Birch, Himelsbüel und Rütihof bleiben übrig
Bei den Windkraft-Eignungsgebieten wird auf den Eintrag der «Zwischenergebnisse» verzichtet

In einer Medienmitteilung vom 20. November teilt der Kanton mit, dass der Regierungsrat dem Kantonsrat den Eintrag von Eignungsgebieten für Wind- und Wasserkraft im Richtplan beantragt. Dieser Schritt war bereits vor etwas mehr als einem Jahr angekündigt worden, in der Zwischenzeit sind die Rückmeldungen aus dem sogenannten Mitwirkungsverfahren (von Einzelpersonen, Verbänden, Gemeinden etc.) ausgewertet worden. Die eingegangenen Rückmeldungen sind nun in einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst, der 146 Seiten lang ist und zu jedem Einwand eine Stellungnahme zur Sichtweise des Kantons im jeweiligen Sachverhalt enthält.
Als Begründung für die Bestrebungen zum Eintrag von Windenergie-Eignungsgebieten im Richtplan wird in der Medienmitteilung erneut auf die politischen Hintergründe verwiesen: «Das Volk hat 2017 mit der Annahme der nationalen Energiestrategie 2050 (revidiertes Energiegesetz) allen Kantonen den Auftrag zu diesem Planungsschritt erteilt. Mit dem Ja zum «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» wurde der Auftrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien 2024 nochmals bestätigt.»
Zwischenergebnisse fallen wegen der Konflikte mit der Aviatik weg
Aufgrund der Rückmeldungen habe der Regierungsrat nun die Richtplanvorlage überarbeitet, heisst es in der Medienmitteilung. Er habe dabei ein Eignungsgebiet gestrichen sowie die Fläche eines anderen Gebiets reduziert. Bei drei weiteren Gebieten seien ferner die Abstandspuffer zu geschützten Ortsbildern von kantonaler oder nationaler Bedeutung vergrössert worden (alle von diesen Änderungen betroffenen Gebiete liegen weit ausserhalb des Knonauer Amts).
Relevant für den Bezirk Affoltern ist aber die Tatsache, dass nun darauf verzichtet wird, einen Eintrag der 15 Gebiete in den Richtplan zu beantragen, die in der öffentlichen Auflage als «Zwischenergebnis» ausgewiesen waren. «Bei diesen Gebieten bestehen Konflikte mit der Aviatik (militärische und zivile Nutzung des Luftraums)», heisst es zur Begründung. Es sind nun also ausschliesslich jene Gründe für eine Streichung zum Tragen gekommen, die bereits den Ausschlag zur Klassifizierung dieser Gebiete als «Zwischenergebnis» gegeben hatten. Auf dem Territorium des Bezirks ist somit – gemäss den dem Verfasser vorliegenden Unterlagen – nur das Gebiet Grüthau (Eignungsgebiet Nummer 52) aus anderen Gründen aus der Liste der Eignungsgebiete entlassen worden. Das in zwei Teilflächen aufgeteilte Gebiet, das den bewaldeten Höhenzug nördlich von Mettmenstetten betroffen hätte, war bereits in der im Juli 2024 in dieser Zeitung publizierten Karte der Windkraft-Eignungsgebiete blau eingefärbt (das heisst ausgeschieden). Als Begründung für die Streichung war das Ergebnis einer Schutz-Nutzen-Analyse angeführt worden.
Im Zuge der Tilgung der Zwischenergebnisse verschwinden nun im Bereich des Knonauer Amts auch die Gebiete Nummer 34 bis 36 aus der Liste der Windenergie-Eignungsgebiete. Beim Gebiet Nr. 34 handelt es sich um Uerzlikon. Konkret wäre bei der Fläche in den Gemeindegebieten von Kappel und Knonau im Wesentlichen der nördliche, im Kanton Zürich gelegene Teil des Steihuserwaldes betroffen gewesen. Gebiet Nummer 35 ist Rotenberg südöstlich von Maschwanden, Gebiet Nummer 36 Haltenrain westlich von Mettmenstetten.
Übrig bleiben im Bezirk die auf der Karte grün eingefärbten Eignungsgebiete Nummer 37, 38 und 51, wobei auch das Gebiet Nummer 39 auf dem Gemeindegebiet von Aesch für die Region von Relevanz ist.
Eklatante Dominanz der Windenergie bei der Anzahl der Einwendungen
Die öffentliche Auflage zur Richtplanteilrevision Energie war am 31. Oktober 2024 zu Ende gegangen. Auf Nachfrage war dem «Anzeiger» bereits im darauffolgenden November mitgeteilt worden, dass insgesamt rund 5500 Rückmeldungen eingegangen seien, viele davon mit gleichlautendem Inhalt. Diese Zahl wird nun auch im Mitwirkungsbericht bestätigt, ferner geht aus den Angaben hervor, dass ungefähr 5300 dieser Einwendungen von Privatpersonen stammen. Von Gemeinden sind es 80, von Verbänden 65 Einwendungen. «Das Unterkapitel Windenergie hat ein grosses Echo ausgelöst», steht im Eingangstext zum entsprechenden Themenbereich im Mitwirkungsbericht. Insbesondere die Einwendungen von Privatpersonen hätten fast ausschliesslich dieses Unterkapitel betroffen. «Viele Einwendende nahmen Bezug auf gesetzliche Rahmenbedingungen. Diese sind im Planungs- und Baugesetz oder der Energiegesetzgebung zu behandeln. Sofern zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen aus Sicht Richtplanung eine Antwort gegeben werden kann, wird jedoch auch in diesem Mitwirkungsbericht darauf eingegangen», heisst es weiter.
Ab Seite 75 thematisiert der Mitwirkungsbericht die regionalen Anträge zur Windenergie aus dem Knonauer Amt. Es geht dabei unter anderem um die Berücksichtigung von Schutzanordnungen in der Region. Im Antrag eines Verbandes stehen die vom Aussterben bedrohten und gefährdeten Vogelarten in Feuchtgebieten wie dem Reusstal im Zentrum, es betrifft die Potenzialgebiete Nummer 34 bis 37. «Teilbereiche der Reusslandschaft im Grenzgebiet zu den Kantonen Aargau und Zug sind Ausschlussgebiet für die Windenergienutzung. Dem Vogelschutz in den angrenzenden Gebieten wurde im Rahmen der Nutzwertanalyse Rechnung getragen. Er ist mit hohem Gewicht in die Interessenabwägung eingeflossen», lautet die Rückmeldung des Kantons in diesem Kapitel des Berichts.
Weitere Anträge verlangen die Streichung aller Eignungsgebiete im Knonauer Amt. Als Begründung werden unter anderem das Naherholungs- und Landschaftsschutzobjekt Uetliberg sowie Wildtierpassagen bei Ottenbach genannt. In der Antwort des Kantons ist zu letztgenanntem Punkt zu lesen, dass bei der Beurteilung gerade dem Wildtierschutz ein grosses Gewicht beigemessen worden sei. Ebenfalls aufgeführt sind Anträge zur Beschränkung der Anzahl von Standorten im Knonauer Amt. Eine Bündelung von Eignungsgebieten sei zwar aus raumplanerischer Sicht vorteilhaft, die Baudirektion möchte gemäss ihrer Stellungnahme jedoch den Projektentwicklern keine derartigen Einschränkungen auferlegen, solange keine konkreten Projektideen vorliegen.
Ein weiterer Beitrag in dieser Zeitung wird sich mit den Stellungnahmen zu den Einwendungen gegen die noch im Rennen verbliebenen Eignungsgebiete in der Region befassen.


