Das Haus zum Seewadel in Affoltern soll neu gebaut werden

Betrieb bleibt kommunal – Sanierung mit unverhältnismässigen Kosten verbunden

Das Haus zum Seewadel soll durch einen Neubau ersetzt werden.
Das Haus zum Seewadel soll durch einen Neubau ersetzt werden.

Das Haus zum Seewadel wurde vor 40 Jahren als Altersheim konzipiert und gebaut. Es entspricht heute nicht mehr den betrieblichen Anforderungen und ist sanierungsbedürftig. Die umfangreichen Abklärungen haben ergeben, dass eine Sanierung unverhältnismässige Kosten verursacht und dass die Anforderungen an eine kantonale Betriebsbewilligung nicht mehr erfüllt werden können. Gleichzeitig wurden der effektive Pflegeplatzbedarf in den kommenden Jahren berechnet und mögliche Finanzierungsvarianten geprüft.

Im Jahr 2012 hatten die Stimmberechtigten an der Urne die Leistungsvereinbarung mit der Senevita AG zur Sicherstellung von Pflegeplätzen abgelehnt. Die Gemeindeversammlung hatte zuvor der Vereinbarung noch zugestimmt. Mit diesem Urnenentscheid wurde der Gemeinderat beauftragt,eine neue Lösung zur Sicherstellung von Pflegeplätzen zu suchen. Nach Gesprächen mit dem zweiten öffentlich-rechtlichen Anbieter von Pflegeplätzen auf dem Gemeindegebiet Affoltern am Albis, dem Zweckverband Spital Affoltern, stand fest, dass eine eigene Nachfolgelösung für das Haus zum Seewadel gefunden werden muss.

Keine konkreten Zusagen von anderen Gemeinden

Gespräche mit den Gemeinden im Bezirk haben zudem ergeben, dass diese zwar an einem öffentlich-rechtlichen Pflegeheim interessiert sind, aber keine konkreten Zusagen gemacht werden können. Vielmehr sollen beispielsweise betreute Wohngruppen in den eigenen Gemeinden gefördert werden. Aufgrund dessen hat sich der Gemeinderat entschieden, das Haus zum Seewadel mit einem Neubau zu ersetzen, welcher 60 Plätze umfasst. Diese Anzahl an Pflegeplätzen entspricht dem ausgewiesenen Bedarf von Affoltern am Albis. Damit die bereits hohe Verschuldung nicht weiter zunimmt, soll der Neubau durcheinen Dritten erstellt werden. Denkbar ist beispielsweise die Zusammenarbeit mit einer Pensionskasse. Das Land soll im Baurecht zur Verfügung gestellt werden. Die Gemeinde mietet dann das Gebäude vom Ersteller. Gemäss den umfassenden Berechnungen vermag das Haus zum Seewadel die entsprechenden Mietzinsen mit den erwirtschafteten Beträgen zu bezahlen. Bei diesen Berechnungen ging man von den derzeitigen Aufwendungen und Erträgen aus.

Der Betrieb bleibt weiterhin ein Teil der Gemeindeverwaltung und wird nicht in eine andere Rechtsform ausgelagert. Obwohl damit das unternehmerische Risiko bei der Gemeinde und somit beim Steuerzahler bleibt, sieht der Gemeinderat aufgrund der damaligen Urnenabstimmung keine andere Möglichkeit. Die Gemeinde wird sich dem Wettbewerb mit den privaten Anbietern stellen müssen.

Da ein Neubau am Standort des bestehenden Gebäudes erstellt werden soll, muss während der Bauphase der ganze Betrieb ausgelagert werden. Standort und Zeitdauer eines Provisoriums wird die Projektierungsphase zeigen. Über das geplante Vorgehen werden die Stimmberechtigten voraussichtlich im Jahr 2016 an der Urne entscheiden können. (tro)

 

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