Aufnahmequote bislang nicht erreicht
Unterbringung von Flüchtlingen: Viele Gemeinden im Amt suchen händeringend Wohnraum

Europa- und auch schweizweit ist der Zustrom an Flüchtlingen in den vergangenen zwei Jahren etwas gesunken, bleibt aber dennoch auf relativ hohem Niveau. Dies schlägt sich auf die Zahlen im Knonauer Amt nieder.
Aufgrund des dezentralen Ansatzes des Kantons Zürich muss jede Gemeinde einen bestimmten Prozentsatz an Flüchtlingen aufnehmen. Derzeit sind es 1,5 Prozent, gerechnet an der Bevölkerungszahl der jeweiligen politischen Gemeinde. Diese Aufnahmequote gilt seit dem 1. Januar. Zuvor lag sie noch bei 1,6 Prozent. In den Jahren davor lag sie allerdings weitaus tiefer: Vor März 2022 war die Quote noch bei 0,5 Prozent. Im April 2022 folgte eine Erhöhung auf 0,9 Prozent – nach Beginn des Ukraine-Krieges, im Juni 2023 waren es dann schon 1,3 Prozent.
Dynamische Entwicklung
Im Knonauer Amt hat Alexander Schibli, Geschäftsführer des Sozialdienstes Bezirk Affoltern, den Überblick über die Zahlen. «Durch die Quotensenkung von 1,6 auf 1,5 Prozent müssen wir 43 Personen weniger aufnehmen», sagt Schibli. Allerdings: «Die Quote wurde auch bisher nicht zu 100 Prozent erreicht. Bis zur Soll-Quote von 1,5 Prozent fehlen derzeit noch 70 Personen. Die Entwicklung ist dynamisch und wird laufend durch Zu- und Abgänge beeinflusst. Massgeblich sind dabei die kantonalen Zuweisungen in geeignete Unterkünfte. Dies auch deshalb, weil einerseits für den zur Verfügung stehenden Wohnraum keine passenden Zuteilungen vonseiten des Kantons erfolgen konnten und anderseits, weil es auch zu Rückreisen in das Heimatland kam», erläutert Schibli. Derzeit betreut der Sozialdienst Bezirk Affoltern 580 Personen im Auftrag von elf Gemeinden, mit Ausnahme von Affoltern, Rifferswil und Kappel. Die Betreuung beinhaltet:
• Existenzsicherung und Grundversorgung
• Sicherstellung von Unterkunft und medizinischer Grundversorgung
• Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt
• Frühe Förderung (Sprache, Bildung, Arbeitsmarktfähigkeit)
• Zugang zu Integrationsprogrammen und Qualifizierung
• Förderung der Selbstständigkeit und Erwerbstätigkeit
• Reduktion der Sozialhilfeabhängigkeit
• Soziale Stabilität und gesellschaftlicher Zusammenhalt
• Rückkehr und Perspektivenklärung
Neue Unsicherheiten bahnen sich an, wenn im nächsten Jahr eventuell der Schutzstatus S für ukrainische Flüchtlinge abgeschafft wird. Dazu Schibli: «Die Frage ist derzeit hypothetisch, aber der Bund arbeitet an einem Umsetzungskonzept.» Gemäss Medienmitteilung des Bundes vom Oktober 2025 schreibt der Bund: «Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine ist weiterhin nicht absehbar. Der Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine wird deshalb nicht vor dem 4. März 2027 aufgehoben.» Bis dahin verlängert er auch die Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S. In Umsetzung eines Parlamentsbeschlusses unterscheidet das Staatssekretariat für Migration (SEM) bei der Gewährung des vorübergehenden Schutzes neu zwischen Regionen, in die die Rückkehr zumutbar respektive nicht zumutbar ist. Das Asylgesetz sieht nach fünf Jahren Aufenthalt unter Schutzstatus S die Möglichkeit zur Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung B vor. Ein automatischer Anspruch besteht jedoch nicht; die Erteilung erfolgt im Einzelfall und nach Ermessen der zuständigen Behörden. Wie sieht es konkret in den Gemeinden aus? Der «Anzeiger» hat nachgefragt.
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