Drogen gebunkert – aus Not oder zur Bereicherung?
Wegen illegaler Einreise und Heroinbesitzes verurteilte das Bezirksgericht Affoltern einen einschlägig vorbestraften 24-jährigen Albaner zu 30 Monaten Gefängnis unbedingt.
Kaum Arbeitsmöglichkeiten, bittere Armut in seinem Heimatland und eine kranke Mutter nannte der junge Mann vor Gericht als Gründe, die ihn bewogen hätten, im Juli 2016 mit dem Zug via Chiasso illegal in die Schweiz einzureisen – zum zweiten Mal. Dieses Einreiseverbot datiert vom 4. September 2014 und ist bis 29. November 2022 gültig. «Mein Leben ist sehr schwer», betonte der unregelmässig als Hilfsmechaniker tätige Beschuldigte mehrmals, via Dolmetscherin auch darauf hinweisend, dass er sich in Albanien Geld beschafft habe, um für eine rund 8500 Euro teure Operation seiner Mutter aufzukommen. Inzwischen belaufen sich seine Schulden auf gut 10000 Euro. «Ich wollte in der Schweiz eine Arbeit finden, denn hier kann man auch in der Baubranche viel Geld verdienen», sagte er, gab aber zu, gewusst zu haben, dass dies in seinem Fall auf legalem Weg nicht möglich ist.
«Mit dem Tod bedroht»
In der Schweiz traf er freilich auf einen Landsmann, der keine lauteren Absichten hegte. Dieser lieh dem Beschuldigten 880 Franken, damit er die Miete bezahlen konnte, verlangte dafür aber einen Drogenkurierdiensteinsatz, der von Muri AG nach Luzern führen sollte. «Er wollte das geliehene Geld zurück und hat mich mit dem Tod bedroht, sollte ich diesen Auftrag nicht annehmen», wehrte sich der Mann vor Gericht. Am 10. August 2016 wurde er bei einer Polizeikontrolle in seinem Zimmer in Ottenbach verhaftet, damals im Besitz von 220 Gramm mit einem Reinheitsgehalt von 26 Prozent, was 56,5 Gramm reinem Heroin entspricht. Laut Anklageschrift wollte er diesen Stoff weiterverkaufen bzw. innerhalb der Organisationskette weitergeben – im Wissen, damit eine strafbare Handlung zu begehen.
Für die Staatsanwältin ist dies ein gravierender Fall, weil es sich um mehr als 12 Gramm handelt. Der Mann habe aus rein finanziellen Gründen gehandelt und nicht – wie er behauptet – aufgrund einer Notlage, in der er sich als Opfer darstelle. «Er ist in der Absicht in die Schweiz gekommen, mit Betäubungsmitteln zu handeln», sagte sie, die auch darauf hinwies, dass er bei der Verhaftung flüchten wollte. Die beiden einschlägigen Vorstrafen von 15 Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren, ausgefällt vom Luzerner Kriminalgericht, liegen nur rund ein Jahr zurück. Ihr Widerruf lasse sich rechtfertigen, 30 Monate unbedingt seien in diesem Fall angemessen. «Der Mann hat ja die Taten eingestanden», fügte die Staatsanwältin bei.
Der Verteidiger beantragte eine unbedingte Gefängnisstrafe von 15 Monaten. Der Mann habe zwar gewusst, Illegales zu tun. Er sei jedoch lediglich für den Transport der Drogen vorgesehen gewesen. Drahtzieher seien andere. Er sei das Glied einer grösseren Kette und nicht in diese Struktur eingebunden gewesen. Er habe aufgrund der Todesdrohung und nicht aus Gewinnsucht gehandelt. «Er ist der nichtsahnende Dumme – ein Weisungsempfänger, einer der mit dem Geld seine Familie und die kranke Mutter unterstützen wollte», sagte der Verteidiger und verwies auf sein vollumfängliches Eingeständnis des vorgeworfenen Sachverhalts sowie auf die gute Führung im Gefängnis.
Aus rein finanziellen Gründen
Das Bezirksgericht sieht die Sache anders. Es folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Mann zu 30 Monaten Gefängnis unbedingt – wegen rechtswidriger Einreise und Aufenthalt in der Schweiz sowie wegen Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Untersuchungshaft und der vorzeitige Strafantritt – 216 Tage – werden angerechnet. Der Sachverhalt sei erstellt, der Fall aufgrund der Menge ein schwerer. Der Mann sei erneut vorsätzlich illegal in die Schweiz eingereist. Der Herointransport sei zwar nicht vollzogen worden, aber der Mann habe die Drogen bei sich eingelagert. Aus Sicht des Gerichts habe der Mann aus rein finanziellen Gründen gehandelt, auch wenn er sich wegen der kranken Mutter in einer Art Notlage befunden habe, merkte Gerichtspräsident Peter Frey an. Er taxierte die einschlägigen Vorstrafen von 15 Monaten bedingt als strafverschärfend; diese seien zu widerrufen – auch weil der Angeklagte innerhalb der Probezeit delinquiert habe.
Zum Urteil gesellen sich noch happige Gerichtskosten für den Angeklagten. Darüber hinaus wurden das Deliktgut zwecks Vernichtung sowie ein paar Handys eingezogen. Der junge Mann nahm das Urteil ohne sichtliche Regung auf sich. «Ich entschuldige mich. Ich bereue die Taten zutiefst», sagte er in seinem Schlusswort.


