Die Mehrheit der Ämtler Gemeinden verschärft das Feuerverbot des Kantons
Seit Freitag gilt im Kanton Zürich ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe (Sicherheitsabstand 200 Meter). Acht Ämtler Gemeinden haben darüber hinaus ein grundsätzliches Feuerverbot erlassen.

Die seit längerem andauernde niederschlagsfreie Periode verbunden mit anhaltend warmen Temperaturen führt zu einer sehr grossen Trockenheit. Der Kanton Zürich hat deshalb in Absprache mit dem kantonalen Fachstab Trockenheit letzten Freitag, 27. Juli, ein Feuerverbot für das ganze Kantonsgebiet in Wäldern und in Waldesnähe erlassen. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für Höhenfeuer und bestehende, eingerichtete Feuerstellen bei Picknick- und Spielplätzen. Im Wald oder in Waldesnähe dürfen zudem keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer weggeworfen werden. Im ganzen Kanton darf man keine Himmelslaternen aufsteigen lassen.
Allgemeines Feuerverbot in Hausen, Hedingen, Kappel, Knonau, Maschwanden, Ottenbach, Rifferswil und Stallikon
Gemäss aktueller Lagebeurteilung verbietet der Kanton das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am 1. August nicht grundsätzlich, wobei zu sorgfältigem Umgang aufgerufen wird. Besonders zu beachten ist, dass ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zu den Waldrändern eingehalten wird. Die zuständigen Stellen beobachten die Situation weiterhin aufmerksam.
Die Gemeinden können bei besonderer Gefahrenlage auf ihrem Territorium jederzeit ein allgemeines Feuerverbot anordnen (Art. 18 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz). Das haben Hausen, Hedingen, Kappel, Knonau, Maschwanden, Ottenbach, Rifferswil und Stallikon getan. Affoltern und Obfelden verbieten am Nationalfeiertag das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Aeugst und Bonstetten werden an der offiziellen Feier auf Feuerwerk und Höhenfeuer verzichten. Auch den Festbesuchern ist hier das Feuerwerken untersagt.
Mit Ausnahme von Knonau, wo Grillieren mit Holz oder Kohle bis auf Widerruf generell untersagt ist, bleiben kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten (Gärten, Schrebergärten, Terrassen) gestattet. Dennoch ist auch hier grösste Vorsicht geboten. Beim Umgang mit Feuer ausserhalb der Wälder sind folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten: Keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen, keine landwirtschaftlichen Räumungsfeuer entfachen, Grillfeuer dauernd beobachten, bei Funkenflug Feuer sofort löschen, Feuer vor dem Weggehen vollständig löschen, Grillasche nicht unachtsam entsorgen, bei Wind ganz auf Feuer im Freien verzichten.
Das Verbot bleibt bis auf weiteres in Kraft und wird erst nach ergiebigen, flächendeckenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern. Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet, wie die Baudirektion mitteilte.
Infos: <link http: www.waldbrandgefahr.ch external-link-new-window>www.waldbrandgefahr.ch, <link http: www.trockenheit.zh.ch external-link-new-window>www.trockenheit.zh.ch sowie auf den Websites der Gemeinden.


