Das Für und Wider um die verbliebenen Windkraftstandorte

Der Mitwirkungsbericht setzt sich intensiv mit dem Knonauer Amt auseinander

Das Gebiet Himelsbüel (Eignungsgebiet Nummer 38), gesehen aus der Ebene unweit von Hedingen. Die Freileitungs-masten befinden sich bereits auf Aargauer Gebiet, die zwei Windenergieanlagen kämen ungefähr im Waldbereich am rechten Bildrand (eventuel
Das Gebiet Himelsbüel (Eignungsgebiet Nummer 38), gesehen aus der Ebene unweit von Hedingen. Die Freileitungs-masten befinden sich bereits auf Aargauer Gebiet, die zwei Windenergieanlagen kämen ungefähr im Waldbereich am rechten Bildrand (eventuell auch ausserhalb des Bildausschnitts) zu stehen. (Bild Marcus Weiss)

Am letzten Dienstag ging es an dieser Stelle um den Eintrag der Eignungsgebiete für Wind- und Wasserkraft in den kantonalen Richtplan, wie es der Regierungsrat aktuell beim Kantonsrat beantragt. Die Windenergie nimmt bei der Anzahl der Einwendungen eine absolut herausragende Stellung ein, fast alle Rückmeldungen von Privatpersonen bezogen sich auf diesen Bereich. Für den Bezirk Affoltern sind nach dem Wegfall der bislang als Zwischenergebnisse deklarierten Eignungsgebiete nun primär die Einwendungen von Bedeutung, die sich auf die Gebiete Nummer 37 (Rütihof), 38 (Himelsbüel) und 51 (Birch) beziehen. Zu all diesen möglichen Standorten äussert sich der Mitwirkungsbericht ausführlich. Es sind jeweils die Argumente der Einwendungen erhebenden Personen sowie im Anschluss die Stellungnahmen des Kantons zu den einzelnen beanstandeten Punkten zu lesen.

Seitenweise Argumentationen

Das Eignungsgebiet Nummer 37 mit der Bezeichnung Rütihof befindet sich zur Hauptsache auf dem Gemeindegebiet von Ottenbach, einige Stellen ragen dabei in die Nachbargemeinden Affoltern und Obfelden hinein. Das Gebiet in relativ offener Landschaft zwischen den Ortschaften Zwillikon, Ottenbach und Jonen AG unterteilt sich in drei kleine Teilgebiete. Das bei der Feedbackveranstaltung Windenergie im August 2024 ausgehängte Informationsplakat nennt die Zahl von drei möglichen Anlagen an diesem Standort, was wohl einer Anlage pro Teilgebiet entspricht. Bei den vergebenen «Schutzpunkten», mit denen in der Schutz-Nutzen-Analyse Hindernisse zum Bau bewertet worden sind, führt hier das Konfliktpotenzial mit priorisierten Brutvogelarten die Liste an, es wurden dafür 100 Punkte erteilt. Laut Mitwirkungsbericht sind zu diesem Standort auch zustimmende Rückmeldungen beim Kanton eingegangen. So hätten mehrere Verbände, eine Partei und mehrere Privatpersonen beantragt, das Eignungsgebiet als Festsetzung in den kantonalen Richtplan aufzunehmen, da es sehr gut für die Nutzung von Windenergie geeignet sei.

Trotzdem dominieren auf den mehr als zwei Seiten umfassenden Ausführungen die ablehnenden Einwendungen. So beantragen auch mehrere Gemeinden, Verbände, Privatpersonen und eine Partei, den Standort Rütihof vollumfänglich aus dem kantonalen Richtplan zu streichen. Die Einwendungen zum Eignungsgebiet beziehen sich unter anderem auf potenzielle Konflikte mit der bestehenden und bewilligten Modellfluganlage «Sunnenmatt-Jonerfeld» sowie die Rotmilan-Bestände vor Ort («Winterschlafplatz für über 100 Individuen» ist dazu auch auf dem Infoplakat zum Eignungsgebiet vermerkt). Der Schutz des im ISOS-Inventar eingetragenen Joner Ortsbildes sowie der Konflikt mit der Schiessanlage des Schützenhauses Ottenbach-Jonen beschäftigen ebenso. Die Antworten des Kantons zu den vielfältigen Einwendungen im Bereich Natur- und Ortsbildschutz werden bei diesem Eignungsgebiet grösstenteils separat in der Rubrik «Thematische Anträge (Wind)» gegeben.

Ein in vielerlei Hinsicht vergleichbares Bild zeigt sich beim Eignungsgebiet Nummer 38, das den bewaldeten Hügel Himelsbüel in der Gemeinde Hedingen betrifft. Wie bereits in einem Artikel im Juli 2024 beschrieben, handelt es sich beim Himelsbüel um einen Teil des Höhenzugs, der vom Islisbergtunnel unterfahren wird. Der höchste Teil des Hügels liegt bereits auf Aargauer Gebiet. Daher würden die zwei hier möglichen Windkraftanlagen im östlichen Teil in der Nähe des in der Swisstopo-Karte mit der Höhenkote 596 Meter bezeichneten Punktes zu liegen kommen. Die Betroffenheit des Waldes schlägt auf dem Informationsplakat zu diesem Eignungsgebiet mit 94 Schutzpunkten zu Buche und führt damit die Liste der vom Kanton in seiner Analyse berücksichtigten Gegenargumente an. Laut den Angaben im Mitwirkungsbericht haben auch hier mehrere Verbände, eine Partei und mehrere Privatpersonen beantragt, das Eignungsgebiet als Festsetzung in den kantonalen Richtplan aufzunehmen. Diesem kurzen Absatz folgt rund eine Seite mit Einwendungen, die sich gegen den Standort aussprechen. Themen sind dabei neben dem Waldschutz, dem Ortsbild- und dem Grundwasserschutz beispielsweise auch eine befürchtete Entwertung von Naherholungsgebieten sowie von Hedingen als Wohngemeinde, nicht zuletzt durch mögliche Schallemissionen. «Die Lärmschutzverordnung (LSV) ist zwingend einzuhalten. Mit den getroffenen Abstandsregelungen ist sichergestellt, dass Mastenstandorte im Gebiet die LSV einhalten. Eine grosse WEA (Windenergieanlage) hat unter Volllast bei einem Abstand von 300 Metern einen Dezibelpegel von unter 50 Dezibel», heisst es in der Antwort des Kantons.

Etwa zwei Seiten nimmt im Mitwirkungsbericht die Auseinandersetzung mit den Einwendungen zum Eignungsgebiet Nummer 51, dem Hügel Birch zwischen Bonstetten und Hedingen, ein. Drei Windkraftanlagen wären hier gemäss dem an der Feedbackveranstaltung gezeigten Plakat möglich. Am meisten Schutzpunkte wurden an diesem Standort für die Betroffenheit des Waldes (85) und die Konfliktpotenziale mit Fledermausaktivität, dem Niederschlagsradar Albis und dem Grundwasserschutz (alle drei jeweils 67 Punkte) vergeben. Auch hier beginnt die Abhandlung zu den Einwendungen mit einer Zustimmung von mehreren Verbänden und Privatpersonen sowie einer Partei; es ist nicht ersichtlich, ob es sich dabei um dieselben Organisationen und Personen wie bei den beiden anderen Eignungsgebieten handelt. Auch die ablehnenden Argumente der Einwendenden ähneln sich beim Hügel Birch mit jenen vom Eignungsgebiet Himelsbüel, ebenso die Antworten darauf.

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