Drei Vorlagen für ein neues Dorfzentrum
Am vergangenen Dienstag informierte Bonstetten über die neue Zentrumsplanung
Ab 18 Uhr konnten sich Interessierte am vergangenen Dienstagabend persönlich vor Ort im Bonstetter Dorfkern ein Bild von der geplanten Neugestaltung machen. Obschon sich das Wetter regnerisch zeigte, folgten etliche Interessierte der Einladung. So auch der Schreibende, der sich der Gruppe mit Gemeindepräsidentin Arianne Moser anschloss. Sie führte durchs Gemeindehaus am Rainli 2, das ersetzt werden soll. Das Fundament und der bestehende Gemeindesaal sollen dabei erhalten bleiben. Für den Neubau des Gemeindehauses mit zusätzlichem Sääli, neuem Foyer und neuer Küche wird dem Stimmvolk ein Kredit von maximal 12.265 Millionen Franken beantragt.
Anschliessend ging es durch die gegenüberliegende Gemeindescheune und das Aeberli-Huus an der Dorfstrasse 36 bis 40, die im Baurecht der Gemeinde von einer noch zu bestimmenden Bauherrschaft abgerissen und neu überbaut werden sollen. Dieses zweite Projekt soll für die Gemeinde kostenneutral realisiert werden. Vorgesehen sind zwei Neubauten («Ladeschür» und «Gwerbhüsli») mit acht preisgünstigen Mietwohnungen, Gewerbeflächen und einer Tiefgarage mit 40 Abstellplätzen gemäss den Vorgaben der Zentrumsplanung. Der Grund, weshalb auch über diese Vorlage an der Urne abgestimmt wird, ist die Kostenmiete, die eine Ertragsminderung für den Baurechtsgeber beziehungsweise die öffentliche Hand nach sich zieht. Hochgerechnet auf die Laufzeit von 99 Jahren resultiere daraus ein mutmasslicher Einnahmeverzicht von total 2.5 Millionen Franken. Der dritte Teil des Projekts umfasst die Aufwertung von Dorfplatz, Chileplatz und Kindergartenspielplatz neben dem Riegelhüsli. Kostenpunkt: maximal 1.9 Millionen Franken.
Urnenabstimmung am 27. September
Die Zentrumsplanung, die am 27. September an der Urne zur Abstimmung kommt, basiert auf einem Workshop mit der Bevölkerung, der im Jahr 2019 zum Thema «Entwicklungsplanung Bonstetten 2030» durchgeführt wurde. Seither sind umfangreiche Evaluierungs-, Planungs- und Projektierungsarbeiten vorgenommen worden. Den Zuschlag hat das Atelier Void GmbH mit der Freiraumarchitektur GmbH erhalten, deren Mitarbeiter am Dienstagabend vor Ort ebenfalls Red und Antwort standen. Mit dem Verkehrskonzept betraut wurde die Schneiter Verkehrsplanung AG. Noch ein wichtiges Detail war von Arianne Moser zu erfahren: Die Finanzierung des neuen Dorfzentrums ist aus Eigenmitteln der Gemeinde möglich. Es sei keine Steuererhöhung nötig. Das Projekt sei im Finanzplan bereits abgebildet. Läuft alles im Sinne des Gemeinderats, beginnen frühestens 2027 die Bauarbeiten.
Nach der Projektpräsentation im Gemeindesaal, die im Anschluss an die Rundgänge stattfand, hatten die Anwesenden Gelegenheit, Fragen zu stellen. Dabei war viel Wohlwollen aus dem Publikum feststellbar und auch Einsicht, dass die Gemeinde mit ihren leer stehenden, teils baufälligen Objekten bald etwas unternehmen muss. Auch der behindertengerechte, zeitgemässe Neubau des Gemeindehauses in Holzständerbauweise – neu nur noch zweistöckig und ohne Mietwohnungen – war unbestritten. Aber wie immer beim Bauen liegt der Teufel im Detail, gehen die Meinungen über Sinnhaftigkeit und Ästhetik auseinander. Das spiegelte sich auch in den Fragen aus dem Publikum.
Bedenken der Bevölkerung
Eine Votantin lobte die kurzen Wege, die die neue Küche zu Sääli und Gemeindesaal biete und auch die Anlieferung entlaste. Eine Frau stellte gleich drei Fragen: Wurden die Ausnutzungsziffern im «Gwerbhüsli» ausgereizt? Antwort: Man hätte noch höher bauen können. Zugunsten der Ästhetik habe man sich aber dagegen entschieden. Wo wird die Anlieferung der «Ladeschür» sein? (Wegen der Lärmentwicklung frühmorgens, was zu Reklamationen führen könnte.) Antwort: Seitlich an der Dorfstrasse vis-à-vis dem «Löwen». Definitiv entscheiden werde das aber der Baurechtsnehmer. Wie viele Parkplätze sind vorgesehen? Bei der Parkplatzmenge habe man sich am Ist-Zustand orientiert, mindestens gleich viele nachher wie vorher. Konkret seien 40 Parkplätze in der Tiefgarage vorgesehen und acht Aussenparkplätze, die beim Gemeindehaus mitgezählt. Man richte sich nach den VSS-Normen (Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute), die jedoch beim vorliegenden Projekt deutlich überschritten werden. Es sei für Baurechtsnehmer unattraktiv, wenn unterirdisch viele Parkplätze gebaut werden müssten. Ein Votant bezweifelte, dass die Parkplätze reichen. Ein anderer stellte das Verkehrskonzept mit gedeckter Bushaltestelle weiter vorne auf Höhe Dorfstrasse 40 infrage. Er sei selbst Buschauffeur gewesen. Ein Gelenkbus benötige die gesamte Strassenbreite, was so knapp vor der Kurve gefährlich sei. Antwort: Man habe von Beginn weg einen Verkehrsplaner im Team gehabt, das sollte funktionieren. Jemand wollte wissen, ob die Breite der Dorfstrasse gleich bleibt. Antwort: Es wird am bestehenden Verkehrsführungsprojekt festgehalten, auch an den Strassendimensionen.
Ein Mitglied der örtlichen Baukommission machte darauf aufmerksam, dass das Aeberli-Huus ein privilegiertes Gebäude jüngeren Baujahres in den 1990er-Jahren sei und zudem in der Nähe eines Baches stehe. Wäre es nicht sinnvoller, die bestehende Bausubstanz den neuen Anforderungen anzupassen – anstatt mit grossem Aufwand ein neues Gebäude zu bauen, dessen abfallender First bezüglich Zonenkonformität zumindest fragwürdig ist? Antwort: Bei der geplanten «Ladeschür» werde der Gewässerraum eingehalten. Man habe diesbezüglich Kontakt mit dem Awel (Zürcher Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft) gehabt. Der fallende First, der auf dem Dach der «Ladeschür» geplant ist, sei eine Angleichung an die gegenüberliegenden, tieferen Gebäude. Darauf machte der Mann auf die kürzlich durchgeführte Informationsveranstaltung zur Revision der Bau- und Zonenordnung aufmerksam. Dort habe eine Referentin auf die Dachlandschaft hingewiesen, die im Dorf unbedingt erhalten bleiben soll. Ein abfallender First, wie er auf der «Ladeschür» geplant sei, gehöre – zumal in der Kernzone – klar nicht zur typischen Dachlandschaft von Bonstetten und schaffe einen Präzedenzfall. Wie argumentiert die Gemeinde diese Abweichung aus der Bauordnung? Antwort: Der Dorfkern dürfe eine gewisse Ausnahmestellung einnehmen.
Wie frei ist der Baurechtnehmer?
Ein Votant wollte wissen, wie frei der künftige Bauherr oder Baurechtnehmer bei seiner Gestaltung sei. Kann das auch ausufern? Antwort: Die Gemeinde macht die Auflagen. Der Wohnraum müsse eingehalten werden. Ebenso die Kostenmiete, die sich am durchschnittlichen Kostenniveau der Gemeinde ausrichte.
Im Gespräch mit Ladenbetreibern
Jemand wollte wissen: «Gibts einen Plan B, wenn keine Ladenmieter gefunden werden können?» Antwort: Wir sind mit Ladenbetreibern im Gespräch, das Echo war positiv. Was geschieht, wenn man einen Projektteil an der Urne – zum Beispiel das Gemeindehaus – ablehnt? Antwort: Man wird über kurz oder lang ohnehin sanieren müssen. Das haben die Projektstudien zutage gefördert. Aber die Idee sei schon, dass das Konzept als Ganzes angenommen werde, mit allen drei Projektteilen. Jemand wollte wissen, welche Ausbaumöglichkeiten bestehen, falls sich in Zukunft die nur noch zwei Stockwerke des Gemeindehauses platzmässig als zu knapp erweisen. Antwort: Der Neubau ist so angelegt, dass er um eine Etage aufgestockt werden könnte, und auch die Raumgestaltung sei flexibel.
Die detaillierten Projektbeschriebe und der bisherige Werdegang der Planung finden sich auf der Homepage der Gemeinde Bonstetten unter bonstetten.ch/zentrumsplanung. Im Rahmen des Chilbi-Wochenendes besteht zudem nochmals die Möglichkeit, sich das Projekt vor Ort anzuschauen








