Die eigentlichen Ziele hinter einer komplexen Vorlage

In Wettswil wurde über die Teilrevision der Wettswiler Bau- und Zonenordnung informiert

Für das Bauen in Wettswil werden mit der teilrevidierten Bau- und Zonenordnung (BZO) teilweise neue Regeln gelten. Hier im Bild die Baustelle im Grundächer. (Archivbild Marcus Weiss)
Für das Bauen in Wettswil werden mit der teilrevidierten Bau- und Zonenordnung (BZO) teilweise neue Regeln gelten. Hier im Bild die Baustelle im Grundächer. (Archivbild Marcus Weiss)

Es ist kein Thema, mit dem man Säle füllt, sondern eine «staubtrockene Materie», dies wurde im Verlauf der Informationsveranstaltung zur Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) in Wettswil auch von den Auskunft erteilenden Personen mehrmals artikuliert. Entsprechend überschaubar war die Zahl der Besucherinnen und Besucher, etwa 25 Personen hatten sich am Montagabend im Mehrzwecksaal Aegerten eingefunden, um sich die auf der Internetseite der Gemeinde ausführlich dokumentierte Materie im Detail erklären zu lassen.

«Die aktuelle BZO stammt aus dem Jahr 1995 und hat seither nur kleinere Änderungen erfahren», schickte Gemeindepräsidentin Katrin Röthlisberger ihren Einleitungsworten voraus. Es gehe primär um eine Harmonisierung, zusätzlich aber auch um neue Bestimmungen, die sich wegen der Auswirkungen des Klimawandels im Siedlungsgebiet aufdrängten. In der eingeblendeten Präsentation war bei der Erläuterung der konzeptionellen Basis unter anderem zu lesen, dass die teilrevidierte Bau- und Zonenordnung ein gemässigtes Wachstum gewährleisten und den dörflichen Charakter Wettswils bewahren solle. Die hohe Wohnqualität in den durchgrünten Quartieren zu erhalten, sei ebenso ein Ziel wie die Sicherstellung von Frei- und Naturräumen. Im Weiteren gehe es um Flächen für eine attraktive öffentliche Infrastruktur und für das lokale Gewerbe. Unter dem Titel «Politische Grundsätze» war unter dem ersten Punkt vermerkt, dass weder Einzonungen noch sogenannte Aufzonungen vorgesehen sind. Dieser Aspekt bildete auch den Auftakt der Ausführungen von Michael Camenzind vom Büro Suter von Känel Wild, das die jetzt vorliegende Teilrevision von Wettswils BZO ausgearbeitet hat.

Verdichtung in den bestehenden Bauzonen steht im Vordergrund

«Wir sind an strenge Rahmenbedingungen des Kantons und des Bundes gebunden. De facto hat man heute gar keine Möglichkeit, Land aus der Landwirtschaftszone in die Bauzone zu überführen», erklärte der Planer. Um zu verdeutlichen, dass dieser Frage durchaus eine politische Sprengkraft innewohnt, blendete Camenzind Fotos von Abstimmungsplakaten aus dem Jahr 2013 ein, als die Bevölkerung über das revidierte Raumplanungsgesetz zu befinden hatte. «Nach kantonaler Zielsetzung soll das Wachstum in den nächsten zwanzig bis dreissig Jahren dort stattfinden, wo schon urbane Strukturen vorhanden sind», legte der Fachmann dar. Der gezeigten Landkarte zum kantonalen Raumentwicklungsgesetz war zwar deutlich zu entnehmen, dass Wettswil sowohl ausserhalb der rot eingefärbten «Stadtlandschaft» als auch ausserhalb der in Brauntönen dargestellten «Urbanen Wohnlandschaft» liegt, dennoch stand im Untertitel «Wettswil: Handlungsraum Landschaft unter Druck». Die Kombination von idyllischer Umgebung und der sehr guten Anbindung an Zürich generiere einen gewissen Wachstumsdruck, erklärte Michael Camenzind. «Das Weiterbauen im Bestand soll gefördert werden, dies hat noch keine direkten Auswirkungen, gewinnt aber an Bedeutung», so sein Ausblick. Es gebe in Wettswil viele in den 1970er-Jahren überbaute Gebiete, in denen die Nutzung nach BZO noch nicht voll ausgeschöpft sei. Der eigentliche Zonenplan liege bei der aktuellen Vorlage aber nicht öffentlich auf, er sei nicht Gegenstand der vorliegenden Revision.

Im weiteren Verlauf der Infoveranstaltung ging der Planer auf einzelne Punkte der BZO und ihre Anpassung an die am 1. März 2017 in Kraft getretene Teilrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes ein. Es geht um die einheitlichen Baubegriffe und Messweisen der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). «Die Gemeinden sind verpflichtet, ihr Bau- und Zonenordnung bis spätestens acht Jahre ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung anzupassen», steht im erläuternden Bericht. Als ein Beispiel führte der Planer etwa die veränderte Messung der traufseitigen Fassadenhöhe an. «Diese neue Bestimmung ist keine Erfindung der Gemeinde oder des Gemeinderates, sondern eine Sache, die kantonal oder sogar interkantonal festgelegt wird», betonte er.

Weitere Punkte betrafen die Anpassung an den Klimawandel, hier sei in Wettswil speziell die südorientierte Wohnlage und die Aufheizung der Materialien bei Sonneneinstrahlung zu beachten. Auch das Thema Artenvielfalt und die neuen Vorschriften zur Umgebungsgestaltung kamen zur Sprache. «Die Realität ist doch, dass man heute ein Grundstück mit einem Einfamilienhaus darauf übernimmt, das Haus abreisst, alle Bäume fällt und das gesamte Grundstück bis zu den Rändern hin aushebt, um eine Tiefgarage und darauf ein Mehrfamilienhaus zu bauen. Wo soll da noch Grün Platz finden», meinte ein Zuhörer. Auch eine andere Anwesende sprach die Problematik von Baumpflanzungen auf Tiefgaragendächern an. «Ich muss Ihnen recht geben, das Ganze ist nicht widerspruchsfrei», lautete Michael Camenzinds Antwort. Die Bestrebungen gingen aber ganz klar in Richtung einer grösseren Umweltverträglichkeit.

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