5G-Mobilfunkanlage in Wettswil noch nicht vom Tisch
Sunrise rekurriert gegen die Verweigerung des Amtes für Raumentwicklung

Noch ist offen, ob Sunrise die beim ehemaligen Bahnwärterhäuschen an der Moosstrasse in Wettswil geplante 5G-Mobilfunkanlage realisieren kann. Sie hat beim Baurekursgericht gegen den Entscheid des kantonalen Amtes für Raumentwicklung (ARE) und der Baukommission Wettswil rekurriert.
Ausschreibung wurde zweimal publiziert
Weil der Standort für die 5G-Anlage ausserhalb des Baugebiets in der Landwirtschaftszone zu liegen käme, hat das ARE den Bau verweigert («Anzeiger» vom 29. Dezember 2023). Und damit dem Verein «Stop 5G Wettswil» einen Erfolg beschert. 148 Personen und einzelne Organisationen haben seinerzeit den Baurechtsentscheid verlangt. Das Verfahren hat viel Zeit in Anspruch genommen. Sowohl bei der ersten als auch bei der zweiten Ausschreibung des Projekts wurde die Bauherrin aufgefordert, einen Bedürfnisnachweis für diesen unmittelbar an der Bahnlinie liegenden Standort nachzureichen. Nach Auffassung von Sunrise liegt dieser in einer Gewerbezone, die den Bau einer 5G-Anlage ermöglichen würde – auch dadurch ermutigt, dass die Wettswiler Baukommission in ihrer ersten Ausschreibung zum gleichen Schluss kam. Das Baurekursgericht sah es jedoch anders, wodurch die Behörde die Ausschreibung ein zweites Mal publizieren musste. Daraufhin haben nochmals 20 Wettswilerinnen und Wettswiler den Baurechtsentscheid verlangt.
Bundesgericht zu einem vergleichbaren Fall
Das ARE, zuständig für Bauten ausserhalb des Baugebiets, machte bereits zweimal deutlich, dass die fragliche Parzelle nicht in einer Bauzone liegt. Dort gelten strengere Massstäbe für Bauten als innerhalb von Bauzonen. Die Planungsgruppe «Zukünftige Nutzung Filderen» hält 2005 in ihrem Schlussbericht fest, dass der ländliche Charakter – grünes, weitgehend landwirtschaftlich geprägtes Erscheinungsbild – erhalten bleiben soll. «Eine Mobilfunkanlage an der vorgesehenen Stelle gilt somit als störend und widerspricht dem Planungsziel», folgert der Verein «Stop 5G Wettswil». Das Bundesgericht hält in einem vergleichbaren Fall von Muri BE fest: «Die als Antennenstandort vorgesehene Parzelle ist ein nicht überbauter Teil der an das Baugebiet angrenzenden Autobahnausfahrt. Auch wenn dieser Teil in unmittelbarer Nähe der Bauzonen von Muri liegt, kann er nicht dem Baugebiet zugerechnet werden.»
Verena Berger, Co-Präsidentin des Vereins «Stop 5G Wettswil», schliesst nicht aus, dass Sunrise im Rekurs unter anderem mit der ursprünglich falschen Ausschreibung der Gemeinde argumentiert. Nun können die beteiligten Parteien zum Rekurs Stellung nehmen. Als am Verfahren Beigeladene wird dies auch Verena Berger als Vertreterin des Vereins tun.