Ab Ende April können die Gemeinden weiterplanen
In Obfelden müssen nach der Eröffnung des Autobahnzubringers 1,9 Strassenkilometer umgestaltet werden. In Ottenbach hängt die Gestaltung des Dorfkerns mit der Vereinbarung mit dem Kanton zusammen. Wie die Abtretung der Kantonsstrassen finanziell geregelt wird, ist für die Gemeinden von erstrangiger Bedeutung.

Der Autobahnzubringer, der Ottenbach süd-westlich umfährt und via Unterführung Bickwil zum A4-Anschluss in Affoltern führt, wird nach seiner Eröffnung als Kantonsstrasse klassiert. Die ganze Dorfstrasse Obfelden vom Kreisel Unterlunnern bis zur Verkehrssignalanlage Toussen, die Muristrasse vom Dorfeingang bis zum Dorfzentrum Ottenbach sowie die Affolternstrasse ab der Verzweigung Rickenbacherstrasse werden zu Gemeindestrassen abklassiert. Die Gemeinden Obfelden und Ottenbach sollen für die Übernahme dieser Strassen entschädigt werden.
Die Sanierung dieser Strassen wird eine für beide Gemeinden relevante Investition darstellen. Für die Planung der Massnahmen sind daher Höhe und exakte Bedingungen der kantonalen Ausgleichszahlung von Bedeutung. Beide Gemeinden hätten gerne im Juni darüber abgestimmt, doch dies ist längst nicht mehr möglich, da der Kanton den Abtretungsvertrag noch nicht einmal im Entwurf vorgelegt hat.
Auch eine Frage der Kommunikation
Für Peter Weiss, den Verantwortlichen im Obfelder Gemeinderat für Verkehr, liegt das Hauptproblem in der Kommunikation des Kantons gegenüber den Gemeinden. Oft erfolgten Informationen so spät, dass sich nichts mehr ändern lasse, ohne den Baufortschritt aufzuhalten. So, wie der Bund sich aktuell kaum von den Vernehmlassungsantworten der Kantone beeindrucken lässt, scheint auch der Kanton bei der Realisation des Autobahnzubringers der Meinung der Gemeinden keine vorrangige Bedeutung beizumessen.
Peter Weiss erwähnt neben der Übernahme der Kosten für die Dorfstrasse die zwei aufwendigen Bachdurchlässe (Lindenbach und Wolserbach), für welche die Gemeinde künftig zuständig ist. Für den Kanton mag die Obfelder Dorfstrasse ein kleines Problem darstellen, aus der Sicht von Obfelden hingegen handelt es sich um ein sehr umfangreiches Projekt.
Alles unklar beim Dorfplatz Ottenbach
Die Ottenbacher Gemeindepräsidentin, Gabriela Noser Fanger, rechnet nicht mehr damit, dass noch in diesem Jahr über den Kredit für die Neugestaltung der abklassierten Strassenstücke und des Dorfzentrums entschieden werden kann. Denn neben der Hängepartie mit dem Kanton stellt sich in Ottenbach ein zweites Problem: Drei Viertel des Dorfplatzes gehören der Landwirtschaftlichen Genossenschaft, der LGO. Diese hat ihre ursprünglichen Funktionen, den Verkauf von Saatgut und Geräten für die Landwirtschaft sowie den Betrieb des Volg-Ladens, schon vor Jahren aufgegeben und sich faktisch in eine Immobiliengenossenschaft gewandelt. Die Geschäftsführung der LGO wollte die Genossenschaft mangels Aufgaben auflösen und das Vermögen der Gemeinde übertragen.
Dieser Antrag scheiterte aber am Nein der Genossenschafterinnen und Genossenschafter. Die Mitglieder der Verwaltung haben daher geschlossen ihren Rücktritt eingereicht. Wegen Corona konnten aber bisher noch keine Nachfolgerinnen und Nachfolger bestimmt werden. Die LGO verfügt daher zurzeit über kein handlungsfähiges Führungsgremium, das mit der Gemeinde über die Dorfplatzgestaltung verhandeln könnte.
Vertragsentwürfe bis Ende April
Auf die Fragen des «Anzeigers» nach dem Grund der Verzögerungen und einem Termin, bis wann die Gemeinden die Vorschläge des Kantons erhalten, hat die Baudirektion des Kantons Zürich wie folgt geantwortet: «Die Gemeinden erhalten die Entwürfe Ende April 2021. Der Grund für die Verzögerung sind Anpassungen, die beim Ottenbacher Strassenprojekt im Zusammenhang mit zusätzlichen Bushaltestellen sowie der Zentrumsgestaltung gemacht werden mussten.»


