Der Bundesrat verärgert Ämtler Schützen
Auf Schweizer Sportschützen kommt mit der neuen Gesetzesvorlage ein Bewilligungsverfahren zu. Das Parlament dürfte die Vorlage durchwinken. Nun bringt sich der Säuliämtler Bezirksschützenverein für das Referendum in Stellung.
Im letzten Herbst hatte der Bundesrat den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie in die Vernehmlassung geschickt. Was die Landesregierung als pragmatische Lösung bezeichnete, ging einem Grossteil der Schweizer Waffenlobby zu weit. Auch im Säuliamt äusserten sich die Schützen innert Frist zur Vorlage. So beispielsweise der Bezirksschützenverein Affoltern, der unter anderem kritisierte, dass das Sturmgewehr 57 und das Sturmgewehr 90 von der heutigen Kategorie B (bewilligungspflichtige Waffen) in die Kategorie A (verbotene Waffen) verschoben werden sollten.
Genützt hat es wenig. Am letzten Freitag überwies der Bundesrat die Botschaft zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie ans Parlament, und Justizministerin Simonetta Sommaruga nahm vor den Medien Stellung. Dabei betonte sie, der Bundesrat habe den Spielraum ausgereizt. Die Kritik der Kantone hatte der Bundesrat berücksichtigt, und die Fristen bei Neuregistrierungen und Transaktionen verlängert. Weiter wird sich der Bund an den Kosten für zusätzliche IT-Anpassungen beteiligen.
Unzufriedene Schützen
Als weniger zufriedenstellend erwies sich das Resultat hingegen für die Schützen. Die Bewilligung zum Kauf einer halbautomatischen Waffe erhält künftig nur, wer entweder Mitglied in einem Schiessclub ist oder nachweisen kann, dass er regelmässig schiesst. Nach fünf und zehn Jahren muss die Bewilligung erneut eingeholt werden. Schützen, die bereits eine halbautomatische Waffe besitzen, müssen ihren rechtmässigen Besitz innerhalb von drei Jahren beim kantonalen Waffenbüro bestätigen lassen, sofern die Waffe nicht schon registriert ist.
Für Heinz Meili, den Präsidenten des Bezirksschützenvereins Affoltern, ist der angepasste Gesetzesentwurf keine passable Lösung. Das neue Gesetz werde vom Bundesrat als kleine Änderung verkauft, tatsächlich seien die Konsequenzen aber erheblich, ärgert er sich. «Schützen, die bisher mit den Sturmgewehren 57 oder 90 eine legale Waffe besassen, haben plötzlich etwas Verbotenes zu Hause». Selbst wenn deren Besitz bewilligt sei, hafte dem Gewehr etwas Illegales an, weil es neu offiziell in die Kategorie A der verbotenen Waffen gehöre.
Das Bewilligungsverfahren hält Meili für teuer, bürokratisch und wenig praktikabel. «Ab wann stufen die Behörden die Schiessübungen eines Schützen als regelmässig ein?», fragt er. Weiter ist ihm schleierhaft, wer die ganzen Kosten für die Administration übernehmen soll. Gemäss Schätzungen müssten rund 200’000 halbautomatische Waffen nachträglich registriert werden. Wie viele der 500 lizenzierten Säuliämtler Schützen konkret betroffen wären, kann er allerdings nicht genau abschätzen. Nur so viel: «Von den 300-Meter-Schützen dürften es gegen 90 Prozent sein.»
Hoffen auf das Parlament
Nun sind Meili und die restliche Schweizer Waffenlobby auf Schützenhilfe im National- und Ständerat angewiesen. Ihre Anliegen dürften es im Parlament jedoch schwer haben: Bis anhin hat sich die SVP als einzige Partei gegen den neuen Gesetzesentwurf ausgesprochen. Was also, wenn das Parlament die Vorlage ohne Änderungen durchwinkt? «Dann werden wir auf jeden Fall das Referendum ergreifen und den Schweizer Schiesssportverband bei der Unterschriftensammlung tatkräftig unterstützen», gibt sich Meili kampfbereit.