Gekürzte Leistungen: Das Defizit wächst
Sonderpädagogische Massnahmen im Frühbereich werden seit 2008 durch die Kantone finanziert. Nun werden die Leistungen per 1. August gekürzt. Gemeinden bleiben auf den Kosten sitzen.

Ein Kind hat Probleme mit dem Schlucken. Ein anderes ist kognitiv noch nicht in der Lage, ein altersgerechtes Puzzle zusammenzusetzen. Das dritte besucht bald den Kindergarten, hat aber noch Mühe damit, die Schuhe selber anzuziehen oder mit einem Farbstift zu malen.
Manchmal sind es die Eltern selbst, die solche Entwicklungsauffälligkeiten bei ihrem Kind beobachten, nicht selten ist es auch die Spielgruppenleiterin. Dann haben Eltern aus dem Säuliamt die Möglichkeit, sich an die heilpädagogische und logopädische Frühberatungs- und Therapiestelle (FBS) zu wenden. Im Bezirk Affoltern ist diese dem Schulzweckverband des Bezirks angegliedert und unterstützt Kinder bis zum Alter von vier Jahren, wenn diese speziellen Förderbedarf haben. Derzeit seien rund 40 Kinder in heilpädagogischer Früherziehung, in der Logopädie seien es deren 50, sagt FBS-Leiterin Claudia Laimer. Dabei sei es wichtig, dass die Therapie so früh wie möglich beginne: «Kleinen Kindern mit Behinderungen oder Entwicklungsauffälligkeiten wird der Eintritt in die Volksschule massiv erschwert, wenn sie nicht ihrem Bedarf entsprechend vorbereitet werden.»
Leistungskürzung: Regierungsrat spricht von «Zugangsverbesserung»
Für die Eltern sind die Therapiestunden kostenlos, im Kanton Zürich werden die Kosten für heilpädagogische Früherziehung dem Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) in Rechnung gestellt. In Zukunft sollen es weniger Lektionen pro Kind sein: Am 1. August tritt die revidierte Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen im Vor- und Nachschulbereich in Kraft. Diese beschränkt die Anzahl Stunden an heilpädagogischer Früherziehung auf jährlich maximal 115 Stunden pro Kind. Bis anhin waren es höchstens drei Einheiten pro Woche. In der Praxis waren 135 Stunden pro Jahr die gängige Höchstgrenze. Bei der Logopädie werden noch maximal 75 Stunden vergütet, während es früher 90 waren. Die Kürzungen würden dazu führen, dass beispielsweise weniger Gruppentherapien stattfänden, die jedoch für den Kindergartenstart äusserst relevant seien. Auch die intensive Förderung von Kindern im Autismusspektrum sei damit nicht mehr möglich: «Dies widerspricht den Bildungspolitischen Zielen des Bundes, die Frühförderung von betroffenen Kindern zu intensivieren», so Laimer.
Der Regierungsrat argumentiert, durch die Reduktion des Stundenumfangs pro Kind gewinne das Fachpersonal freie Kapazitäten. Das verringere die Wartefristen, was mehr Kindern den Zugang zu sonderpädagogischen Massnahmen ermögliche. Claudia Laimer kann diese Begründung nicht nachvollziehen: «Bei unserem heilpädagogischen Angebot existieren keine Wartelisten», sagt sie. Ähnlich sehe es ihres Wissens in anderen Bezirken aus. Das habe man der Bildungsdirektion jedoch bereits während der Vernehmlassung mitgeteilt.
«Mehr Kinder fallen durch die Maschen»
Nicht einverstanden waren die meisten Vernehmlassungsteilnehmenden ausserdem mit der neuen Anmeldefrist. Neu müssen Kinder spätestens sechs Monate vor dem Eintritt in den Kindergarten zur Abklärung angemeldet werden. Bis Ende Juli vor dem Kindergarteneintritt muss die Therapie abgeschlossen sein. Das sei wenig praktikabel, sagt Claudia Laimer: «Regelmässig werden auch Kinder im April oder Mai noch für die heilpädagogische Früherziehung angemeldet.» Häufig geschehe das auf Druck der Spielgruppenleitung, zum Beispiel, wenn das Kind die Toilette noch nicht selbstständig benützen könne.» Bisher habe die laufende Therapie noch bis im Dezember nach dem Kindergarteneintritt weitergeführt werden dürfen. Die neue Anmeldefrist und die Therapie-Lücke in den Sommerferien führe dazu, dass noch mehr Kinder die nötige Unterstützung nicht erhielten und somit «durch die Maschen» fielen. In der FBS teilen sich sechs Heilpädagoginnen 260 Stellenprozente, hinzu kommen 160 Stellenprozente für die beiden Logopädinnen. Sie alle sind vom Zweckverband Bezirk Affoltern fest angestellt. Vergütet werden ihnen vom AJB nur Lektionen, die tatsächlich stattgefunden haben. Verpasste oder kurzfristig abgesagte Termine kann die FBS nicht in Rechnung stellen. So entsteht dem Zweckverband ein jährliches Defizit, das von den Gemeinden getragen wird. In der letz-ten abgenommenen Jahresrechnung 2018/19 waren es für den gesamten Zweckverband 4,1 Millionen Franken, das Defizit der FBS ist schwankend, durchschnittlich belief es sich in den vergangenen sechs Jahren auf 100000 Franken.
Corona-Defizit tragen schlimmstenfalls die Gemeinden
In den kommenden Jahren wird sich das Defizit der FBS vergrössern: Nicht nur, weil weniger Therapiestunden vergütet werden dürften: Auch hier wird der Shutdown finanzielle Spuren hinterlassen: Zwar hat der Kanton die Einstellung der sonderpädagogischen Massnahmen im 1:1-Kontakt veranlasst, die Ausfälle jedoch will das AJB nicht berappen. Das FBS-Personal hat Kurzarbeit beantragt, allerdings hat das Staatssekretariat für Wirtschaft Einsprache erhoben, weil es sich bei der FBS nicht um eine private Organisation handelt.
Das Gesuch ist derzeit hängig. Im schlimmsten Fall werden die Gemeinden zur Kasse gebeten. Claudia Laimer rechnet für das Jahr 2020 mit Mehrkosten von rund 175000 Franken. Einerseits seien viele Therapiestunden ausgefallen, weil bei diesen persönlicher Körperkontakt erforderlich gewesen wäre. Gleichzeitig hätten im Frühling auch weniger Abklärungen stattgefunden als üblich. Das bedeute, dass nach den Sommerferien weniger Kinder in Therapie seien.