Planungsgrundlagen aktualisieren

Der Gemeinderat Wettswil hat mit seinen Fachplanern über die anstehende Totalrevision Verkehrs- und die Teilrevision ­Nutzungsplanung informiert.

Wie soll sich Wettswil entwickeln? In der Verkehrs- und Zonenplanung ist Mitwirkung erwünscht. (Bild zvg.)
Wie soll sich Wettswil entwickeln? In der Verkehrs- und Zonenplanung ist Mitwirkung erwünscht. (Bild zvg.)

Das Quartierplanverfahren «Weierächer Grabmatten» sei nicht Thema, stellte Gemeindepräsidentin Katrin Röthlis­berger gleich zu Beginn der Informa­tionsveranstaltung vom vergangenen Dienstag klar. Trotzdem: ein grosser Teil der rund 140 Anwesenden dürften ­primär wegen dieser gut 8 Hektaren grossen Fläche westlich des Dorfkerns in den Mehrzwecksaal Ägerten gekommen sein. Für 1000 bis 1200 Personen soll hier Wohnraum entstehen. Zu reden gibt vor allem die Erschliessung. Allerdings wird diese zwischen Gemeinderat und Grundeigentümerschaft verhandelt. An die Urne kommen – voraussichtlich im November – nur die Totalrevision des Verkehrsrichtplans und die Teilrevision der Nutzungsplanung (Bau und Zonenordnung, BZO).

Der aktuelle Verkehrsrichtplan stamme aus dem Jahr 1982 und sei massiv veraltet, holte Michael Nanz, Chefplaner beim Affoltemer Ingenieurbüro für Geomatik Planung Werke (gpw), aus. Unter anderem sei darin noch eine Bahnlinie durch den Üetliberg festgehalten. Seither hätten nicht nur neue ­Mobilitätsformen Einzug gehalten, auch das Verkehrsverhalten und die Ziel­setzungen hätten sich grundlegend ­geändert.

Sicherheit, Effizienz und Lebensqualität

Der Verkehrsrichtplan hält Bestehendes fest, definiert die gewünschte Verkehrsentwicklung und setzt einen Rahmen für künftige Planungen und Vorhaben. Weiter verpflichtet er die Behörden, beim Kanton und den ÖV-Anbietern auf angestrebte Verbesserungen hinzuwirken. Ziele sind unter anderem eine Erhöhung der Sicherheit, effiziente Verbindungen, aber auch Umweltverträglichkeit und Förderung von Siedlungsqualität und Langsamverkehr.

Was den motorisierten Individualverkehr betrifft, werden nebst den Hauptachsen Stations- und Moosstrasse die Eggstrasse, die Kirchgasse und die Schachenstrasse als Sammelstrassen definiert, wohingegen die feinere Erschlies­sung im Verkehrsrichtplan kein Thema ist. Mittelfristig dürfte am Knoten Moos-/Stationsstrasse ein Lichtsignal nötig werden, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten. Das müsste die Gemeinde dann beim Kanton beantragen. Mittel- bis langfristig sollen auch die Wartezeiten am Bahnübergang Moosstrasse weg­fallen. Hier soll eine Unterführung entstehen. Im Zeitplan müsse man sich hierfür allerdings nach dem geplanten Doppelspur-Ausbau der Bahn zwischen Birmensdorf und Affoltern richten, erklärte Katrin Röthlisberger auf Nachfrage. Dieser sei für Mitte der 30er-Jahre vorgesehen.

Für den öffentlichen Verkehr werden verschiedene Verbesserungen angestrebt. So sollen etwa die Taktdichte der Postauto-Linie 220 erhöht sowie beim Sportplatz Moos eine neue Bushaltestelle angelegt werden. Ein weiteres An­liegen ist es, den Viertelstundentakt der Bahn nach Affoltern bis Zug (aktuell halbstündlich) zu verlängern. Das sei allerdings sinnlos, wenn die Bus-Anbindung an die S14 nicht gewährleistet sei, warf ein Votant ein. Der Gemeinderat habe sich – bisher erfolglos – dafür eingesetzt, betonte Katrin Röthlisberger und forderte die Bevölkerung auf, das Anliegen in der elektronischen Mitwirkung ebenfalls einzubringen. Für den Velo- und den Fussverkehr sind unter anderem neue Längsverbindungen vom Weierächer am Siedlungsrand in Richtung Bahnhof vorgesehen, sowie – in Zusammenarbeit mit Stallikon – zwei Wanderwege in Richtung Reppischtal. Offenbar ein Bedürfnis: «Es gibt hier bereits Trampelpfade im Wald», so ­Michael Nanz.

Flächengleiche Zonenbereinigungen

Die BZO-Teilrevision stellte Sara Rüegg, ebenfalls von gpw, vor. Wie beim ­Verkehrsrichtplan ist auch hier die Quartierplanung Weierächer-Grabmatten der Auslöser für die Überarbeitung. Konkret geht es um einige kleinere ­Zonenanpassungen. Letztlich lege die Landwirtschaftszone zulasten der Bauzone um 11 m² zu, so die gpw-Planerin. Neu wird zudem ein Gestaltungsplanzweck ergänzt, mit dem Zweck, einer «gestalterisch, ökologisch und wohn­hygienisch hochwertigen Überbauung» im Bereich Weierächer-Grabmatten. Darin sind unter anderem der ortsbauliche Übergang zur Kernzone, Be­grünung und weitgehend unterirdische Parkierung festgehalten.

Auf Kritik stiess bei mehreren Votanten im Saal, dass die BZO-Teilrevision für die Siedlung Weierächer-Grabmatten nur eine Erschliessungs-Variante ermögliche, nämlich jene über die Breitenmattstrasse und nicht die von ihnen präferierte Variante Norderschliessung über den Lenggenweg. In seiner Umfrage haben sich von über 500 Rückmeldungen 95 Prozent für die Nord­erschliessung ausgesprochen, hielt ­Anwohner Hermann Baur fest. Und auch die Gemeinde habe bis 2018 noch diese Variante unterstützt. Welche neuen Erkenntnisse zum Umdenken geführt haben, darüber war an der Info-Veranstaltung nichts zu erfahren. Weitere Anwohner wiesen auf Unfallrisiken hin und störten sich daran, dass mit der kommunalen Planung nicht zugewartet werde, bis die Erschliessung definiert sei.

«Die BZO ist die rechtliche Grundlage für den Quartierplan», stellte ­Michael Nanz klar. Ohne diese Grundlage sei der Quartierplan, der zwischen Gemeinde und Grundeigentümern ausgehandelt wird, beim Kanton nicht ­genehmigungsfähig. Zudem sei die Feinerschliessung nicht Gegenstand der Verkehrsrichtplanung und liege nicht in der Entscheidungskompetenz der (Stimm-)Bevölkerung. Sobald der Kanton den Quartierplan genehmigt hat, wird dieser öffentlich ausgeschrieben und wer ein schützenswertes Interesse geltend machen kann, darf dann Rekurs einlegen.

Mitwirkung erwünscht

Und was passiert bei einem Nein zur BZO an der Urne? «Die Grundeigen­tümer haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Erschliessung», stellte Nanz klar. Diese hätte dann allerdings innerhalb der bestehenden Bauzonengrenzen zu erfolgen – allenfalls zulasten der geplanten Fuss- und Veloverbindungen und von Privatgrundstücken.

«Nehmen Sie an der Mitwirkung teil!», appellierte Gemeindepräsidentin Katrin Röthlisberger an die Dorfbevölkerung. Bis zum 9. Mai ist dies möglich, elektronisch oder auf der Gemeinde­verwaltung. Im Mai/Juni sollen die ­Einwendungen dann ausgewertet und allenfalls in den Vorlagen ergänzt werden, die dann im Herbst an die Urne kommen.

Weitere Infos und Mitwirkung bis 9. Mai unter www.mitwirken-wettswil.ch oder auf der Gemeindeverwaltung.

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