Chloster-Projekt sieht auch Neubau vor
Info-Abend in Aeugst zur geplanten Abgabe des Gebäudes im Baurecht

Am 30. September stimmt Aeugst an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung über die Abgabe des gemeindeeigenen Chloster-Gebäudes samt Grundstück an eine Genossenschaft ab – im Baurecht. Einen ersten Stimmungstest dazu gab es für Gemeindepräsidentin Nadia Hausheer am Mittwochabend anlässlich eines Info-Abends vor rund 50 Personen im Kulturraum der Primarschule. Das Fazit: Das Interesse ist gross, es gibt viele Fragen, aber keine fundamentale Kritik. Dafür gibt es spürbare Zukunftssorgen bei den derzeitigen Mieterinnen und Mietern der 14 günstigen Wohnungen im Chloster.
Während das Projekt in groben Zügen bereits seit Wochen bekannt ist (Abgabe des Chlosters im Baurecht), dürfte am Mittwoch die grösste Neuigkeit der geplante Neubau eines Gebäudes vor dem Chloster gewesen sein. Er soll anstelle der heutigen Garagen entstehen, zwischen dem Chloster-Gebäude und der Mülibergstrasse, und ist integraler Bestandteil des Gesamtprojekts.
Wie Sabrina Luderer von der federführenden Genossenschaft Dorfkern am Info-Abend erklärte, möchte man im denkmalgeschützten Chloster-Gebäude und im Neubau 16 bezahlbare Wohnungen erstellen (zwei Studios, drei 2-Zimmer-, sieben 3-Zimmer-, zwei 4-Zimmer- und zwei 5-Zimmer-Wohnungen). Geplant seien zudem mehrere Gemeinschaftsräume, wie etwa ein Co-Working-Space, eine Gemeinschaftsküche, ein Multifunktionsraum und eine Werkstatt.
Die Mieten sollen für Studios 850 bis 950 Franken betragen, für eine 3-Zimmer-Wohnung 1500 bis 2200 und für eine 5-Zimmer-Wohnung 3000 bis 3500. Dabei handelt es sich um sogenannte Kostenmieten. Diese liegen im Kanton Zürich durchschnittlich 23 % tiefer als Marktmieten, wie Andreas Wirz, Präsident der Wohnbaugenossenschaften Zürich, ausführte.
Für den Umbau des denkmalgeschützten Chlosters und für den dreistöckigen Neubau (aus Holz) geht die Genossenschaft Dorfkern von Kosten in der Höhe von 8,98 Millionen Franken aus. Die von der Genossenschaft beauftragte Volta Architekturwerkstatt GmbH hat sich zum Ziel gesetzt, das Chloster möglichst sanft zu renovieren (die niedrigen Raumhöhen von stellenweise 2,05 Meter bleiben unverändert), Material wiederzuverwerten und möglichst viel Energie selber zu produzieren.
Gemäss dem vorliegenden Baurechtsvertrag würde die Gemeinde pro Jahr einen Mindestbaurechtszins von 37 200 Franken erhalten. Je nach Höhe der Mietzinseinnahmen und der Auslastung (Vollvermietung) kann der Betrag auch höher ausfallen. Es ist deutlich weniger, als sie derzeit für die Vermietung der Wohnungen und der Parkplätze einnimmt (2024: 122 600 Franken). Auf der anderen Seite bleiben der Gemeinde dafür in den nächsten Jahren unvermeidbare Millionen-Investitionen erspart.
«Angenehmste und beste Variante»
Das Projekt der Genossenschaft Dorfkern ist das Resultat eines von der Gemeindeversammlung im Juni letzten Jahres bewilligten Investorenwettbewerbs. Von ursprünglich sieben interessierten Investoren reichten zwei einen Vorschlag ein. Eine aus sieben Architekten bestehende Fachjury und eine sechsköpfige Sachjury entschieden sich schliesslich für das Projekt der erst vor zwei Jahren gegründeten Genossenschaft Dorfkern, welche das 2800 Quadratmeter grosse Grundstück und das Chloster für 60 Jahre im Baurecht übernehmen will (mit der Option auf eine zweimalige Verlängerung um jeweils 15 Jahre). Hausheer bezeichnete die Baurecht-Lösung, über die an der Gemeindeversammlung abgestimmt werden wird, als «die für die Gemeinde angenehmste und beste Variante».
Hintergrund des Investorenwettbewerbs ist die anstehende, unvermeidliche Sanierung des Chlosters. Das denkmalgeschützte Gebäude aus dem 15. oder 16. Jahrhundert muss bis 2030 unter anderem aus energetischen Gründen (Vorgaben Energiegesetz) umfassend erneuert werden. Die Gemeinde müsste dafür schätzungsweise 5,3 bis 5,7 Millionen Franken aufwenden, erklärte Hausheer. Sie verwies dabei auf die Komplexität der Aufgabe, welche den Einbezug eines Generalunternehmens und eines Bauherrenvertreters unumgänglich mache – und das Projekt entsprechend verteuere.
Mieter sorgen sich um Zukunft
Bei den am Mittwoch aus dem Publikum gestellten Fragen ging es im Wesentlichen um Details – bis hin zur Frage, in welchem Gebäude die Waschküche geplant ist. Kritik am gemeinderätlichen Vorschlag wurde nicht geäussert. Klar wurde aber auch, dass das Projekt den aktuellen Mieterinnen und Mietern einiges an Sorge bereitet: Wie lange kann ich noch wohnen bleiben? Und kann ich nach der Sanierung wieder in die Wohnung zurück? Antwort von Nadia Hausheer: Sollte die Gemeindeversammlung Ende Monat Ja sagen zum Baurechtsvertrag, dann würden die bestehenden Mietverträge voraussichtlich per Mitte 2027 gekündigt (Leerkündigung). Die Gemeinde sei aber jetzt schon dabei, Mietern in gemeindeeigenen Liegenschaften im Dorf Alternativen anzubieten.
Eine Rückkehr ins Chloster nach Abschluss der Sanierungs- und Neubauarbeiten bleibt der jetzigen Mieterschaft grundsätzlich offen. Vorausgesetzt, sie werden Mitglied der Genossenschaft Dorfkern und beteiligen sich an deren Eigenkapital. Dafür muss ein Mieter in der Regel aber einen Betrag in der Höhe von ein bis zwei Jahresmieten einzahlen, wie Genossenschafts-Vizepräsident Philipp Schubiger auf Anfrage erklärte. Die genaue Höhe stehe derzeit noch nicht fest.
Ein Nein an der Gemeindeversammlung in zweieinhalb Wochen würde die Situation der jetzigen Mieterinnen und Mieter ebenfalls nicht verbessern. In einem solchen Fall würde die Gemeinde das Chloster sanieren müssen (ohne Neubau), wobei Mieterhöhungen aufgrund der millionenschweren Investitionen unumgänglich wären.