Drei Ämtler Gemeinden stemmen sich gegen neue Lehrkosten
Mettmenstetten, Wettswil und Stallikon beschliessen Gemeindereferendum

Gegen die vom Zürcher Kantonsrat beschlossene Änderung des Lehrpersonalgesetzes formiert sich Widerstand aus dem Säuliamt. Mettmenstetten, Wettswil und Stallikon haben das Gemeindereferendum ergriffen und verlangen damit, dass die Gesetzesänderung vors Volk kommt. In der verabschiedeten Vorlage wird der Berufsauftrag der Lehrpersonen neu geregelt. Es geht darum, wie Unterricht, Vor- und Nachbereitung, Zusammenarbeit, Weiterbildung und weitere schulische Aufgaben im Pensum angerechnet und organisiert werden.
Wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die stärkere Anrechnung von Arbeitszeit für Klassenlehrpersonen; sie sollen mehr Zeit für Klassenführung, Elternarbeit und organisatorische Aufgaben erhalten. Die Vorlage regelt auch, wie viel Arbeitszeit für eine Unterrichtsstunde angerechnet wird. Ausserdem sollen die Aufgaben der Lehrpersonen übersichtlicher und einfacher aufgeteilt werden. Kurz gesagt: Die Lehrpersonen sollen für bestimmte Aufgaben mehr anrechenbare Arbeitszeit bekommen, vor allem die Klassenlehrpersonen.
Finanziell nicht tragbar
Mettmenstetten, Wettswil und Stallikon begründen ihren Widerstand vor allem mit den finanziellen Folgen. Der Kantonsrat habe den ursprünglichen Vorschlag des Regierungsrats in entscheidenden Punkten abgeändert, heisst es. Statt der erwarteten rund 25 Millionen Franken Mehrkosten für Kanton und Gemeinden zusammen resultierten nun rund 83 Millionen Franken pro Jahr, davon 67.3 Millionen Franken für die Gemeinden.
So halten die Gemeinden fest, dass die Kosten der Volksschule mittlerweile mit Abstand am meisten des Gemeindebudgets in Anspruch nehmen. In Mettmenstetten hätten die Aufwände im Bereich Bildung von 2022 bis 2024 um 17 Prozent zugenommen. «Die vom Kantonsrat verabschiedete Gesetzesänderung überstrapaziert die finanzpolitischen Möglichkeiten der Gemeinde, auch wenn der Druck in der Volksschule aufgrund der zahlreichen Herausforderungen anerkannt wird», heisst es in allen drei Beschlüssen unisono. Die Mehrbelastung, welche die vorgeschlagenen Neuerungen für die Gemeinden nach sich ziehen würden, sei finanziell nicht mehr tragbar. Ausserdem drohe ein weiterer Kostenanstieg im Volksschulbereich, da weitere Vorlagen in Bearbeitung seien.
Druck auf Steuerfüsse
Generell kritisieren die Gemeinden zudem das Verhältnis zwischen Zuständigkeit und Finanzierung. Der Kanton setze die rechtlichen Vorgaben, die Gemeinden trügen aber den grössten Teil der Kosten. Damit werde das Äquivalenzprinzip verletzt, heisst es sinngemäss in den Beschlüssen. Zugleich warnen die Gemeinden davor, dass die Vorlage den Druck auf die kommunalen Steuerfüsse weiter erhöhen könnte.
Wettswil ist allerdings eine Ausnahme, weil dort die Primarschulgemeinde eigenständig ist und den Steuerfuss separat festlegt. Roger Schmutz, SP-Kantonsrat und Schulpräsident von Wettswil, stört sich deshalb am Vorpreschen der Gemeinde. «Es ist ein Affront, dass sich die politische Gemeinde Wettswil berufen fühlt, das Gemeindereferendum zu ergreifen.» Schliesslich sei sie vom Entscheid des Kantonsrats im Gegensatz zu den Einheitsgemeinden gar nicht betroffen. Schmutz stimmte im Kantonsrat für die Vorlage und auch innerhalb der Primarschulgemeinde befürworte man die angestrebten Massnahmen. «Aus schulischer Sicht macht es Sinn. Vielleicht kann damit verhindert werden, dass noch mehr Lehrpersonen aus dem Beruf aussteigen», so Schmutz.
Laut dem Wettswiler Gemeindeschreiber Dominik Pfefferli hat die politische Gemeinde das Gemeindereferendum bewusst unterstützt, obwohl sie als Körperschaft nur indirekt davon betroffen ist. «Ausschlaggebend war dabei nicht eine unmittelbare Betroffenheit, sondern eine grundsätzliche demokratische Debatte anzustossen», so Pfefferli. Die vorgeschlagene Änderung des Lehrpersonalgesetzes habe erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinden insgesamt. Auch in Gemeinden mit getrennter Organisation von politischer Gemeinde und Primarschulgemeinde bestünden enge finanzielle und strukturelle Verflechtungen innerhalb des Gemeinwesens. Entwicklungen im Volksschulbereich wirkten sich mittel- bis langfristig auf die gesamte kommunale Finanzlage aus. Der Gemeinderat erachte es als zentral, dass bei Vorlagen mit dieser Tragweite eine breite demokratische Legitimation sichergestellt wird. Dies sei der Zweck des Referendums.
Für das Gemeindereferendum sind im Kanton Zürich zwölf politische Gemeinden nötig. Die Frist für die Einreichung läuft bis zum 5. Mai. Nach dem bisherigen Stand ist es sehr wahrscheinlich, dass das Referendum zustande kommt.


