«Das Thema wird uns wohl noch länger beschäftigen»
Fortsetzung von Seite 1: So reagieren die Gemeinden auf die geplanten Windenergie-Standorte
Bei der Frage, ob man die Festsetzung der Eignungsgebiete so erwartet hat, antwortet Bernhard Blümel, Gemeinderat von Bonstetten: «Im Rahmen der zwei Winddialoge wussten wir vom Standort 51, welchen wir mit Hedingen ‹teilen›. Diese Informationen hatten aber keinen offiziellen und verbindlichen Charakter, und erst mit der Herausgabe der Karte der Eignungsgebiete wurde dieser Standort definitiv. Man hat also etwas ahnen können, aber der Standort hätte gerade so gut auch wieder aus den Karten verschwinden können.» Suzana Sturzenegger, Gemeindeschreiberin von Hedingen, lässt wissen, dass ihre Gemeinde nicht nur von den auf Hedinger Gebiet liegenden Standorten Nummer 51 (Hügel Birch) und 38 (Himelsbüel) betroffen wäre: «Neben diesen beiden Gebieten darf das Eignungsgebiet Nummer 37 Ottenbach Rütihof nicht unbeachtet bleiben. Es liegt auf der Anhöhe zwischen Zwillikon und Ottenbach und ist auch von Hedingen aus sehr gut sichtbar», schreibt sie in ihrer Antwort. Alle drei Eignungsgebiete hätten in der Schutz-Nutzen-Analyse überdurchschnittlich gut abgeschnitten. Insofern habe erwartet werden können, dass alle drei Gebiete im kantonalen Richtplan vorgesehen sind.
Standort liegt teilweise im Wald
Auch Gabriela Noser Fanger, Gemeindepräsidentin von Ottenbach, ist nicht überrascht über den Entscheid, dass der Standort Rütihof auf Ottenbacher Gebiet weiterverfolgt wird. «Es hätte aber durchaus sein können, dass er noch herausfällt wegen einer geplanten Swissgrid-Höchstspannungsleitung, und auch der Schiessplatz in dieser Gegend spricht eigentlich dagegen», erklärt sie telefonisch. «Der Umstand, dass das Gebiet teilweise im Wald ist, könnte für uns ein Problem darstellen.» Nathanaël Wenger, Gemeinderat von Knonau, ist über eine Sachlage erstaunt, die auch die Politikvertreterinnen und Vertreter angesprochen haben: «Dass die beiden Gebiete in Maschwanden weiterverfolgt werden, überrascht, da es dort ökologisch besonders wertvolle Flächen gibt und grössere Rotmilanbestände dort überwintern.»
Stefan Trottmann, Stadtschreiber von Affoltern, schreibt, dass das Affoltern betreffende Gebiet Rütihof seit Beginn des Verfahrens als möglicher Standort bekannt gewesen sei, deshalb überrasche das Eignungsgebiet nicht.
Kontroverse Diskussion
Ist man bei den Gemeinden nun eher enttäuscht oder eher erleichtert über den momentanen Status? «Weder noch», heisst es hierzu aus Bonstetten. «Erleichtert kann man höchstens darüber sein, dass die Standorte endlich definitiv kommuniziert wurden und wir auf der Gemeindeebene nun mit diesem Wissen weiterarbeiten können.»
Ganz ähnlich lautet die Antwort aus Hedingen: «Das Thema Windenergie kann kontrovers diskutiert werden. Der Gemeinderat begrüsst, dass nun Klarheit zu den Eignungsgebieten besteht und hat den Entscheid sachlich zur Kenntnis genommen.» Dennoch bedauere es der Gemeinderat, nicht früher in die Pläne des Kantons eingeweiht worden zu sein. Dies solle nun möglichst mit einer Informationsveranstaltung nachgeholt werden.
Gabriela Noser meint zu dieser Frage, enttäuscht sei vielleicht nicht das richtige Wort, aber in Ottenbach sei man doch etwas erstaunt darüber, wie wenig die erwähnten Kriterien Freileitung und Schiessplatz beim Rütihof gewichtet worden seien.
Die angefragten Gemeinden sind allesamt Energiestädte oder Mitglieder beim Trägerverein Energiestadt. Im Prinzip wäre somit eine positive Einstellung zum Thema Windkraft naheliegend. Wie geht man denn grundsätzlich mit dem in der Bevölkerung teilweise umstrittenen Energieträger um? «Bisher gab es keine Bestrebungen in Richtung Windenergie, weil Windenergieanlagen auf höherer Ebene koordiniert und geplant werden müssen. Dies auf Gemeindeebene zu regeln bzw. voranzutreiben, wäre nicht zweckmässig gewesen», teilt dazu der Bonstetter Gemeinderat Bernhard Blümel mit. Die Zuständigkeitsfrage wird auch in der Rückmeldung aus Hedingen erwähnt:
«Gemäss geltendem Raumplanungsgesetz obliegt der Gemeinde in der kommunalen BZO eine Zuständigkeit im Siedlungsgebiet. Im Nichtsiedlungsgebiet, wo solche Windanlagen zu stehen kämen, liegt die Zuständigkeit beim Kanton», erklärt Gemeindeschreiberin Sturzenegger. Die Ottenbacher Gemeindepräsidentin Noser betont, dass es immer schwierig sei, konkrete Standorte zu finden, die verträglich sind. Grundsätzlich sei der Gemeinderat nicht abgeneigt, man wolle nachhaltige Energie fördern.
Zur Frage, ob es schon Reaktionen aus der Bevölkerung auf die neueste Entwicklung gab, verweisen die Gemeinden Bonstetten und Hedingen auf die Einzelinitiative betreffend Mindestabstand von 700 Meter zu bewohnten Gebäuden, die jedoch in beiden Gemeinden bereits vor der Medienorientierung des Regierungsrats zur Festsetzung der Eignungsgebiete abgelehnt worden war. Ausser der Stadt Affoltern, die hierzu noch keine Beschlüsse gefasst hat, haben alle angefragten Gemeinden bestätigt, sich im Verfahren des Kantons einbringen zu wollen. «Wir verlangen eine offene, zeitgerechte Kommunikation, und diese auf Augenhöhe. Lange geschah nichts, und dann ging es plötzlich Schlag auf Schlag. So bleibt den Gemeinden wenig Zeit, zu reagieren und auch die Bevölkerung zu informieren», bringt Bernhard Blümel etwa die Befindlichkeit des Bonstetter Gemeinderats auf den Punkt.