Bald ein Windrad vor der Haustüre?

Das sagen Bonstetten und Hedingen zum Richtplaneintrag «ihrer» Eignungsgebiete

Himelsbüel auf dem Gemeindegebiet von Hedingen ist Windenergie-Eignungsgebiet Nummer 38. (Bild Marcus Weiss)

Himelsbüel auf dem Gemeindegebiet von Hedingen ist Windenergie-Eignungsgebiet Nummer 38. (Bild Marcus Weiss)

Im Juli 2024 beschäftigte sich der «Anzeiger» mit der Reaktion der Standortgemeinden auf die Festsetzung der Windenergie-Eignungsgebiete im Knonauer Amt. Die Gemeinden zeigten sich damals mehrheitlich wenig erstaunt, dass diese Gebiete in der entsprechenden Weise festgesetzt worden waren, die infrage kommenden Standorte waren ihnen ja bereits bekannt. Überrascht zeigte man sich lediglich über einzelne Punkte, so wie etwa der Knonauer Gemeinderat Nathanaël Wenger. Er äusserte sich zum damaligen Zeitpunkt zu einer Sache, die auch die Politikvertreterinnen und -vertreter angesprochen hatten: «Dass die beiden Gebiete in Maschwanden weiterverfolgt werden, überrascht, da es dort ökologisch besonders wertvolle Flächen gibt (Smaragdgebiet) und grössere Rotmilanbestände dort überwintern.» Diese Eignungsgebiete Nummer 35 (Rotenberg) und 36 (Haltenrain) waren wegen befürchteter Konflikte mit der Aviatik als «Zwischenergebnisse» ausgewiesen worden und sind nach dem Mitwirkungsverfahren nun nicht mehr bei den Standorten mit dabei, deren Eintrag in den Richtplan der Regierungsrat dem Kantonsrat beantragt. Von den jetzt noch verbliebenen Eignungsgebieten war von Gemeindeseite im Sommer 2024 Rütihof explizit erwähnt worden, die Gemeindepräsidentin der Standortgemeinde äusserte sich in dem Sinne, dass ihrer Ansicht nach eine erstaunlich tiefe Gewichtung einzelner Kontra-Argumente festzustellen sei.

Die mittlerweile erarbeitete Stellungnahme des Kantons zu den Einwendungen von Privatpersonen, Verbänden, Parteien, Gemeinden und weiteren Akteuren füllt ein 146-seitiges Dokument, den sogenannten Mitwirkungsbericht. Im Zuge der Vorbereitung des vorliegenden, in mehreren Teilen erscheinenden Artikels hat diese Zeitung die verbliebenen potenziellen Standortgemeinden um die Beantwortung von ein paar Fragen gebeten. In einem ersten Teil beschäftigt sich der «Anzeiger» mit Antworten von Hedingen und Bonstetten, von diesen Gemeinden sind trotz der Arbeitsbelastung am Jahresende verdankenswerterweise bereits ausführliche Rückmeldungen eingetroffen.

Genauere Abklärungen an einem Standort werden in Aussicht gestellt

Die Gemeinde Hedingen hatte bei der Anfrage im Juli 2024 darauf hingewiesen, dass Hedingen nicht nur von den Eignungsgebieten Nummer 51 (Birch) und 38 (Himelsbüel) auf eigenem Gemeindegebiet betroffen wäre, sondern auch vom Standort Nummer 37 (Rütihof). Alle drei Standorte sind auch nach dem Mitwirkungsverfahren noch auf der Liste. Wie sieht die Reaktion dazu aus? «Der Gemeinderat bedauert die Festsetzungen der drei Potenzialgebiete Nr. 37, 38 und 51 sowie auch Nr. 39 in Aesch im kantonalen Richtplan», heisst es in der Antwort, die der Gemeinderat Rolf Schilliger, Vorsteher des Ressorts Hochbau und Energie, zukommen liess. «Werden in allen vier Potenzialgebieten Windräder gebaut, sind elf Windräder mit einer Gesamthöhe von je 220 Metern sichtbar. Der Gemeinderat empfindet diese Menge an Windrädern als übermässig und einen zu grossen Eingriff in das Naherholungsgebiet. Um mehr Kennt-nisse zu Eignung und Wirksamkeit solcher Windräder in unserer Region zu erhalten, sollen an einem Standort, vorzüglich Nr. 51 Birch, gründliche Abklärungen wie Windmessungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgenommen werden», so Schilliger im Namen des Hedinger Gemeinderats.

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