Ämtler Gemeinden verpachten das Jagdrecht
Alle acht Jahre müssen sich die Jagdgesellschaften für die Jagdrechte in den Revieren neu bewerben. Obwohl grundsätzlich eine Versteigerung erfolgt, erhält nicht unbedingt die meistbietende Jagdgruppe den Zuschlag.

Die im Mittelland gelegenen Kantone kennen mehrheitlich die Revierjagd, so wird auch im Kanton Zürich das Jagdrecht in den einzelnen Revieren alle acht Jahre neu versteigert. Das Säuliamt ist in zwölf Jagdreviere unterteilt. Während zehn Reviere mehr oder weniger den einzelnen Gemeindegrenzen entsprechen, existieren zusätzlich die zwei Jagdreviere Stallikon Üetliberg I und Stallikon Üetliberg II. In einigen Wochen kommen nun die Jagdreviere im Kanton Zürich erneut unter den Hammer.
Die meist langjährigen Pächter in den bestehenden Jagdgesellschaften kennen ihr Revier und ihren Wald, hegen und pflegen ihren Wildbestand sowie ihre Jagdbauten, Hütten, Unterstände und Hochsitze. Auch die Kameradschaft und die Pflege der Geselligkeit besitzen unter den Jägern einen hohen Stellenwert.
Es ist daher eher selten, dass sich bei der Versteigerung der Reviere mehr als eine Jagdgruppe für das Jagdrecht bewirbt. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass neben der Kugeljagd vom Hochsitz aus und der Treibjagd, die Jäger zu einer etwas anderen Art von Jagd zum Halali blasen. Einzelne Gruppen von Jägern bewerben sich für das gleiche Revier. Auch unter den Jägern herrscht nicht immer einträchtiger Frieden. Unterschiedliche Ansichten über die Hege und die Jagd verursachen Diskussionen bis hin zu veritablen Streitereien.
Unterschiedliche Ansichten über den Jagdbetrieb
So sollen sich in den Gemeinden Obfelden und Hausen zwei Gruppen von Jägern das jeweilige Revier streitig machen. Während es den Grünröcken im Oberamt zu gelingen scheint, sich wieder zusammenzuraufen, wird es voraussichtlich in Obfelden zu einer Spaltung der bisherigen Pächter kommen. Unter Obfelder Jägern herrschen unterschiedliche Ansichten über den Jagdbetrieb. Der Vorwurf, nicht gesprächsbereit zu sein, von der einen Seite, wird mit der Vorhaltung unkollegialen Verhaltens erwidert. So werden sich mit grosser Wahrscheinlichkeit zwei Gruppen um die Pacht des Reviers bewerben.
Für die Neuversteigerung der Jagdrechte im Revier sind die Gemeinden zuständig. Trotz der ausdrücklichen Versteigerung der Pacht muss den Zuschlag aber nicht zwingend der Meistbietende erhalten. Die kantonalen Vorschriften halten explizit fest, dass die Gemeinde die bisherige Jagdgesellschaft oder Bewerbungsgruppe unter gewissen Umständen bevorzugen kann. Entscheidend ist, dass die Mitglieder der Bewerber in der Gemeinde niedergelassen sind und für einen weidgerechten Jagdbetrieb hinreichend Gewähr bieten sowie ihr Steigerungsangebot angemessen erscheint. Ausserdem sind zur Pacht eines Jagdrevieres nur Jagdgesellschaften zugelassen, die der verpachtenden Reviergemeinde einen von allen Pächtern unterzeichneten Gesellschaftsvertrag vorlegen können.
Die Versteigerungen finden in den Ämtler Gemeinden zwischen dem 6. Februar und dem 7. März 2017 statt.


