Strafe verbüsst - Chance auf ein «normales» Leben

Er hat den Beistand und ­Mitarbeitende einer Behörde verbal bedroht und kassierte vom Bezirksgericht Affoltern neun Monate Gefängnis. Die Strafe, die auch aus einem früheren Obergerichts-Urteil resultiert, hat der Mann inzwischen verbüsst und nun einen festen Wohnsitz.

Zum zweiten Mal musste sich das Bezirksgericht Affoltern mit dem Fall eines Mannes befassen, der wegen erneuter Drohungen verurteilt wurde. (Bild Werner Schneiter)
Zum zweiten Mal musste sich das Bezirksgericht Affoltern mit dem Fall eines Mannes befassen, der wegen erneuter Drohungen verurteilt wurde. (Bild Werner Schneiter)

Im Februar 2020 bestätigte das Obergericht ein Urteil des Bezirksgerichts Affoltern. Es verurteilte den heute 75-Jährigen wegen Drohung gegen ­Behörden sowie wegen Drohung und Gewalt gegen Beamte zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von acht Monaten. Und zu einer ambulanten Therapie.

Nun stand der Mann, der sich am Obergericht nicht als «Messie», sondern als leidenschaftlicher Sammler bezeichnete, erneut vor Bezirksgericht in Affoltern. Und wieder wird ihm Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Hausfriedensbruch vorgeworfen; dies im Zeitraum vom Dezember 2020 bis 31. März 2021 – bis zu jenem Zeitpunkt, als er die Gefängnisstrafe antreten musste. In der Anklageschrift wird ihm vorgeworfen, seinen Beistand sowie Mitarbeitende einer Behörde mit dem Tod bedroht und beim Sozialdienst Hausfriedensbruch begangen zu haben. In einem Fall, als er den Beistand tätlich angreifen wollte, ging die Polizei dazwischen. Dafür verlangt die Staatsanwaltschaft den Widerruf für die bedingte Entlassung aus dem Gefängnis und die Anordnung einer Reststrafe von 72 Tagen Gefängnis. Unter Einbezug dieses Strafrests sieht die Anklagebehörde eine Gesamtstrafe von 10 Monaten als ­angemessen.

Vor Bezirksgericht rollte der Angeklagte die (bekannte) Vorgeschichte in Teilen auf, berichtete vom Brand seines Hauses, von Brandstiftung und vom ­Bagger, der eines Tages auffuhr, und von all der Willkür, die ihm nach eigenen Worten in der Gemeinde widerfuhr.

Die aktuellen Anklagepunkte relativierte der Mann in der Befragung durch die Verhandlungsleiterin. «Umbringen und den Kopf abhauen», das habe er nicht so gesagt. Dass er wisse, wo sein Beistand wohne, ja, das habe er gesagt. «Damit wollte ich ihn einschüchtern», fügte er bei und nannte dabei den «schlechten Vertrag» für den Verkauf seines Hauses als Grund und den damit verbundenen persönlichen Schaden. Auch die Drohungen gegenüber Mitarbeitenden der Behörde begründete er mit Worten wie: «Damit diese zu denken beginnen und ich meine Hilflosigkeit kundtun wollte.» Er bestritt auch die Drohung, «den Polizeiposten anzuzünden». «Das wäre tatsächlich eine blöde Aussage gewesen.» Dass er trotz Hausverbot den Sozialdienst aufsuchte, räumt er ein, weil das Geld noch nicht auf dem Konto gewesen sei und er telefonisch niemanden erreicht habe.

Kritik am Beistand

Sein Verteidiger forderte den Widerruf der achtmonatigen Gefängnisstrafe und stattdessen sieben Monate Gefängnis – unter Berücksichtigung der bereits abgesessenen 72 Tage. Vom Vorwurf der Drohung gegen seinen Beistand sei er freizusprechen – und zwar in zwei Fällen. Voraussetzung für Beistände sei eine überdurchschnittlich hohe Belastbarkeit. Es sei nicht nachvollziehbar, dass dieser «in Angst und Schrecken» versetzt worden sei. Der Verteidiger kritisierte die Rolle dieses Beistandes, der den Zugang zu seinem Mandanten nicht mehr gefunden habe und dieses Amt offiziell hätte niederlegen sollen. Sein Mandant sei eine Zeit lang faktisch ohne Beistand gewesen, dieser habe ihn während der Haftzeit auch nie besucht. ­Geradezu empörend sei, dass die Kesb (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) an einem Absetzungsgesuch keinerlei Interesse gezeigt habe.

Der Anwalt wiederholte, was er schon vor Obergericht erwähnt hatte: die schwierige, ja gar dramatische Zeit seines Mandanten in der Wohngemeinde, in der er völlig isoliert gewesen sei; er auf der Bahnhof-Toilette genächtigt habe und weggewiesen wurde. «Er befand sich am Rand der Existenz, eine fürsorgerische Unterbringung wäre zwingend gewesen, aber der Beistand unternahm nichts. Dass mein Mandant in einer solchen Situation explodiert, ist nachvollziehbar – besonders, als sein Grundstück niederbrannte und ein Traum geplatzt ist. Das ist deutlich strafmildernd», hielt der Anwalt fest und schob nach: «Seine impulsiven Äusserungen hatten reine Ventilfunktion.» Er sei nicht tauglich für ein intensives Setting, deshalb sei eine neue ambulante Massnahme anzuordnen.

Gesamtstrafe von neun Monaten

Das Bezirksgericht verurteilte den Mann wegen mehrfacher Drohung, mehrfacher Gewalt gegen Behörden und Beamte sowie wegen Hausfriedensbruchs zu einer Gesamtstrafe von neun Monaten. Und es sagte – im Einklang mit der Staatsanwaltschaft – Ja zum Widerruf zur bedingten Entlassung und Anordnung einer Reststrafe von 72 Tagen. Man sei ein Stück weit gleicher Auffassung wie die Verteidigung, insbesondere bei der Rolle des Beistandes. Aber gleichwohl müsse von schweren Drohungen gegen Leib und Leben gesprochen werden, davon, dass solcherlei Äusserungen jemanden in Angst und Schrecken versetzen könnten. Von einer guten Pro­gnose könne nicht gesprochen werden, gemäss Gutachten bestehe Rückfallgefahr. Auszugehen sei von einer verminderten Schuldfähigkeit im mittleren Bereich. Für eine ambulante Massnahme gebe es gute Gründe.

Vom Gefängnis in ein neues Domizil

Aber wie auch immer: Der Mann hat seine am 31. März angetretene Gefängnisstrafe (Sicherheitshaft) verbüsst und ist am Tage der Verhandlung entlassen worden. Inzwischen hat er im Säuliamt einen festen Wohnsitz bekommen – eine wichtige Voraussetzung auf dem Weg in ein «normales Leben», zu dem nun auch ein Betrag aus dem Grundstücksverkauf gehört. «Versuchen Sie nun, anders zu reagieren. Wir hoffen, dass sie die Massnahmen mittragen – das ist Ihre letzte Chance. Sonst droht die stationäre Massnahme», gab ihm die Richterin mit auf den Weg.

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