Die Quittung für eine Hinrichtung

Urteilsverkündung für den vorsätzlichen Mord eines Albaners an einem Landsmann in Bonstetten

Der Angeklagte wurde unter grossen Sicherheitsvorkehrungen ins Gericht gebracht. (Bild Martin Mullis)
Der Angeklagte wurde unter grossen Sicherheitsvorkehrungen ins Gericht gebracht. (Bild Martin Mullis)

Die Anwesenheit des lokalen Fernsehens sowie mehrerer Medienvertreter zeigte deutlich das grosse Interesse am brutalen Verbrechen, welches vor sieben Jahren im Säuliamt verübt wurde.

Der angeschuldigte Albaner soll am Abend des 7. Januar 2009 einen ehemaligen engen Freund wegen 30'000 Euro Schulden kaltblütig und aus nächster Nähe erschossen haben. Nach der eigentlichen Exekution «entsorgte» er das Opfer in einem Tobel oberhalb von Bonstetten.

Am letzten Dienstagnachmittag verkündigte das Bezirksgericht Affoltern das Urteil. Der bullig wirkende Angeklagte, welcher bereits 1998 in Italien wegen einem Tötungsdelikt zu einer Freiheitsstrafe von 22 Jahren rechtskräftig verurteilt wurde, schritt erhobenen Hauptes in den Gerichtssaal. Begleitet wurde er von zwei Sicherheitsassistenten der Kantonspolizei.

Bezirksgerichtspräsident Peter Frey nahm sich Zeit für eine überaus ausführliche Verhandlung. Da der Angeschuldigte der deutschen Sprache nicht mächtig ist, musste ein Dolmetscher praktisch Satz für Satz übersetzen. Allein die umfangreiche und akribisch aufgelistete Anklageschrift verlangte mehr als eine halbe Stunde Zeit.

Eigentliche Hinrichtung mit einem Schuss in den Kopf

Als Strafe für die eigentliche Hinrichtung in Bonstetten sprach der Vorsitzende den Albaner schliesslich schuldig des Mordes, der Nötigung, der Gefährdung des Lebens sowie der Widerhandlung gegen das Waffengesetz. Das Gericht sieht deshalb eine lebenslängliche Freiheitsstrafe als angemessen an. Weil ein Gutachten festhält, dass der Mann auch in Zukunft Gewalt anwenden würde, ordnete das Bezirksgericht ausserdem eine Verwahrung an. Gerichtspräsident Peter Frey hielt in der gut dreistündigen Urteilsbegründung fest, dass die Glaubhaftigkeit der Zeugin, welche bei der Tat unmittelbar anwesend war, gross sei. Während den langen und überaus detaillierten Ausführungen des Gerichtsvorsitzenden schüttelte der nicht geständige Beschuldigte mehrmals unwirsch den Kopf. Nach der Urteilsbegründung ereiferte er sich und verlangte energisch seine sofortige Freilassung. Im Gang des Bezirksgerichtes Affoltern sprach er ausserdem von einem Riesenskandal. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und es ist davon auszugehen, dass der Angeschuldigte die Verurteilung an das Zürcher Obergericht weiterziehen wird.

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