch ihre Gewaltherrschaft ungeheuer vermehrt würde zum Schaden unseres Landes.» Und ein Einsender fasste seine Vorbehalte gar in Versform: «Und der Ärmste, der Mann, ist übel dran. Und die Kinder nicht minder. Sie sitzen zu Hause in ihrer Klause, und harren zur Wahlzeit umsonst auf die Mahlzeit», heisst es im 49-zeiligen Erguss unter dem Titel «Die politisierende Frau».
Ein Null-Stimmen-Debakel blieb der «Initiative Lang» im Säuliamt zwar erspart, aber viel hätte nicht gefehlt: In zehn der 14 Ämtler Gemeinden lag die Anzahl der Ja-Stimmen im einstelligen Bereich, in Kappel, Stallikon und Wettswil sprach sich sogar nur je ein Urnengänger fürs Frauenstimmrecht aus. Ein halbes Jahrhundert später sollte das inzwischen urban geprägte Wettswil die Ämler Gemeinde mit dem grössten Ja-Stimmen-Anteil zu diesem Thema sein.
1954: Abwehrreflex gegen Kommunisten
Am 5. Dezember 1954 folgte auf kantonaler Ebene ein weiterer Vorstoss, das Frauenstimmrecht einzuführen. Diesmal gab die Partei der Arbeit (PdA) den Anstoss. Das scheint bei vielen Frauenorganisationen im Kanton nicht gut angekommen zu sein. Sie sahen die eigentlich gute Sache, den Ausbau der Demokratie, von der kommunistischen Partei missbraucht: Durch aufgreifen von wichtigen Gegenwartsfragen wolle die PdA Anhänger werben, schrieb die Zürcher Frauenzentrale in einem Leserbrief – auch im Namen von 52 weiteren Frauenorganisationen im Kanton. Die Frauenrechts-Initiative wurde mit 119534 Nein- zu 48143 Ja-Stimmen von über 70% abgelehnt, noch deutlicher im Knonauer Amt; hier stimmten über 83% der Urnengänger Nein, in absoluten Zahlen waren 2612 Ämtler dagegen und 525 dafür.
«Überfälliger Akt der Gerechtigkeit»
Gut vier Jahre später, am 1. Februar 1959 kam das Thema erstmals auf die grosse, nationale Bühne. Und diesmal mussten sich die Gegner argumentativ offensichtlich bereits stärker ins Zeug legen. Das Stimmrecht im schweizerischen Sinne setze eine politische Schulung voraus, heisst es in einer Anzeige, wobei der Weg zum Frauenstimm- und -wahlrecht bei Schule, Kirche und Fürsorge beginnen und erst in einem letzten Schritt auf den eidgenössischen Bereich ausgedehnt werden solle. Verzögerung also anstelle von offener Ablehnung. Amüsant erscheint aus heutiger Perspektive die Befürchtung, dass Gemeindeversammlungen überrannt werden und die Lokalitäten nicht mehr ausreichen könnten. Müssen sich doch mittlerweile Gemeinderäte manches einfallen lassen, um die Bevölkerung überhaupt noch an die Gemeindeversammlung zu locken.
«Es steht fest, dass heute die Frau auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet dem Gemeinwesen unschätzbare Dienste erweist», wurde in einem Inserat der Gottlieb-Duttweiler-Partei Landesring der Unabhängigen als prominenter Befürworter General Guisan zitiert. Und auch Bundesrat Friedrich Traugott Wahlen liess sich vor den Karren spannen: Die «Gleichstellung mit ihren männlichen Miteidgenossen» sei für die Frauen ein «überfälliger Akt der Gerechtigkeit». Anders sah dies ein damals knapp 70-jähriger Leserbriefschreiber aus Affoltern: «Die Psyche der Frau ist für uns Männer ein Rätsel, sehr oft ein sehr schönes Rätsel. Ein solches Rätsel ist auf der politischen Ebene auch in der ältesten Demokratie nicht lösbar.»
Die Vorbehalte waren 1959 immer noch grösser als die Hoffnung und das Vertrauen. In Hedingen stieg der Ja-Stimmen-Anteil immerhin auf über 30 Prozent (Ja: 115, Nein: 243), gefolgt von Wettswil (29,4%), Bonstetten (29,0%) und Affoltern (27,9%). In der Hälfte der Ämtler Gemeinden blieb der Ja-Stimmen-Anteil unter 20 Prozent. Am deutlichsten sprach sich Kappel mit 88,7 Prozent gegen das Frauenstimmrecht aus.
Umschwung in den 60er-Jahren
Der nächste Anlauf folgte 1966 wieder auf kantonaler Ebene. Und erstmals wurde es einigermassen eng: Rund 14000 Stimmen gaben diesmal den Ausschlag – noch für das Nein-Lager. Der grosse Umschwung begann sich allerdings abzuzeichnen, auch im Knonauer Amt: Als erste Gemeinde stimmte Wettswil Ja, mit 119 zu 106 Stimmen.
Als es knapp drei Jahre später, am 14. September 1969, ums optionale Frauenstimmrecht in Gemeindeangelegenheiten ging, resultierte im Kanton bereits ein deutliches Ja, mitgetragen von Wettswil (143:72), Affoltern (469:437) und Hedingen (155:126). Jede Gemeinde konnte nun selbstständig entscheiden, ob sie ihren Bürgerinnen das Stimmrecht und die Wählbarkeit zugestehen wollte – oder auch nicht. Innerhalb eines Jahres machten 120 Gemeinden von dieser Möglichkeit Gebrauch und im November 1970 wurde das Stimm- und Wahlrecht in kommunalen und kantonalen Sachen auf alle volljährigen Zürcherinnen ausgeweitet.






