Mehr Schulraum für Mettmenstetten

Weiter steigende Schülerzahlen der Sekundarschule erfordern in Mettmenstetten die Aufstockung des Schulhauses Wygarten I. Die Gemeindeversammlung in Maschwanden stimmte dem Kredit von 200000 Franken für ein Vorprojekt einstimmig zu.

Das Schulhaus Wygarten I wird wegen der wachsenden Zahl an Oberstufenschülerinnen und –schülern aufgestockt. <em>(Bild Werner Schneiter)</em>
Das Schulhaus Wygarten I wird wegen der wachsenden Zahl an Oberstufenschülerinnen und –schülern aufgestockt. <em>(Bild Werner Schneiter)</em>

Das Wachstum in Mettmenstetten widerspiegelt sich auch in wachsenden Zahlen von Schülerinnen und Schülern an der Oberstufe. So stieg die Zahl im Vergleich zum Schuljahr 2018/19 zum aktuellen Schuljahr von 190 auf 230. Und ein weiteres Wachstum wird prognostiziert. Aber das ist nicht nur auf steigende Zahlen von Schülerinnen und Schülern zurückzuführen, sondern auf die wachsende Zahl jener mit besonderen Bedürfnissen.

Kleingruppen und Einzelsettings sind gefragt. «Das erfordert einen dynamischen Umgang mit dem Raumangebot. Jetzt sind aber die Reserven erschöpft», sagte der für die Liegenschaften zuständige Oberstufenschulpfleger Markus Ruggiero an der Versammlung der Sekundarschulgemeinde Knonau-Maschwanden-Mettmenstetten in der Kirche Maschwanden. Die Argumente für eine Aufstockung vermochten die 50 Stimmberechtigten zu überzeugen. Sie stimmten dem Kredit von 200000 Franken einstimmig zu. Die Umsetzung ist für 2021 geplant – rechtzeitig vor der neuen «Schülerwelle».

Von 35 auf 21 Steuerprozente

Dass die Sek Mättmi das Aufstockungs-Projekt ohne Steuererhöhung stemmen kann und im Rahmen des Budgetantrags sogar mit einer Steuerreduktion um ein Prozent auf 21 Prozent gesenkt werden kann, widerspiegelt die gute Finanzlage. Vor 22 Jahren war ein Steuerfuss von 35 Prozent notwendig; er konnte seither dank reichlich sprudelnder Steuereinnahmen kontinuierlich gesenkt werden. Gleichwohl kann die Sek mit ihren Ressourcen all ihre Aufgaben vollumfänglich stemmen; die künftigen Investitionen lassen mit der Selbstfinanzierung etwa zur Hälfte decken. Im Voranschlag 2020 sind dafür insgesamt 587000 Franken vorgesehen – deutlich mehr als in den Vorjahren. Finanzvorsteherin Cathrin Füglister präsentierte einen Voranschlag, der sich bei einem Aufwandüberschuss von gut 18000 Franken kaum vom vorjährigen unterscheidet.

Einstimmig sagten die Stimmberechtigten ausserdem Ja zur neuen Gebührenverordnung, die ab 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Präsidentin Céline Lingua betonte, dass die neue Verordnung keine neuen Gebühren, keine höheren und keine tieferen Gebühren nach sich zieht. Sie ist eine neue Rechtsgrundlage, die im Wesentlichen die kantonale ablöst.

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