Das Reitverbot wird aufgehoben

Ende 2018 hat das Amt für Landschaft und Natur in Obfelden und Ottenbach diverse Wegverbote beantragt. In der Reiterszene regte sich im Frühling Widerstand – rund 300 Einsprachen wurden eingereicht. Nun wird die Schutzverordnung teilweise angepasst.

Die Ebene zwischen Lorzenspitz und der Reussbrücke Obfelden darf weiterhin von Reiterinnen und Reitern genutzt werden. <em>(Archivbild Livia Häberling)</em>
Die Ebene zwischen Lorzenspitz und der Reussbrücke Obfelden darf weiterhin von Reiterinnen und Reitern genutzt werden. <em>(Archivbild Livia Häberling)</em>

Sie hatten in der Reiterszene für viel Wirbel gesorgt: Die Wegverbote, die das Amt für Landschaft und Natur (ALN) Ende 2018 beim Bezirksgericht Affoltern beantragt hat. Diese sollten für Motorräder und Pferde gelten und betrafen auf Obfelder Boden drei Abschnitte zwischen dem Lorzenspitz und der Reussbrücke Obfelden. Entlang der Reussebene Richtung Brücke Ottenbach waren es nochmals fünf Teilstücke. Als das gerichtliche Verbot am 22. Februar publiziert wurde, war die Aufregung gross: Innert Frist sind beim Bezirksgericht Affoltern rund 300 Einsprachen eingegangen. Insbesondere das Teilstück zwischen Lorzenspitz und Reussbrücke Obfelden wird gerne als Reitstrecke genutzt. Das ALN argumentierte damals, es handle sich nicht um neue Wegverbote. Diese würden auf den betroffenen Strecken schon seit 1999 bestehen, seien allerdings bis anhin nicht konsequent umgesetzt worden.

Inzwischen hat das Amt für Landschaft und Natur reagiert: Die Situation bezüglich Fahren und Reiten entlang der Reuss sei überprüft worden, schreibt die Behörde in einer Mitteilung. Auf dem Abschnitt zwischen Lorzenspitz und Reussbrücke Obfelden sei genügend Platz vorhanden, ausserdem lägen die störungsempfindlichen Moore hinter dem Hochwasserdamm. Deshalb soll auf dieser Strecke das Reitverbot aufgehoben und das allgemeine Fahrverbot in ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge geändert werden. Weiter sei geplant, dass Reiterinnen und Reiter einen kurzen Abschnitt des Reussufers nördlich der Brücke Obfelden benützen dürfen, um ihnen Zugang zum Fluss zu ermöglichen. Für Sepp Wiss, Präsident der Reitvereinigung Knonaueramt und Region Zug, sind das gute Nachrichten: «Wir freuen uns über diesen Entscheid, die vielen Einsprachen haben offenbar Wirkung gezeigt.»

Auf dem Damm und den übrigen Reussuferwegen zwischen der Reussbrücke Obfelden und der Kantonsgrenze in Ottenbach gelten die Fahr- und Reitverbote weiterhin. Der Entwurf der revidierten Schutzverordnung Zürcher Reusstal liegt vom 16. Dezember bis 31. Januar in Obfelden und Ottenbach sowie beim ALN öffentlich auf. Zu finden ist er auch auf www.aln.zh.ch/publikationen.

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