Die wichtigsten Sozialversicherungen

Bei der Begleitung und Betreuung von Menschen, die nicht mehr in allen Bereichen für sich selbst sorgen können, arbeitet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Bezirk Affoltern eng mit Beiständen zusammen. Diese brauchen Fachwissen, insbesondere im Dschungel der Sozialversicherungen.

Karin Anderer, Juristin, Sozialarbeiterin und Sozialversicherungsfachfrau, vermittelte privaten Mandatsträgern Informationen zu den Sozialversicherungen. <em>(Bild Regula Zellweger)</em>
Karin Anderer, Juristin, Sozialarbeiterin und Sozialversicherungsfachfrau, vermittelte privaten Mandatsträgern Informationen zu den Sozialversicherungen. <em>(Bild Regula Zellweger)</em>

Rund 50 Personen, welche die Aufgaben eines privaten Beistandes erfüllen, waren am vergangenen Freitag der Einladung der Kesb Bezirk Affoltern gefolgt und lauschten mit grossem Interesse den Ausführungen der Juristin, Sozialarbeiterin und Sozialversicherungsfachfrau Karin Anderer. Sie brachte auf sympathische und leicht verständliche Art Licht in die komplexen Möglichkeiten der finanziellen Ressourcenerschliessung über Krankenversicherung, AHV, IV und die Erwerbsersatzordnung wie Leistungen bei Militärdienst oder Mutterschaft sowie von Zusatzleistungen der AHV und IV im Kanton Zürich sowie von Prämienverbilligungen. Denn die Aufgabenbereiche von Beiständen betreffen nicht nur die persönliche Unterstützung, sondern oft auch die Einkommens- und Vermögenssorge oder den Rechtsverkehr.

Private Beistände werden aber mit ihrer Aufgabe nicht allein gelassen. Sie bekommen von hochqualifizierten Kesb-Mitarbeiterinnen mit beruflichem Hintergrund beispielsweise als Juristinnen, Sozialarbeiterinnen und Pädagoginnen bei Fragen oder Unklarheiten immer fachliche Unterstützung. Die ehrenamtliche Aufgabe als privater Beistand gibt es schon seit über 100 Jahren und die Erfahrungen damit sind sehr gut. Die Tätigkeit ist anspruchsvoll, setzt gewisses Wissen voraus, ist aber auch erfüllend und lehrreich.

Beistandschaften

Je nach Ursache und Schutzbedürftigkeit können von der Kesb verschiedene Formen von Beistandschaften angeordnet werden: Vertretungs-, Mitwirkungs-, Begleit- und Umfassende Beistandschaft. Jede behördliche Massnahme muss für die betroffene Person erforderlich, geeignet und angemessen sein. Die am häufigsten angeordnete Massnahme ist eine Vertretungsbeistandschaft: Wenn die hilfsbedürftige Person bestimmte Angelegenheiten nicht erledigen kann und deshalb vertreten werden muss. Die betroffene Person muss sich die Vertretungshandlungen des Beistands oder der Beiständin anrechnen lassen. Falls nötig, kann die Kesb die Handlungsfähigkeit der betroffenen Person einschränken.

Die Kesb ordnet eine Beistandschaft an, wenn jemand wichtige Angelegenheiten nicht allein erledigen oder entscheiden kann und wenn man Unterstützung und Schutz benötigt – dies aber nur, wenn man das im privaten Umfeld oder anderweitig nicht bekommt. Die Kesb übt die Aufsicht über die Beistände aus und muss zum Schutz der betroffenen Person prüfen, ob das Mandat richtig erfüllt wird. Private Beistände müssen deshalb von Gesetzes wegen mindestens alle zwei Jahre einen Bericht schreiben und eine Abrechnung machen. Die Kesb prüft sowohl Bericht als auch die Rechnung. Für Angehörige kann die erleichterte Berichterstattung und Rechnungsablage vorgesehen werden. Selbstverständlich unterliegen Mitarbeitende der Kesb der Schweigepflicht.

Beispiele Hilflosenentschädigung und Zusatzleistungen

An diesem Freitagabend im Mehrzweckraum der Senevita Obstgarten bewiesen die anwesenden privaten Beistände mit ihren Fragen, dass sie sehr gut in Fragen rund um Sozialversicherungen bewandert sind. Karin Anderer erklärte die komplexen Zusammenhänge bei der Berechnung der Hilflosenentschädigung. Wer hilflos ist, benötigt Betreuung. Das kostet. Mit der Hilflosenentschädigung will der Bund einen Zustupf an die Kosten leisten. Doch das Beantragen solcher Leistungen ist oft aufwendig.

Auch das Beantragen von Zusatzleistungen zur AHV und IV ist verbunden mit einigem Fachwissen, das Karin Anderer anschaulich vermittelte. Bei bestimmten Kosten erhalten verbeiständete Personen Vergünstigungen oder gar Befreiungen, etwa bei Radio- und TV-Abgaben, bei öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Taxifahrten – aber man muss wissen wie. Dies erfuhren die Beistände an dieser Kesb-Weiterbildung.

Alexandra Zürcher, Präsidentin der Kesb Affoltern, betonte: «Ohne das Engagement von privaten Mandatsträgern, das oft nicht angemessen entschädigt werden kann und deshalb auch einen ehrenamtlichen Anteil aufweist, könnten hilfsbedürftige Menschen oft weniger gut unterstützt werden.» Die Kesb Affoltern freut sich über Personen, die als private Mandatsträger eine Beistandschaft übernehmen wollen und informiert gern in einem persönlichen Gespräch.

Informationen für private Mandatsträger: www.kesbaffoltern.ch.

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