6,24 Millionen Mindereinnahmen für die Gemeinden im Bezirk Affoltern
Kanton Zürich plant Mehrbelastungen, wenn die Unternehmenssteuerreform III angenommen wird

National- und Ständerat haben dem internationalen Druck zur Abschaffung der Spezialbesteuerung sogenannter Statusgesellschaften nachgegeben und die Unternehmenssteuerreform III (USR III) ausgearbeitet. Trotz der Abschaffung der Sonderbesteuerung bietet die Vorlage den Kantonen mehrere Möglichkeiten, steuerlich attraktiv zu bleiben (siehe Kasten). Der Zürcher Regierungsrat hat entschieden, alle durch die USR III entstehenden Möglichkeiten zur steuerlichen Entlastung von Unternehmen nutzen zu wollen, obwohl Statusgesellschaften nur drei Prozent der Zürcher Unternehmen ausmachen. Sie sind aber für elf Prozent des durch Unternehmen erwirtschafteten Steuersubstrates verantwortlich und müssten mit einer Verdoppelung bis Verdreifachung der Steuern rechnen.
Wirtschaftsmotoren haben hohe Unternehmenssteuern
Wie wenig sich die Höhe der Unternehmenssteuern auf die Attraktivität von Standorten auswirkt, zeigt ein Vergleich der Unternehmenssteuerbelastungen in den Kantonen. Die wirtschaftlich unbedeutenden Kantone Nidwalden und Appenzell Ausserrhoden hatten 2014 die tiefsten Unternehmensgewinnsteuern, die Wirtschaftsmotoren Genf und Basel die höchsten. Zürich hatte die sechsthöchsten Unternehmensgewinnsteuern. Trotzdem wollen alle Kantone die Unternehmenssteuerreform III nutzen, um die Gewinnsteuern für Unternehmen allgemein massiv zu senken und weitere Steuersparmöglichkeiten für Unternehmen zu schaffen. Im internationalen Vergleich können in Europa bereits heute nur Irland und Bulgarien im Bereich Unternehmenssteuern mit der Schweiz mithalten. Mit den Steuerentlastungen für Unternehmen zielen die Kantone darauf ab, sich innerhalb der Schweiz noch stärker die Finanzmittel abzugraben.
Ausfälle von fast einer Milliarde
Der Kanton Zürich will durch Steuersenkungen für Unternehmen und neue Möglichkeiten Unternehmen steuerlich entgegenzukommen Mindereinnahmen von 700 bis 800 Millionen in Kauf nehmen. Durch Abwanderungen von Firmen müsste der Kanton Zürich bei Annahme der USR III sowieso mit Mindereinnahmen von 500 bis 700 Millionen rechnen, wenn die anderen Kantone ihre Steuersenkungen durchziehen.
Roger Keller von der Zürcher Finanzdirektion erläutert die Krux mit der USR III: «Durch die Abschaffung der Sonderbesteuerung von Spezialgesellschaften entsteht unter den Kantonen ein Abwärtswettlauf. Jene, die stark von Steuereinnahmen durch Spezialgesellschaften abhängig sind, müssen die Gesamtunternehmenssteuern senken, um die Spezialgesellschaften halten zu können. Damit verschärft sich der Steuerwettbewerb unter den Kantonen noch stärker und der Kanton Zürich wird zum Handeln gezwungen.»
So wäre der Bezirk Affoltern betroffen
Bei einer Annahme der Unternehmenssteuerreform III müssten die Gemeinden im Knonauer Amt ein Finanzloch von 6,24 Millionen stopfen. Gerade die Unternehmensstandorte Affoltern (-550000 Franken) und Mettmenstetten (-240000 Franken) müssten mit empfindlichen Mindereinnahmen bei den Unternehmenssteuern rechnen. Zudem müssten die Geber-gemeinden massiv mehr Geld in den Finanzausgleich einzahlen und die Empfängergemeinden würden massiv weniger erhalten. Ein finanzieller Befreiungsschlag über den Finanzausgleich – wie ihn Rifferswil dieses Jahr vollzogen hat – wäre in Zukunft wohl nicht mehr möglich. Gemessen an der Steuerkraft wären Affoltern und Maschwanden von den finanziellen Ausfällen durch die Unternehmenssteuerreform III am stärksten betroffen. In Affoltern machen die prognostizierten Ausfälle 8,2 Steuerprozente aus, in Maschwanden sogar 9,6.
Positionen der Gemeinden
Bis Anfang März läuft in den Gemeinden die Vernehmlassung zu den Gesetzesanpassungen wegen der USR III, wobei die prognostizierten Einnahmenausfälle zu einiger Verunsicherung in den Gemeinden geführt haben. Der Rifferswiler Gemeindepräsident Marcel Fuchs erklärt: «Ein zusätzlicher Wegfall von Steuereinnahmen und Finanzausgleich wäre in der gegenwärtigen finanziellen Situation von Rifferswil schwierig zu verkraften und kaum durch andere Massnahmen aufzufangen. Die Auswirkungen der Reform auf Rifferswil werden momentan analysiert und dementsprechend werden wir an der Vernehmlassung teilnehmen.»
Auch dem Obfelder Finanzvorstand Christoph Kobel machen die finanziellen Ausfälle Sorgen: «Die Ausfälle beim Finanzausgleich in der vom Gemeindeamt berechneten Grössenordnung (-580000 Franken, Anm. der Red.) bedeuten einen wesentlichen Einnahmenausfall. Bei der Verteilung der Aufgaben und Kosten zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden sitzen die Gemeinden am kürzesten Hebel. Die Versuchung, auf den oberen Ebenen, Kosten auf die unteren Ebenen abzuwälzen ist beim Bund und dem Kanton stark spürbar.»
Die Wahl zwischen Pest und Cholera
Ganz anders als der Zürcher Regierungsrat und der Bund sieht der Bonstetter Finanzvorstand Frank Rutishauser die USR III: «Die Gemeinden sind von der Unternehmenssteuerreform III überhaupt nicht betroffen, und wenn, dann nur positiv. Durch die Unternehmenssteuerreform III wird es zu Mehreinnahmen kommen, aufgrund der zur Abstimmung stehenden Änderung der Bundesgesetze. Diese Reform betrifft einzig die nationale und internationale Ebene. Die Finanzen der Gemeinden werden davon nicht tangiert.»
Da der internationale Druck zur Abschaffung der Spezialbesteuerung von Statusgesellschaften sehr gross ist, sieht sich der Bund zum Handeln gezwungen. Die Steuerausfälle in den Kantonen sollen zum Teil durch die Erhöhung des Kantonsanteils der Bundessteuer aufgefangen werden – von 17 auf 21,1 Prozent. Die Abstimmung über die USR III kann als Giftpillen-Abstimmung betrachtet werden. Denn sowohl eine Annahme als auch eine Ablehnung würden wohl finanzielle Nachteile für die Schweiz nach sich ziehen.


