Bezirksgericht: 15 Monate bedingt für Polizeioffizier

Für das Bezirksgericht Affoltern ist klar: Der heute 60-jährige Hauptmann der Kantonspolizei ist im Juni 2024 in Knonau mittels Brecheisen in ein Haus eingebrochen und hat dort ein Portemonnaie mit 1400 Franken Bargeld gestohlen. Es handelte sich um einen versiegelten Tatort, zu dem der Verurteilte eine Woche zuvor wegen eines Tötungsdelikts – ein 80-jähriger Mann, der seine zwei Jahre jüngere Frau und sich selbst richtete – ausgerückt war. Der danach fristlos entlassene Offizier der Kantonspolizei wurde wegen Diebstahl, Sachbeschädigung, Siegelbruch, Hausfriedensbruchs und Urkundenfälschung zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt – dies bei zweijähriger Bewährungsfrist.
Frei erfundene Aussagen
Das Bezirksgericht schenkte seinen im Rahmen der Hauptverhandlung («Anzeiger» vom 15. August) gemachten Aussagen keinen Glauben: dass er zufällig an besagtem Haus vorbeigefahren sei, dass er zwei verdächtige Männer, nach seinen Angaben mutmasslich Maghrebiner, in den nahen Wald verfolgt habe – mit einem Brecheisen ausgerüstet. Dass er, sich zu Wehr setzend, dieses Brecheisen nach den mutmasslichen Einbrechern geworfen habe. Das sei unprofessionell und realitätsfremd, denn damit hätte er ja seine eigene Sicherheit gefährdet, sagte der Gerichtspräsident im Rahmen der mündlichen Urteilsverkündung.
Das Gericht ist überzeugt, dass er beim Verlassen des Hauses von einem Zeugen beobachtet wurde. Um nicht erkannt zu werden, sei er in den Wald gerannt und nicht mit dem Auto weggefahren. Im Wald habe er nach seinem Einbruch das Brecheisen, einen Latex-Handschuh mit seiner DNA drauf, ein Portemonnaie mit wenig Münzen, zurückgelassen. Mit den 1400 Franken sei er nach Zürich gefahren, habe dort das Portemonnaie in einem Abfallkübel entsorgt und im Büro einen «geschönten» Polis-Journaleintrag getätigt – offenbar, um sich bei den Kollegen nicht zu blamieren. Was er ihm Rahmen der Hauptverhandlung auch eingestand und geltend machte, dass es ihm nicht ums Geld gegangen sei.
Sein geschildertes Handeln widerspreche professioneller Polizeiarbeit und sei unglaubhaft, ja frei erfunden, befand das Gericht. Er hätte sich zurückziehen und Verstärkung anfordern müssen. «Den nichtssagenden Polis-Eintrag mit der Version der beiden Verdächtigen haben Sie uns nicht glaubhaft erklären können», so der vorsitzende Richter.
Glaubhafter Zeuge
Nicht bemerkt hat der Ex-Offizier, dass er von einem Zeugen beobachtet wurde, einem Nachbarn des Tatorthauses. Dieser hatte das Polizeiauto mit offenem Heck fotografiert und selbst die Polizei informiert. Wenig später wurde der Offizier am Arbeitsplatz von einer Spezialeinheit verhaftet. Danach sass er 14 Tage in U-Haft und wurde fristlos entlassen – nach 37 Jahren bei der Polizei.
Das Gericht bezeichnete die Aussagen des Zeugen als glaubhaft, schlüssig und widerspruchsfrei. Die Version des Polizeioffiziers sei frei erfunden, seine Aussagen Schutzbehauptungen. Und Einbruchspuren von diesen angeblichen Verdächtigen seien keine gefunden worden, so das Gericht. Er habe geplant, perfid und direktvorsätzlich gehandelt.
Das Bezirksgericht hält 15 Monate Gefängnis mit zweijähriger Bewährung für angemessen; der Ex-Offizier ist nicht vorbestraft. Damit liegt das Gericht drei Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die erbeutete Barschaft von 1400 Franken wird den Privatklägern zurückgegeben. Im Büro des Verurteilten wurden insgesamt 3140 Franken gefunden. Davon werden zulasten der Verfahrenskosten 1740 Franken eingezogen. Für die Verfahrenskosten von gesamthaft über 5000 Franken hat der Ex-Offizier aufzukommen. Die Kosten der Verteidigung – rund 15 000 Franken – werden, wie üblich, auf die Staatskasse genommen.
Urteil DG 250 001 vom 21. August 2025, noch nicht rechtskräftig.