Hausemer Antennen-Gegner erringen einen Etappensieg

Verwaltungsgericht hebt Baubewilligung für 5G-Antenne in der Riedmatt wieder auf

Die Antenne auf dem Gebiet Riedmatt in Hausen (rechts im Bild) soll auf 5G-Technologie aufgerüstet werden. Links im Bild die Albisstrasse, die zur Passhöhe führt. (Archivbild Livia Häberling)
Die Antenne auf dem Gebiet Riedmatt in Hausen (rechts im Bild) soll auf 5G-Technologie aufgerüstet werden. Links im Bild die Albisstrasse, die zur Passhöhe führt. (Archivbild Livia Häberling)

Das Telekom-Unternehmen Salt wollte in der Riedmatt in Hausen (rechts in der Nähe des Waldrands vor der Steigung in Richtung Albispass) eine bestehende Mobilfunkantenne auf 5G-Technologie aufrüsten. Im März 2023 wurde das zugehörige Bauprojekt eingereicht, Anfang September desselben Jahres wurde es bewilligt. Doch Salt hatte die Rechnung ohne den Türlersee-Schutzverband und drei Personen gemacht, die in der Nähe wohnen und deshalb einspracheberechtigt waren.

Gemeinsam – und mit fachlicher Unterstützung von Erika Schäfer, der Präsidentin des Vereins Stop 5G Aeugst – gelangten sie im Herbst 2023 vor das Baurekursgericht des Kantons Zürich. Dort wurden die Rekurse zwar abgewiesen, doch so schnell wollten sich die Antennen-Gegner nicht geschlagen geben. Sie zogen den Entscheid weiter: «Zusammen mit den beratenden Stellen sind wir überzeugt, dass das Urteil des Baurekursgerichts am Verwaltungsgericht revidiert beziehungsweise zurückgewiesen werden muss», sagte Schäfer Ende April gegenüber dem «Anzeiger». Ihr Optimismus nährte sich aus vier wegweisenden Entscheiden im Zusammenhang mit den Baubewilligungsverfahren von Mobilfunkanlagen, die das Bundesgericht im vergangenen Jahr gefällt habe, erklärte sie.

Angaben zur Sendeleistung fehlten

Und tatsächlich: Mit Urteil vom 22. Mai hiess das Zürcher Verwaltungsgericht die Beschwerde der drei Anwohnenden gut und hob die Baubewilligung, die Salt im Herbst 2023 erhalten hatte, wieder auf. Grund dafür war, dass das Baugesuch einerseits zu unvollständig und zu undetailliert gewesen war. Hinzu kam, dass in der Zwischenzeit, wie erwähnt, neue Gerichtsentscheide gefällt wurden, in denen bestätigt wurde, dass Netzbetreiber in ihren Baugesuchen genauere Angaben machen müssen.

Zum Verständnis: Adaptive 5G-Antennen fokussieren ihre Signale gezielt dorthin, wo sich ein verbundenes Mobiltelefon befindet. Dabei können sie während kurzer Zeit die bewilligte Sendeleistung deutlich überschreiten, während die Grenzwerte, im Durchschnitt und über längere Zeit gemessen, immer noch eingehalten werden. Der Korrekturfaktor gibt an, wie hoch die kurzfristigen Überschreitungen sein dürfen.

«Seit Einführung des Korrekturfaktors bemängeln wir, dass die Sendeleistung ungenügend deklariert ist und in der Folge Grenzwertüberschreitungen bei adaptiven Antennen laufend vorkommen», erklärt Erika Schäfer: «Ohne die genaue Sendeleistung einer Antenne insgesamt zu kennen, ist es nicht möglich, die zu erwartenden Strahlungen an ­einem Wohnort präzise zu berechnen.» Bisher hatten die Mobilfunkbetreiber bei adaptiven Antennen lediglich angeben müssen, dass ein Korrekturfaktor angewendet wird, nicht aber den genauen Strahlenwert. Das Bundesgericht hielt jedoch fest, dass die Anwendung dieses Korrekturfaktors der Abschwächung einer bisher geltenden, vorsorglichen Emissionsbegrenzung gleichkomme. Entsprechend kam nun auch das Verwaltungsgericht zum Schluss, dass Netzbetreiber im Baugesuch angeben müssen, wie hoch genau die Sendeleistung mit dem sogenannten Korrekturfaktor für die entsprechende Antenne insgesamt ausfalle. Diese nun geforderte Präzisierung sei von entscheidender Bedeutung, ist sich Erika Schäfer sicher: «Das Urteil hat eine wegweisende Auswirkung auf rund 6000 Antennen.»

Im Baugesuch hätten aber noch weitere Angaben gefehlt, bemängelte das Verwaltungsgericht. So seien die Antennen-Diagramme oder die Standortevaluation und -begründung unzureichend gewesen. Zudem habe Salt Antennen-Diagramme für eine Antenne in einem Frequenzbereich eingereicht, der ausserhalb ihrer Mobilfunkkonzession liegt.

Gegen diesen Vorwurf wehrt sich Salt. Auf Anfrage schreibt die Medienstelle: «Salt hat nicht falsche Antennendiagramme eingereicht; diese Ausführungen sind so nicht korrekt. Unser zugeteiltes Frequenz-Spektrum geht von 3500 MHz bis 3580 MHz, und dieses Spektrum wird dem 3400-er Band zugeordnet. Somit wird im Standortdatenblatt korrekterweise das Frequenzband 3400 ausgewählt. Die Berechnung wurde dann mit einem Pattern der Frequenz 3500 MHz ausgeführt, also mit Diagrampunkten welche sehr wohl unserem konzessionierten Band zugeordnet werden können.» Ob Salt den Entscheid des Verwaltungsgerichts anfechten wird, ist offen: Man sei den Fall derzeit am Analysieren, schreibt die Medienstelle.

Hinweis: Der Artikel wurde am 31. Juli um 9.55 um die Stellungnahme von Salt ergänzt.

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