Benzin geklaut und den Garagisten angefahren

Dass der 22-Jährige nach dem Benzinklau in Mettmenstetten den Garagisten angefahren hat, ist für das Bezirksgericht Affoltern eher schwere Körperverletzung statt «nur» Gefährdung des Lebens. Es weist den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft zur Überprüfung zurück.

Mitinhaber Robi Graf an der Tankstelle, an der sich der Dieb ohne zu zahlen bedient hat. (Bild Werner Schneiter)

Mitinhaber Robi Graf an der Tankstelle, an der sich der Dieb ohne zu zahlen bedient hat. (Bild Werner Schneiter)

Schwere Körperverletzung? Bilder der Tankstellen-Überwachungskamera zeigen, wie der Benzindieb den Tankstellenchef angefahren hat. (Archivbild zvg.)

Schwere Körperverletzung? Bilder der Tankstellen-Überwachungskamera zeigen, wie der Benzindieb den Tankstellenchef angefahren hat. (Archivbild zvg.)

Normale Schulzeit, eine abgebrochene Spenglerlehre, die Handelsschule, eine Arbeit bei der Versicherung und jetzt, ab Ende September, ein Praktikum als Maurer: Ein fast normaler Werdegang eines 22-jährigen Schweizers mit ausländischem Vater und Schweizer Mutter. Vor Gericht machte der junge Mann jedenfalls keinen schlechten Eindruck, auch wenn ihn Gerichtspräsident Peter Frey auffordern musste, sich seiner Mütze zu entledigen.

Aus Geldmangel, wie er später betonte, kam er auf die abwegige Idee, in Mettmenstetten die Kontrollschilder eines Opels zu demontieren und zur Tankstelle bei der Garage Graf zu fahren. Dort tankte er, ohne zu zahlen, wie er das gleichenorts und zudem auch im aargauischen Wildegg bereits ein paar Tage zuvor getan hatte – auch damals fuhr er ohne Nummernschilder vor.

Auf die Motorhaube «aufgeladen»

Doch diesmal wurde er bei der Garage Graf in Mettmenstetten von Mitinhaber Beat Graf und von Mitarbeitenden beim Tanken beobachtet. Als man sein Wegfahren verhindern wollte, fuhr der Mann mit Kapuze auf den direkt vor dem Fahrzeug stehenden Tankstellenhalter zu und lud ihn auf die Motorhaube auf. Dabei erlitt der Schürfungen, Prellungen an der linken Hand und am linken Arm. Laut Staatsanwalt hätte sich der Geschädigte beim Sturz auf die Strasse und beim Überrollen durch ein Fahrzeug tödliche Verletzungen zuziehen können. Der Rowdy gefährdete auch andere Verkehrsteilnehmer, weil er ohne Rücksicht auf die Zürichstrasse hinausfuhr. So musste ein Lenker brüsk bremsen, um eine Kollision zu verhindern.

Die Staatsanwaltschaft erkennt darin eine skrupellose Gefährdung des Lebens sowie eine grobe Verletzung von Verkehrsregeln. Vor Gericht kam es zum abgekürzten Verfahren, weil sich die Anklagebehörde mit dem Delinquenten und dessen Anwalt auf ein Strafmass einigte: 15 Monate Gefängnis bedingt, eine Probezeit von drei Jahren und eine Busse von 1500 Franken. Zudem soll gemäss Staatsanwaltschaft eine am 4. Februar 2016 ausgefällte Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 30 Franken widerrufen werden, die er wegen eines früheren Verkehrsdelikts (grobe Verletzung von Verkehrregeln kassiert hatte.

Nun eine härtere Strafe?

Warum er denn nicht bezahlt habe? «Aus Geldgründen», sagte der Mann vor Gericht knapp und machte geltend, aus einer Notwehrsituation heraus weggefahren zu sein. Er habe sich von den «aggressiven Männern» an der Tankstelle bedroht gefühlt. Diese hätten ja einfach die Polizei rufen können…, fügte er bei.

Das Bezirksgericht Affoltern beurteilt sein Handeln völlig anders. Es sieht darin – anders als die Anklagebehörde – nicht einfach eine Gefährdung des Lebens, sondern spricht von schwerer Körperverletzung. Nach längerer Beratung wies es den Urteilsvorschlag zur Neubeurteilung an die Staatsanwaltschaft zurück. «Sie hatten den Tankstellenchef vor sich und dann Gas gegeben. Im schlimmsten Fall hätte er überfahren werden können. So haben Sie zumindest eine schwere Körperverletzung in Kauf genommen», begründete Gerichtspräsident Peter Frey. Der Mann muss nun mit einer härteren Strafe rechnen.

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