Umstrittene Quartierzufahrt kommt vors Volk

Die Wettswiler Stimmberechtigten fällen im November an der Urne einen Vorentscheid zur Zufahrt zum Quartier Weierächer-Grabmatten.

Blick aus der Luft auf das Quartier in Wettswil, das in absehbarer Zeit überbaut werden soll. (Bild CH Media)
Blick aus der Luft auf das Quartier in Wettswil, das in absehbarer Zeit überbaut werden soll. (Bild CH Media)

Daniel und Hermann Baur brauchten in den vergangenen Monaten einen langen Atem. Mehrfach schlug das Pendel gegen sie aus, und trotzdem liessen sie nicht locker. Der Einsatz, dem sich die Brüder gemeinsam mit Gleichgesinnten verschrieben haben, dreht sich um das Grundstück «Weierächer-Grabmatten». Genauer: um die Nord-Zufahrt. Das Areal soll in Zukunft Wohnraum für mehr als 1000 Personen bieten, doch gebaut werden darf erst, wenn die Erschliessung geklärt ist.

Es stehen zwei Routenführungen im Raum, und aus Sicht der Brüder und der Mitbefürworter ist nur eine Variante verkehrstechnisch sicher. Für diese setzen sie sich seit Längerem ein. Nun könnte sich dieser Einsatz doch noch lohnen: «Am Horizont erscheint wieder ein Lichtblick», sagte Hermann Baur am Freitag gegenüber dem «Anzeiger».

Zwist gipfelte vor Gericht

Zunächst hatte es Bemühungen gegeben, die Erschliessung unter den betroffenen Grundeigentümern des Quartiers auf privater Vertragsbasis zu regeln. Ohne Erfolg. Einig geworden sind sie sich auch im Rahmen des Quartierplanverfahrens nicht. Zwei Erschliessungsvarianten standen im Vordergrund, beide fanden Befürworter und Gegner. Die Gemeinde selbst hat sich zunächst für die eine, später dann für die andere Variante ausgesprochen.

Gegen diese von der Gemeinde favorisierte Variante setzten sich Daniel und Hermann Baur, die als Landeigentümer direkt betroffen wären, zur Wehr. Sie hielten die geplante Zufahrtsvariante für gefährlich. In einer von ihnen selbst durchgeführten Umfrage fanden ihre Bedenken viel Zuspruch. Ihr Wunsch an den Gemeinderat lautete deshalb: Die Stimmbevölkerung soll mitentscheiden, welche Variante sie bevorzugt. Doch die Gemeinde erklärte stets, dass dies in einem Quartierplanverfahren nicht möglich sei.

Die Sache gipfelte im Frühjahr 2024 schliesslich in einem Verwaltungs­gerichtsurteil, in dem das Ja-Ergebnis zur Bau- und Zonenordnung «Weier­ächer-Grabmatten» von November 2023 wieder aufgehoben wurde. Die Brüder Baur hatten bemängelt, dass mit der neuen Bau- und Zonenordnung nicht mehr beide Erschliessungsvarianten möglich seien, wobei dies im beleuchtenden Bericht zur Abstimmung nicht offengelegt worden sei.

Einzelinitiative für gültig erklärt

Vor einigen Wochen haben die Brüder nun gemeinsam mit einer rund 20-köpfigen IG eine Einzelinitiative eingereicht, in der eine Urnenabstimmung über die Teilrevision der Nutzungs­planung Weier­ächer-Grabmatten gefordert wurde.

Der Gemeinderat Wettswil hat die Einzelinitiative vor wenigen Tagen für gültig erklärt. Das bedeutet: Die Stimmberechtigten entscheiden am 30. November 2025 über das Geschäft. Nimmt die Bevölkerung die Initiative in der Form der formulierten Anregung an, wird der Gemeinderat verpflichtet, ­innert 18 Monaten eine Umsetzungs­vorlage zur Änderung der Nutzungs­planung auszuarbeiten, mit der die ­Erschliessung über den Lenggenweg möglich wird. Also über jene Route, die aus Sicht der IG die sicherere Variante ist.

Hermann Baur zeigt sich über die jüngste Entwicklung erfreut: «Wir sind zuversichtlich, dass die Weichen nun endlich richtig gestellt werden», sagt er. In einigen Monaten wird sich zeigen, ob die von der IG priorisierte Variante dem Bedürfnis der Mehrheit entspricht. «Aufgrund der Resonanz im Dorf bin ich zuversichtlich», sagt Hermann Baur.

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