Die Ottenbacher Interessen auf ordentlichem Weg einbringen

Gemeindeversammlung lehnt Einzelinitiative «Mindestabstand von Windrädern» ab

Möglicher Standort eines Windradmasts ist das Joner Gom an der Grenze zur Aargauer Nachbargemeinde Jonen. Rechts das Schützenhaus Ottenbach-Jonen. (Bild Werner Schneiter)

Mit 46 Nein gegen 30 Ja lehnt die Ottenbacher Gemeindeversammlung die Einzelinitiative «Mindestabstand von Windrädern» ab. Weil die damit verbundene Änderung der Bau- und Zonenordnung (BZO) wegen übergeordneten Rechts nicht genehmigungsfähig ist, will Ottenbach die Interessen im ordentlichen Planungsprozess einbringen.

Gemeindepräsidentin Gaby Noser Fanger zeigte sich über den Aufmarsch von 82 Stimmberechtigten erfreut – auch unter dem Hinweis, dass die letzten Versammlungen von nur gerade 30 bis 40 Personen besucht worden sind. Der Zulauf war wohl in erster Linie der von Bruno Ruh eingebrachten Einzelinitiative «Mindestabstand von Windrädern» geschuldet, die einen solchen von mindestens 700 Meter von bewohnten Liegenschaften entfernt verlangt – unter einer entsprechenden Änderung der BZO. Unter den 120 möglichen Standorten im Kanton befinden sich drei in Ottenbach, am Isenberg und im Joner Gom, an der Grenze zur Aargauer Nachbargemeinde. Bruno Ruh sprach von einer Kehrtwende der von Martin Neukom (Grüne) geführten Baudirektion, die 2022 noch wenig Gebiete mit genügend Wind eruiert hatte – dazu auch eine Studie von 2014. Er verwies auf die Höhe von 220 Metern und auf die riesigen Turbinen, auf den Schattenwurf und auf die Beeinträchtigung von Landschaft, Natur und Tieren, auch durch Lärm. 300 Meter Abstand seien zu wenig, sagte der Initiant und verwies auf europäische Länder, in denen oft 700 bis 1000 Meter gelten. Alt Bundesrichter Karl Spühler habe dem Argument widersprochen und dargelegt, dass mit solchen Initiativen kein übergeordnetes Recht verletzt werde, den Fall von Tramelan zitierend. Es gehe um Demokratie. Bisher habe es kein Verfahren, keine Vernehmlassungen und keine Info-Anlässe gegeben. «Der Regierungsrat will hier durchregieren», findet Bruno Ruh.

Es gibt zahlreiche Ausschlusskriterien

Namens des Gemeinderates beurteilte Gaby Noser Fanger die Einzelinitiative und zeichnete den langen Weg bis zu einer Baugenehmigung nach. Kantone seien verpflichtet, im Richtplan Gebiete für Windenergie zu bezeichnen, auch mit Blick auf das angenommene Energiegesetz. Sie nannte zahlreiche Ausschlusskriterien, die geprüft werden, wie Lärm- und Ortsbildschutz, nicht bebaubare Flächen, andere Nutzungsinteressen, Natur- und Landschaftsschutz sowie die Pflicht, für Wald und Fruchtfolgeflächen Ersatz zu schaffen. Nach diesen Ausschlusskriterien seien im Kanton Zürich 52 Potenzialgebiete übrig geblieben, in denen es mindestens 4,5 Meter Wind pro Sekunde gebe. Im Säuliamt wurden deren sieben ausgemacht, in Ottenbach drei mit einem Potenzial von gesamthaft 24 GWh/a, mit einer Anlage lasse sich der ganze Stromverbrauch von Ottenbach produzieren, sagte die Gemeindepräsidentin. Sie sprach von einem sehr langen Planungsprozess bis zur Festsetzung des Richtplans durch den Kantonsrat und von den Rekursmöglichkeiten. Letztlich braucht es eine Gestaltungsplanung und eine Umweltverträglichkeitsprüfung, wo die Gemeinde allenfalls wieder Einspruch erheben könne. «In den nächsten zwei, drei Jahren steht hier kein Windrad», ergänzte sie. Bei einem Ja zur Initiative müsste eine Teilrevision der BZO erfolgen, die letztlich vom kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) abgelehnt würde. «Es macht keinen Sinn, sich auf einen chancenlosen Rechtsstreit mit dem Kanton einzulassen. Es geht hier um übergeordnetes Recht», so die Gemeindepräsidentin.

Das vom Volk angenommeneEnergiegesetz respektieren

In der angeregten Diskussion lösten sich die Argumente ab. Aus der Sicht des Jägers und Naturschützers ist ein Windrad an den vorgesehenen Orten «ein Horror», ein Frevel an Natur und Tieren. «Wir müssen mit der Annahme der Initiative ein Zeichen setzen und klar zum Ausdruck bringen: Wir wollen das nicht.» Innerhalb von zehn Jahren habe sich die Technologie geändert, und es gelte, das vom Volk angenommene Energiegesetz zu respektieren, sagte ein Teilnehmer – auch unter dem Hinweis auf die Haltung WWF und BirdLife, die Ausscheidungskriterien formuliert hätten. «Die Parteifarbe des Baudirektors spielt hier keine Rolle. Gehen wir den ordentlichen Weg mit Einsprachemöglichkeiten statt über die Initiative. Der Gemeinderat soll sich nicht mit chancenlosen Anliegen beschäftigen.»

«In der Lage, unsere Interessen durchzusetzen»

«Besorgniserregend», fand ein Mitglied des Schützenvereins dieses Vorhaben. Das sei ein Eingriff in eine wunderschöne Landschaft, wo es übrigens nur geringes Windaufkommen gebe, was den Schützen zum Vorteil gereiche. Eine neue, sechs Meter breite Strasse und viel Beton, das sei ein Unding. Gaby Noser versicherte aber, dass das Schützenhaus bestehen bleiben könne. Ein anderer Versammlungsteilnehmer bat den Gemeinderat eingehend, die kritischen Punkte aufzunehmen, für die beste Lösung zu kämpfen, sich gegen einen Waldstandort und für diese 700 Meter Abstand einzusetzen. «Ja, wir sind in der Lage, die Ottenbacher Interessen durchzusetzen – und das natürlich in einem ordentlichen Prozess und nicht via diese Initiative», versprach Gemeinderat Ronald Alder.

Die Mehrheit folgte den Argumenten des Gemeinderates und lehnte die Einzelinitiative mit 46 Nein gegen 30 Ja ab.

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