Verständnis für strengeres Regime am Türlersee
Parkgebühren und Anti-Quaggamuschel-Massnahmen problemlos akzeptiert
Der Besuch des Türlersees ist mit dem Start der diesjährigen Saison für manche Besucherinnen und Besucher teurer und aufwendiger geworden. So müssen neu auf dem Parkplatz in Türlen, vis-à-vis dem Badi-Parkplatz, sowie auf dem Parkplatz Wolfentalstrasse Parkgebühren bezahlt werden. Und wer mit seinem Stand-up-Paddel (SUP) oder anderen grossen Objekten via Badi in den Türlersee will, muss sein Gerät vor dem Einwassern an einer Waschstation in Türlen zwingend reinigen und 5 Franken zahlen.
Ein Augenschein vor Ort Mitte Juli zeigt: Das neue, verschärfte Regime wird offenbar akzeptiert, ja, von manchen sogar ausdrücklich befürwortet.
Die beiden Massnahmen verfolgen unterschiedliche Ziele: Mit den Gebühren auf den verbandseigenen Parkplätzen will der Türlersee-Schutzverband dem Übertourismus und Schleichverkehr entgegenwirken und gleichzeitig das «wilde Parkieren» unterbinden.
Die Waschpflicht für SUPs und andere Objekte wiederum soll verhindern, dass sich die gefürchtete Quaggamuschel auch im Türlersee ausbreitet. Zur Schutzmassnahme zählt auch die Nutzungseinschränkung der alternativen Einwasserungsstelle beim Parkplatz Habersaat – im Volksmund auch «Hundebadi» genannt. – Generell gilt: Alle Schwimmkörper dürfen nur in gereinigtem Zustand auf den See.
«5 Fränkli? Kein Problem!»
Wer die etwas abseits des Badi-Areals eingerichtete neue SUP-Waschstation besucht, kommt kaum auf die Idee, dass es die Einrichtung vor Kurzem noch nicht gab. Alles ist klar ausgeschildert, die SUPs können auf den sogenannten Arbeitsböcken bequem gereinigt werden, die Bürsten mit integriertem Wasserstrahl sind einfach zu bedienen, es gibt SUP-Lagerplätze, und zum Aufblasen der Bretter steht ein Luftdruckgerät zur Verfügung. «Für mich ist das überhaupt kein Problem, ich habe Verständnis dafür», erklärte beispielsweise Christine Hegglin aus Cham. Die 5 Franken Gebühren? Nicht der Rede wert, auch wenn dasselbe Angebot in Cham gratis ist.
Ähnlich äusserte sich ein Stand-up-Paddler aus der Region Regensdorf. «Die 5 Fränkli? Kein Problem, easy. Alle hier sind cool und nett, der Preis ist gerechtfertigt.» Auch zwei junge Frauen aus Rudolfstetten (AG) zeigten Verständnis. Ob die neuen Vorschriften für sie Grund seien, das nächste Mal auf einem anderen Gewässer zu paddeln. «Nein, wieso?» Ihr einziger Wunsch: dass das Luftdruckgerät etwas leistungsfähiger ist.
Romeo Nagele, der in der Badi in Türlen SUPs vermietet, unterstützt die Massnahme ebenfalls. Für ihn ist klar, dass der Türlersee bei den Paddlern deswegen nicht an Attraktivität verlieren wird. «Der Türlersee ist der schönste See für SUPs in der Schweiz, wenig Schiffsverkehr, wenig Wellen.» Dazu die herrliche Natur.
Gemäss Schätzungen bewegen sich an schönen Tagen zwischen 100 und 150 Paddlerinnen und Paddler auf dem Gewässer.
Strengeres Verbot gefordert
Eine positive Bilanz zieht auch Marco Strebel, Präsident des Türlersee-Schutzverbands: «Die meisten Leute halten sich an die Vorschriften.» Strebel hatte sich zusammen mit den Seegemeinden Hausen und Aeugst und den Sportfischern für die Massnahme eingesetzt. Allerdings hätte er es viel lieber gesehen, wenn der Kanton Zürich nach der Entdeckung der ersten Quaggamuscheln im Zürichsee ein viel breiter gefasstes Einwasserungsverbot für den (quaggafreien) Greifen-, den Pfäffiker- und Türlersee erlassen hätte. Das im September 2024 erlassene Einwasserungsverbot bezieht sich lediglich auf die immatrikulierten Fischerboote auf dem Türlersee. Für Strebel hätten unbedingt alle Wassersportgeräte erfasst werden sollen, dazu zählen auch SUPs, Schlauchboote, Tauchgeräte und Fischerutensilien.
In der Zwischenzeit ist das Einwasserungsverbot durch eine Schiffsmelde- und Reinigungspflicht (SMRP) abgelöst worden. Auch diese zielt aber nur auf die immatrikulierten Fischerboote auf dem Türlersee. Strebel: «Vorbildlich ist da der Kanton Zug unterwegs, der für den Aegerisee eine Reinigungspflicht für alle Schwimmgeräte vor der Saison erlassen hat!»
Die SUP-Waschstation in Türlen wird von den Pächtern des Campingplatzes, der Swiss Gastro Betriebs GmbH, betrieben und unterhalten. Sie ist Teil des von der Gemeinde Hausen ausgestellten Pachtvertrags. Firmenmitinhaberin Joëlle Apter, die den Standort Türlersee leitet, befürwortet die Massnahme auch aus praktischen Überlegungen: Denn sollte sich die Quaggamuschel ausbreiten, könnten sich Badi- und Campinggäste wohl nicht mehr ohne Weiteres barfuss in Ufernähe aufhalten.
1 Franken pro Stunde
Weitgehend akzeptiert scheint auch das neue Parkplatz-Regime. Der Schutzverband verlangt seit diesem Jahr erstmals Parkgebühren auf seinen Parkplätzen in Türlen und an der Wolfentalstrasse. Das gilt ab nächstem Jahr auch für den verbandseigenen Parkplatz Hexengraben. Gratis parkieren kann man somit bald nur noch auf dem Parkplatz Habersaat, welcher dem Kanton gehört. Neu ist auch, dass auf den Parkplätzen von 23 bis 6 Uhr ein Nachtparkverbot gilt.
Gleichzeitig hat der Verband rund um den See mehrere neue Fahrverbote durchsetzen können, welche das «Wildparkieren» vor allem auf Waldwegen unterbinden sollen. Ziel aller Massnahmen: übermässigen, unkontrollierten Tourismus vermeiden.
Auf finanzieller Ebene geschieht das auf sanfte Art: Verlangt wird auf den Parkplätzen pro Stunde 1 Franken. Für Autofahrerinnen und Autofahrer, die sich an städtische Gebühren gewohnt sind, ein kleiner Obolus – vorausgesetzt, man findet einen freien Platz. Das ist insbesondere an sehr heissen Tagen nicht selbstverständlich. So waren am Juni-Wochenende, als die Temperaturen über 30 Grad kletterten, bereits um 9 Uhr am Morgen sämtliche Parkplätze belegt.
Um Schleich- und Ausweichverkehr zu verhindern, gelten überall am See dieselben Tarife.
Laut Philipp Reinhardt, Schutzwart beim Türlersee-Schutzverband, wird von der grossen Mehrheit «anstandslos gezahlt». Bei Kontrollen auf dem Parkplatz in Türlen hätten in der Regel von 80 Lenkern nur drei oder vier keine Gebühr bezahlt. Der Anteil könne manchmal aber auch grösser sein. Auffallend sei, dass die «Gratisparkierer» oft mit sehr teuren Autos unterwegs seien oder ein Aargauer oder Luzerner Nummernschild haben.
Dass sich die Autofahrerinnen und Autofahrer ans neue Regime halten, führt Marco Strebel auch auf die hohe Polizeipräsenz in der Region zurück – vornehmlich wegen der vielen Motorradfahrer am Albispass.
Die Einnahmen aus den Parkgebühren wird der Schutzverband für den Unterhalt, die Instandsetzung und den Betrieb der Parkplätze verwenden. Dafür sind laut Strebel alle zehn Jahre zwischen 25000 und 35000 Franken pro Parkplatz notwendig.