Coronavirus: Enge Kontakte meiden und Rücksicht nehmen

Die Schnelligkeit der Ausbreitung des Coronavirus und der Schutz der am meisten gefährdeten Personen kann durch die Mitwirkung der Bevölkerung wesentlich beeinflusst werden. Die Gesundheitsdirektion hat daher per sofort neue Empfehlungen erlassen. Ziel ist, die Ausbreitung unter den jungen Menschen zu verlangsamen und ältere Personen sowie Personen mit chronischen Krankheiten prioritär vor einer Ansteckung zu schützen.

Im Kanton Zürich wurden bisher über 400 Verdachtsfälle abgeklärt. Nun sind weitere 4 Patienten positiv auf das Coronavirus getestet worden. Die Bestätigung des nationalen Referenzlabors in Genf steht noch aus. Es handelt sich um 2 Frauen und 2 Männer im Alter zwischen 22 und 28 Jahren. In allen Fällen können wir immer noch eine klare Infektionsquelle identifizieren: Die Fälle 10, 12 und 13 haben sich bei Fall 5 angesteckt. Der Fall 11 hat sich bei Fall 3 angesteckt. Insgesamt sind es nun 13 Fälle im Kanton Zürich. Es geht den meisten Betroffenen so gut, dass sie nicht hospitalisiert sein müssten, wenn sie nicht positiv getestet worden wären. Die Fälle bestätigen die Erfahrungen in anderen Ländern, dass die Erkrankung besonders bei jungen Menschen zumeist mild verläuft. Es besteht aber die Gefahr, dass junge Menschen mit nur schwachen Symptomen ältere Menschen anstecken, bei denen die Erkrankung einen schwereren Verlauf nehmen kann. Aufgrund dieser Erkenntnis ist die Übertragung des Coronavirus von jungen auf ältere Menschen und Menschen mit chronischen Krankheiten möglichst einzudämmen. Aufgrund der geringen Gefährdung von Kindern und Jugendlichen wird auf Schulschliessungen weiterhin verzichtet. Somit kann auch verhindert werden, dass Kinder zuhause von Grosseltern betreut werden.


Zur Verminderung des Übertragungsrisikos empfiehlt die Gesundheitsdirektion:  
-        Veranstaltungen jeder Grösse mit teilnehmenden Gruppen aus den betroffenen Gebieten (Italien, China, Südkorea, Iran) sollen nicht durchgeführt werden.
-        Veranstaltungen mit vielen Personen in engem körperlichem Kontakt in geschlossenen Räumen sollen nicht durchgeführt werden (z. B. Clubs).
-        Veranstaltungen mit externen Teilnehmenden in Alters- und Pflegeheimen sollen nicht durchgeführt werden.
Schulen und Unterricht können nicht mit Veranstaltungen gleichgesetzt werden. Für Schulveranstaltungen ausserhalb des Unterrichts gelten hingegen die oben genannten Kriterien.


Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich setzt die bundesrätliche Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus im Bezug auf Veranstaltungen pragmatisch um. Zürich ist der bevölkerungsreichste Kanton mit tausenden von Veranstaltungen; eine Prüfung im Einzelfall ist deshalb nicht möglich. Die Gesundheitsdirektion zählt auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung und der Veranstalter, weshalb sie nur Empfehlungen ausspricht und keine verbindliche Weisungen erlässt.
Im Weiteren ist ein enger Kontakt zwischen Kindern und älteren oder chronischen kranken Personen zu vermeiden. Besuche in Alters- und Pflegezentren sowie Spitälern sollen minimiert werden und stets unter Wahrung der entsprechenden Vorsichtsmassnahmen stattfinden (Desinfektion/Händewaschen, keine Berührungen, Abstand). Diese Empfehlungen entsprechen dem heutigen Kenntnisstand, werden laufend überprüft und wenn nötig angepasst sowie kommuniziert.

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