An der Grenze zwischen Freiheit und Unfreiheit
Sommerserie «Grenzen» (7): Ein Besuch im Gefängnis Affoltern
So sieht sie also aus, die Grenze zwischen Freiheit und Unfreiheit: ein schweres Gitter in leuchtendem Postgelb, dahinter, am Boden, ein roter Streifen. Zumindest im Gefängnis Affoltern. Wer diese Grenze überschreitet, muss eine Strafe absitzen oder ist im vorzeitigen Strafvollzug und wartet auf sein Urteil. Justizangestellte natürlich ausgenommen. Es ist eine selbst für die allermeisten Einheimischen unbekannte Welt, obwohl sie quasi Tür an Tür mit ihr leben.
Affoltern gehört zu den kleinen Vollzugseinrichtungen im Kanton. 65 Plätze, 39 Mitarbeitende. Wer hier einsitzt, für den ist der Weg zurück die Freiheit nicht mehr weit. Zumindest relativ gesehen. Denn die meisten hier haben eine Reststrafe von nicht mehr als 18 Monaten zu verbüssen. Bei einigen wenigen beträgt die Strafe auch nur ein paar Wochen. Aktuelles Alter der Insassen: zwischen 19 und 70.
Allerdings gibt es auch einige Eingewiesene, die sich hier im sogenannten vorzeitigen Strafvollzug befinden. Es sind Männer, denen eine längere, bisweilen mehrjährige Haftstrafe droht, deren Prozess aber noch nicht stattgefunden hat.
Daneben gibt es etliche Inhaftierte, die nur vorübergehend in Affoltern sind, einige benötigen einen Platz in einer forensisch-psychiatrischen Einrichtung und bei anderen stehen noch Abklärungen an, bevor über eine definitive Platzierung entschieden wird. Für einen Teil der Insassen sei «Affoltern wie ein Rangierbahnhof», sagt einer der Gefängnismitarbeitenden bei einem Rundgang mit Gefängnisleiterin Nina Albin und dem «Anzeiger».
Wiedereingliederung von grosser Bedeutung
Organisatorisch gehört das Gefängnis Affoltern zum Amt Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) der Direktion der Justiz und des Inneren des Kantons Zürich. Man achte dabei vor allem auf das Wort «Wiedereingliederung». Diesem Begriff wird besonders grosse Bedeutung zugemessen. In Affoltern – wegen der nur «kurzen» Strafen – vielleicht sogar noch einen Tick mehr als in anderen Vollzugseinrichtungen. Das wird beim Rundgang mehrmals betont.
Teil des Wiedereingliederungs-Gedankens ist das Konzept des Gruppenvollzugs. Zweimal am Tag, für insgesamt fünfeinhalb Stunden, können die meisten Inhaftierten ihre Zellen verlassen und sich innerhalb eines Teils des Gefängnisses frei mit anderen treffen oder in einem Kraft-/Fitnessraum Sport treiben. Ziel ist es, die Eigenverantwortung zu fördern. Darüber hinaus werden eine stufengerechte Schulbildung und Arbeitsplätze im hauseigenen Werkbetrieb angeboten. «Die Rückfallprävention hat höchste Priorität», heisst es dazu in einem Flyer des Gefängnisses.
Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft sind in Affoltern möglicherweise idealer als anderswo – gerade weil das Gefängnis klein ist. Die Angestellten hier kennen die Inhaftierten relativ gut und können gut auf deren individuelle Fähigkeiten und Schwierigkeiten eingehen. Das zeigt sich beim Rundgang am Beispiel eines besonders lauten und besonders redseligen Inhaftierten, der seine Arbeit (Falten von Verpackungsmaterial), abgesondert von den übrigen Insassen, in einem separaten Raum verrichten darf, begleitet von sehr lauter Musik aus einem Radio. Für ihn scheint das Sondersetting perfekt zu passen – was er auch lautstark kundtut, indem er der Besuchergruppe mehrmals hinterherruft, dass Affoltern «das beste Gefängnis» sei, das er kenne. Er scheint es, in diesem Moment, durchaus ernst zu meinen.
Ob der erwähnte Inhaftierte an einer psychologisch/psychiatrisch diagnostizierten Störung leidet, ist nicht bekannt. Fakt ist, dass die Zahl der Insassen mit solchen Diagnosen in allen Gefängnissen in den letzten Jahren stark angestiegen ist. «Wir sind ein Spiegel der Gesellschaft», erklärt dazu Gefängnisleiterin Nina Albin.
Höhere Anforderungen an Angestellte
Eine der Folgen davon ist, dass die Anforderungen an die Vollzugseinrichtungen selber, aber auch an die Angestellten immer umfangreicher werden. Das in der Bevölkerung immer noch weitverbreitete Bild vom «Wärter», der nur Türen öffnet und schliesst, hat mit der Gefängnisrealität schon lange nichts mehr zu tun. Wer sich heute als Fachmann/Fachfrau für Justizvollzug bewirbt, muss neben sicherheitsbezogenen Fähigkeiten auch kommunikativ sein, sozial kompetent und ganz generell nicht auf den Kopf gefallen. Denn die «Kundschaft», der die Fachleute tagtäglich gegenüberstehen, umfasst Menschen mit kognitiven Einschränkungen und/oder psychischen Erkrankungen bis hin zu hochintelligenten, manipulativen Straftätern.
Die Zunahme von Inhaftierten mit psychischen Problemen hat dazu geführt, dass in Affoltern nicht mehr in gewünschtem Umfang Arbeiten für Dritte ausgeführt werden können (etwa Montagearbeiten, Verpackungsarbeiten, Mailings verpacken etc.). Denn manche Insassen sind nicht in der Lage, während längerer Zeit konzentriert einer bestimmten Tätigkeit nachzugehen. Um diese Personen dennoch zu beschäftigen (in Gefängnissen gilt Arbeitspflicht, auch für Insassen über 65!), hat man ein Atelier eingerichtet. Die dort angefertigten Objekte werden später unter anderem auf Weihnachtsmärkten angeboten.
Wie lange es den Standort Affoltern noch geben wird, ist ungewiss. Bereits 2018 wurde vom Kanton beschlossen, das Gefängnis in Affoltern zu schliessen, weil es quantitativ und qualitativ den geforderten Standards nicht mehr genügt. Umgesetzt werden kann dieser Beschluss aber erst, wenn in der JVA Pöschwies in Regensdorf ein angekündigter Neubau mit rund 120 bis 180 Plätzen bezugsbereit ist. Bislang wurde noch nicht mit den Bauarbeiten begonnen.
Bis das Gefängnis Affoltern schliessen wird, dürften somit noch etliche Verurteilte am postgelben Gitter vorbei die rote Linie überschreiten.
Transparenz-Hinweis: Bei Gefängnissen handelt es sich um Einrichtungen mit stark erhöhten Ansprüchen an die Sicherheit. Dasselbe gilt für den Datenschutz. Wie bei solchen Berichten üblich, hatte daher der Schreibende/Fotografierende vor der Gefängnisbesichtigung eine Geheimhaltungsverpflichtung zu unterzeichnen. Text und Fotos mussten vor der Publikation der Medienstelle des Amts Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) vorgelegt werden.










