Die Klostermauer wird kürzer als geplant
Die Flurgenossenschaft Kappel sagt Nein zur Abtretung eines Strassenstücks

Am 28. Juni 2017 hat die Kappelerpflege (Delegierte der 13 reformierten Säuliämtler Kirchgemeinden) dem Masterplan für eine «Revitalisierung und Entwicklung der Klosterdomäne Kappel» zugestimmt – bei drei Gegenstimmen, zwei davon aus Kappel, «Anzeiger» vom 30. Juni und 7. Juli 2017). Dieser Masterplan besteht aus fünf Kernelementen, darunter zwei Mauerabschnitten, denen ordnende und schützende Funktion zukommen soll. Die geplanten Kosten dafür belaufen sich auf schätzungsweise 1,1 Mio. Franken. Davon entfallen je die Hälfte auf die neue Mauer und auf die Sanierung der bestehenden. Von entscheidender Bedeutung ist auch eine nun vorhandene Lösung für die Landwirtschaft mit einer klaren Trennung von Tierhaltung und übrigem Klosterbereich. Die Gesamtkosten für eine Revitalisierung der Klosteranlage belaufen sich auf mindestens 20 Mio. Franken. 12,25 Mio. Franken sollen vom Lotteriefonds finanziert werden. Das Hauptgesuch dazu wird voraussichtlich im Mai 2018 gestellt. Der Entscheid liegt dann beim Kantonsrat. Auf die Landeskirche entfallen Kosten von 3,2 Mio. Franken (davon hat die Synode inzwischen 3,07 Mio. Franken bewilligt) und auf den VKK solche von 3,1 Mio. Franken, wofür Fremdmittel in der Höhe von 2,4 Mio. Franken benötigt werden. Das ist laut Gerhard Gysel, Präsident des Vereins Kloster Kappel (VKK), «sicher lösbar».
Flurgenossenschaft will Strassenstück behalten
Allerdings läuft nicht alles nach Plan: Bei lediglich einer Ja-Stimme hat es die Versammlung der Flurgenossenschaft Kappel kürzlich klar abgelehnt, ein Stück der von Westen in die Mitte des Klosterareals führenden Strasse an den VKK abzutreten oder umzulegen – im Willen, den öffentlichen Weg für Fussgänger, Velofahrende und Klostergäste auch künftig freizuhalten und eine Schliessung durch die geplante Klostermauer zu verhindern. Allerdings hätte der VKK nach Gysels Worten ein Wegrecht gewährt.
Damit wird die geplante, 1,8 Meter hohe Mauer ums Klosterareal kürzer; sie endet am Westzipfel der Domäne. Für Hans Rudolf Haegi vom Verein «Ja zum Kloster Kappel», ein dezidierter Gegner dieser Mauer, hat der VKK mit diesem unerwartet deutlichen Nein zur Strassen-Abtretung oder -Umlegung die Quittung dafür erhalten, dass er «äusserst grosszügig über fremdes Eigentum hinweg geplant hat». Und weil die beiden alten Scheunen in den nächsten 30 bis 50 Jahren vom Pächter des Bauernhofes benötigt werden, bleibe vom Wettbewerbs-thema «intra muros – extra muros» nicht mehr viel übrig, fügt Haegi bei. Tatsächlich ist eine vollständige Entflechtung von Landwirtschaft und Domäne gar nicht möglich. Der Pächter brauche diese Strasse, denn die zwei besagten Scheunen befinden sich innerhalb der geplanten Mauer, also im Bereich der Klosteranlage.
Für Fritz Steinmann, Kappeler Delegierter in der Kappelerpflege und Mitglied der Flurgenossenschaft, ist das Nein zur Abtretung oder Umlegung der Strasse auch Ausdruck einer Enttäuschung darüber, dass man mit der Flurgenossenschaft bei der Entstehung von Plänen für die Revitalisierung der Klosteranlage nicht über diese Strasse gesprochen hat. Für den VKK war dieses Gespräch nicht vordringlich, weil die Mauer im kritischen Bereich nun ohnehin wegfällt. Präsident Gerhard Gysel widerspricht der Kritik mit dem Argument, dass die öffentlichen Interessen bei der Wettbewerbs-Jury eingebracht worden sind und ein Mitglied des Gemeinderates Einsitz gehabt habe. Bei der Wettbewerbs-Überarbeitung seien die Eigentumsverhältnisse – auch jene der Strasse – klar deklariert. Bei der öffentlichen Auflage des Wettbewerbs habe sich jedoch niemand gemeldet, hält Gysel fest. Er bedauert den Entscheid der Flurgenossenschaft, die mit der Abtretung auch die Unterhaltskosten hätte langfristig senken können. «Es wäre eine klassische Win-win-Situation gewesen. Doch das fehlende Stück ist aus Sicht des VKK nicht matchentscheidend», fügt Gysel bei.
Kommunikationsprobleme bei Pfarrgarten und Pfarrhaus
Seit rund zwei Jahren befindet sich das Pfarrhaus innerhalb der Klosterdomäne im Besitz der reformierten Kirchgemeinde Kappel am Albis; dieses ist nicht Bestandteil des Revitalisierungsprojekts. Die Kirchenpflege beabsichtigt eine Renovation, den Einbau von Wohnungen und Änderungen im Pfarrgarten. Dass der VKK bei den Projektkosten und deren Verteilung 150'000 Franken für Pfarrhaus und Pfarrgarten eingestellt hat, sorgte in der Kirchgemeinde für Irritationen und ist offenkundig durch Kommunikationsmängel begründet. Inzwischen hat der VKK den Betrag wieder aus den Unterlagen entfernt.
Abgesehen davon bekundet der VKK Interesse an einem Kauf des Pfarrhauses. Gemäss einer bevorstehenden Teilrevision des Kirchengesetzes können Kirchgemeinden Pfarrhäuser einfacher an Dritte veräussern – auch an Private. Der VKK möchte mit einem Kauf sicherstellen, dass auch das Pfarrhaus und der Pfarrgarten langfristig im Besitz einer kirchlichen Institution bleiben. «Darüber möchten wir mit der Kirchgemeinde Kappel reden», wünscht Gerhard Gysel. Dazu sagt Fritz Steinmann: «Das Thema kam auch an der Kirchgemeindeversammlung zur Sprache. Ein Verkauf des Pfarrhauses ist nicht geplant.»


