«Das Risiko tragen die Stromkonsumenten, nicht die Betreiber»
Verena Berger vom Verein Gegen-Wind Knonaueramt im Interview

Nachdem der Kanton bei den sogenannten Windenergie-Eignungsgebieten auf den Eintrag der «Zwischenergebnisse» im kantonalen Richtplan verzichtet, bleiben im Bezirk Affoltern die nördlich gelegenen Standorte Birch (Hedingen/Bonstetten), Himelsbüel (Hedingen) und Rütihof (Ottenbach / Grenzbereich zu Affoltern) übrig. Hinzu kommt das Eignungsgebiet Nummer 39 (Chüewald in der Gemeinde Aesch ZH / Bezirk Dietikon), das ebenfalls Auswirkungen auf nahe gelegene Gemeinden im Knonauer Amt hätte. Der Verein Gegen-Wind Knonaueramt kämpft seit seiner Gründung 2024 gegen die in seinen Augen nicht vertretbaren Windkraftstandorte in der Region. Vereinspräsidentin Verena Berger erklärt im schriftlich geführten Interview, wie sich die aktuelle Situation aus ihrer Sicht darstellt.
Frau Berger, Ihr Verein Gegen-Wind Knonaueramt hatte im sogenannten Mitwirkungsprozess 84 Seiten mit Gegenargumenten zu den Windenergie-Eignungsgebieten im Bezirk Affoltern an die kantonale Baudirektion eingereicht. An der Feedbackveranstaltung in Ottenbach im Jahr 2024 hatte ein Vertreter des kantonalen Amtes für Raumentwicklung (ARE) die Anwesenden wissen lassen, dass berechtigte Begehren zwingend aufgenommen würden. Inwieweit ist man diesem Versprechen aus Ihrer Sicht nun nachgekommen?
Verena Berger: Es handelt sich nicht nur um ein Versprechen, sondern um eine Verpflichtung. Die Baudirektion selbst schreibt, es gehe bei der Mitwirkung darum, Wissenslücken zu schliessen und berechtigte Anliegen aufzunehmen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts ist die Baudirektion verpflichtet, auf die Einwände einzugehen, sie zu behandeln und allenfalls zu begründen, weshalb sie nicht berücksichtigt worden sind. Das wurde hier nicht gemacht. Teils wurden die Argumente gar nicht erst erwähnt, und wenn doch, ohne darauf einzugehen. Oder aber es wurde behauptet, sie seien berücksichtigt worden, ohne dass dem so wäre. Beispielsweise haben wir und die Gemeinde Hedingen darauf hingewiesen, dass es sich beim Standort Himelsbüel bei der Erschliessung über die Maienbrunnenstrasse nicht um eine Bahnüberführung, sondern um eine für Windturbinen-Bauteile nicht passierbare Unterführung handle. Darauf wurde nicht eingetreten. Im neuen Steckbrief von Himelsbüel ist nach wie vor von einer Bahnüberführung die Rede. Alle geplanten Standorte sind zudem im Wald geplant. Dessen gesetzlich verankerte wichtige Erholungsfunktion für die Bevölkerung blieb ebenfalls unberücksichtigt.
Am Ende der öffentlichen Auflage zur Richtplanteilrevision Energie erwähnten Sie gegenüber unserer Zeitung, dass Ihre (auf den Bezirk Affoltern bezogene) Einwendungsvorlage 1500 Mal von der Website Ihres Vereins heruntergeladen wurde. Im ganzen Kanton waren es 5500 Einwendungen, die an die Baudirektion gesandt worden waren. Hatten Sie sich verschätzt in dem Glauben, dass eine hohe Zahl von gleichlautenden Einwendungen etwas bewirken würde?
Als wir unsere Einwände verfassten, war unser Ziel, zumindest 20 Leute zu finden, welche diese mitunterzeichnen würden. Schliesslich haben sich jedoch über 200 Betroffene direkt bei uns gemeldet, um unsere Vorlage zu erhalten. Dass sie über 1500 Mal heruntergeladen wurde, zeigt uns, wie gross die Vorbehalte der Bevölkerung gegen die Windkraftpläne sind.
Der Verein Gegen-Wind argumentiert, dass aufgrund von zu wenig Wind die Wirtschaftlichkeit der Anlagen nicht gegeben sei. Erledigt sich die Sache dann nicht von selbst, weil ja kein potenzieller Betreiber von Windkraftanlagen dieses Risiko eingehen möchte?
Das Risiko tragen die Stromkonsumenten, nicht die Betreiber. Fakt ist, dass von zehn Schweizer Windparks, von denen die Zahlen bekannt sind, über den Zeitraum von 2011 bis 2024 nur gerade ein einziger (Martigny) einen Gewinn erwirtschaftete. Nur dank Subventionen aus dem Netzzuschlags-Fonds (NZF), von den Stromkonsumenten mit 2.3 Rp./kWh geäuffnet, erzielten sechs der defizitären Windparks schliesslich einen Gewinn, zum Teil bis in zweistelliger Millionenhöhe. Bei neuen Anlagen werden 60 Prozent der Planungs- und Baukosten durch ebendiesen NZF subventioniert. Falls Verluste eingefahren werden, kann das Elektrizitätswerk den Stromtarif erhöhen. Wir Stromkunden sind der Auffangschirm für die Windkraftbetreiber.
In Ihrer der Redaktion zugestellten Stellungnahme zur Teilrevision des Kantonalen Richtplans schreiben Sie im Abschnitt «Keine Richtplanung ohne Berücksichtigung der Zuströmbereiche», dass Bundesrat und Parlament die feste Absicht hätten, den Trinkwasserschutz noch weiter zu verstärken. In der Folge müssten die Kantone die Zuströmbereiche von Trinkwasserfassungen bezeichnen. Denken Sie, dass nach einer solchen Deklaration die verbliebenen Windkraftstandorte im Bezirk Affoltern wieder aus dem Richtplan gestrichen werden müssten?
Ohne die vorgängige Bezeichnung dieser Zuströmbereiche dürfen die Windkraftstandorte erst gar nicht im Richtplan festgesetzt werden, da sonst rechtswidrige Zustände generiert würden. Dies deshalb, weil die Zuströmbereiche grosse Flächen der Potenzialgebiete beanspruchen. Diese liegen alle im Wald, wo sich auch Gewässerschutzzonen befinden. Letztere wurden im Hinblick auf Waldnutzung und nicht im Hinblick auf die Erstellung von Windkraftanlagen festgelegt. Dafür sind sie zu klein dimensioniert. Bundesrat und Parlament wollen die hervorragende Filterleistung des Waldes möglichst langfristig erhalten. In der Umgebung der Fassungen soll der Trinkwasserschutz deshalb Vorrang vor allen anderen Waldnutzungen erhalten (Zitat BAFU). Grundwasser aus bewaldeten Einzugsgebieten ist in der Regel so rein, dass es sich ohne Aufbereitung als Trinkwasser nutzen lässt. Windturbinen im Bereich von Quellfassungen stellen Risiken dar. Beispielsweise PFAS und Biphenyle aus dem Abrieb der Rotoren, austretende Mineralöle von Getriebe, Rotor und Generator. Auch die Verdichtung des Bodens greift in die Hydrologie ein. Zur langfristigen Sicherung der Versorgung mit sauberem Wasser ist es deshalb entscheidend, das Grundwasser dort zu schützen, wo es neu gebildet wird.
Im erwähnten Dokument mit Argumenten gegen die eingetragenen Windkraftstandorte ist unter anderem der Satz zu lesen: «Alle Potenzialgebiete im Knonaueramt umfassen solche Trink- und Wasserschutzgebiete.» Oft ist die Nachprüfung derartiger Feststellungen für Aussenstehende aber schwierig. Woher beziehen Sie Ihre Informationen?
Wir beziehen all unsere Informationen aus öffentlichen und für alle zugänglichen Quellen, meist Webseiten des Bundes und der Baudirektion selber. Karteneinträge inklusive deren dazugehörigen Dokumentationen beispielsweise unter maps.zh.ch.
Welche Möglichkeiten verbleiben Ihrem Verein nun noch, um die im Richtplan eingetragenen, Ihrer Beurteilung nach aber nicht naturschutzkonformen Windenergie-Eignungsgebiete im Bezirk in irgendeiner Weise anzufechten?
Zehn Weinländer Gemeinden haben zusammen ein Schreiben an die vorberatende kantonsrätliche Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) verfasst und das Vorgehen der Baudirektion kritisiert. Unseres Wissens sind derzeit mindestens drei Gemeinden aus dem Knonauer Amt und dem betroffenen Kanton Aargau daran, ein ebensolches Schreiben an die KEVU auszuarbeiten. Wir hoffen natürlich, dass sich andere Gemeinden, Organisationen und Privatpersonen dem anschliessen. Auch wir von Gegen-Wind Knonaueramt haben den Mitgliedern der KEVU unsere Kritik schriftlich mitgeteilt. Im Mai haben wir zudem die Gelegenheit, unsere Standpunkte anlässlich einer Anhörung vor der KEVU vorzubringen. Nicht zuletzt hoffen wir, dass die beiden eidgenössischen Wald- und Gemeindeschutzinitiativen vom Volk angenommen werden.


