Vorsicht beim Spiel mit dem Feuer
Die Wettervorhersagen für den Nationalfeiertag sind vielversprechend. Feuerwerkverkäufer freuts, Sorgen hingegen machen sich die Suva und die Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU.

«Brave Heart» braucht eine Minute bis zum Höhepunkt. In sechzig Sekunden feuert die Fächerbatterie 94 Schuss in den Himmel; es funkelt, es flimmert, es knallt. Gemäss dem Bundesamt für Polizei fedpol wurden zwischen 2010 und 2019 jährlich rund 1700 Tonnen Feuerwerkskörper verbraucht. Dieses Jahr könnten es gar noch mehr sein: Weil in vielen Gemeinden die Bundesfeiern corona-bedingt abgeblasen wurden, befürchten die Suva und die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU), dass es am Wochenende vermehrt zu gefährlichen Situationen kommen könnte, weil mehr Raketen, Vulkane und Co. an privaten Festen gezündet werden. Gemäss UVG-Unfallstatistik verletzen sich um den 1. August jedes Jahr rund 110 Personen beim Umgang mit Feuerwerkskörpern, heisst es in einer Mitteilung. Zu Verbrennungen an Händen und Fingern sowie zu Gehörschäden komme es dabei besonders oft. «Häufig ist unachtsames Verhalten die Hauptursache für die Verletzungen», sagt Suva-Sprecherin Natascha Obermayr. Zum Beispiel, wenn man den Feuerwerkskörper erneut anzünden wolle, weil man glaubt, er brenne noch nicht, oder wenn man ihn unmittelbar nach dem Abbrennen berühre.
Weg vom geliebten Zwetschgenbaum
Natürlich sei beim Abbrennen der Ware Vorsicht geboten, sagt auch Claudio Rütimann aus Hausen. Seit mehr als vier Jahrzehnten verkauft er in seiner Drogerie Feuerwerk, ist selbst «angefressener Fan». Letztes Jahr machte ihm das Feuerverbot einen Strich durch die Rechnung; dieses Jahr könnte es gut laufen, frohlockt er: «Die Wetteraussichten sind super, und wenn dieses Jahr mehr Leute während der Ferien in der Schweiz bleiben und Feuerwerk zünden, dann sehe ich dem Verkauf ganz optimistisch entgegen.» Die Beratung werde beim Verkauf immer wichtiger. Habe man vor einigen Jahren noch jugendliche Aushilfen für den Feuerwerksverkauf einsetzen können, müsse das Personal heute volljährig und sachkundig sein. Dieses gibt seiner Kundschaft – vorwiegend Vätern und ihren Jungs – Tipps, wie man Feuerwerk sicher abbrennt. Zum Beispiel, dass Kinder nicht alleine mit der Pyrotechnik hantieren. Oder indem man den Vulkan nicht nahe am Haus oder unterm geliebten Zwetschgenbaum anzündet. Speziell bei Raketen soll der Start ausserdem aus einem fest im Boden verankerten Rohr erfolgen: «Diese Startrohre sind immer gratis dabei, damit das Bouquet erst in der Luft losgeht», so Claudio Rütimann.
Im Jumbo Affoltern gibt das Verkaufspersonal seiner Kundschaft einen Flyer mit Tipps und Hinweisen der Beratungsstelle für Brandverhütung BfB mit. Ausserdem können nicht gezündete Raketen und andere Feuerwerke bis am 3. August gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden: «Nicht allen Kundinnen und Kunden ist es wohl dabei, Feuerwerkskörper zu Hause zu lagern», sagt Geschäftsführerin Sarah Meier.
Feuerwerksreste bleiben auf Strassen und Wiesen liegen
Die Bestimmungen über das Abbrennen von Lärm verursachendem Feuerwerk werden auf Gemeindeebene geregelt. Üblicherweise sind Feuerwerke um den Silvester und den 1. August erlaubt. Wer an anderen Tagen etwas zünden will, braucht eine Bewilligung. Kommt es trotz aller Vorsicht beim Abfeuern zu Schäden, dann haftet grundsätzlich jene Person, die das Feuerwerk gezündet hat. Zu reden gibt immer wieder auch der Abfall. In Affoltern sammelte der Werkhof am letzten Silvester alleine auf den Sportplätzen Butzen und Moos über 150 Kilogramm Feuerwerksreste ein. Es liege in der Verantwortung jedes Einzelnen, diese Überreste nach der Verwendung einzusammeln und zu entsorgen, erklärt Ralph Hirt von der Kantonspolizei Zürich. Fehlbare Personen könnten mit einer Busse wegen Littering bestraft werden.
Das sollte beim Feuerwerken beachtet werden
Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Getreidefeldern oder Waldrändern einhalten (auch wegen der Wildtiere!) – je nach Art des Feuerwerkskörpers sind das 40 bis 200 Meter. Das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Menschen ist verboten.
An Festtagen Dachluken, Fenster und Türen schliessen.
Warn- und Anwendungshinweise auf der Verpackung beachten.
Altersvorgaben von Feuerwerkskörpern beachten. Nicht von kleinen Kindern abbrennen lassen. Grössere Kinder anleiten und beaufsichtigen.
Feuerwerk auf stabilem Grund platzieren. Raketen zum Abfeuern nicht in den Boden stecken; stattdessen Flasche oder Abschussrohr im Boden verankern.
Windrichtung und kantonale Vorgaben über Feuerverbote (Waldbrandgefahr) beachten.
Bei Blindgängern einige Minuten warten und sich erst dann annähern. Nicht erneut anzünden.
Gebrauchtes Feuerwerk vor dem Entsorgen mit Wasser übergiessen.
Niemals Feuerwerkskörper selber basteln oder manipulieren.