Ein deutliches Nein zum kommunalen Mehrwertausgleich
0 statt 30 Prozent – Ottenbacher Gemeindeversammlung verwirft Antrag des Gemeinderates

Nach Wettswil, Stallikon und Maschwanden verzichtet nun auch Ottenbach auf die Erhebung eines kommunalen Mehrwertausgleichs (MAG). Die Gemeindeversammlung verwarf den Antrag des Gemeinderates für einen Satz von 30 Prozent deutlich. Demgegenüber gab es ein einstimmiges Ja zur Rechnung 2025, die erfreuliche Zahlen aufweist.
Wird ein Grundstück eingezont, auf- oder umgezont, steigt der Wert. Das eidgenössische Raumplanungsgesetz verpflichtet Kantone, diese Planungsgewinne auszugleichen – zumindest bei Einzonungen, wo ein kantonaler MAG von 20 Prozent gilt. Davon profitieren Gemeinden jedoch nicht.
Mit dem kommunalen Mehrwertausgleich soll Rechtsgleichheit gegenüber Nachbarn ohne Wertsteigerung hergestellt werden. Und auch das Äquivalenzprinzip wird ins Spiel gebracht: Die Öffentlichkeit trifft den Planungsentscheid. Durch deren Übernahme der Kosten für Infrastruktur schafft sie einen Mehrwert – zum Vorteil der Grundstückinhaber. Das Geld fliesse in einen Fonds; die Mittel seien zweckgebunden und dienten für alles, was der Bevölkerung zugutekomme – etwa für Parks, Wege, Grünflächen oder soziale Treffpunkte, führte Gemeindepräsidentin Gaby Noser Fanger aus. Einen Anspruch auf Beiträge aus dem Fonds gebe es nicht, und daraus würden weder Betriebs- noch Unterhaltskosten gedeckt – auch keine Massnahmen, die über andere Quellen finanziert würden.
Verpflichtend ist der MAG für Gemeinden im Kanton Zürich jedoch nicht; der Satz kann zwischen 0 und 40 Prozent betragen. In Affoltern und Mettmenstetten sind es je 40 Prozent, in Bonstetten, Hedingen und Obfelden je 30 Prozent. In Rifferswil werden ebenfalls 30 Prozent vorgeschlagen. Wettswil, Stallikon und Maschwanden verzichten, was auch in Kappel und Aeugst vorgeschlagen wird. In Knonau werden 25 und in Hausen 20 Prozent erhoben. Der Gemeinderat Ottenbach empfiehlt eine 30-Prozent-Abgabe, den vom Kanton vorgegebenen Freibetrag von 100000 Franken sowie eine Freifläche zwischen 1200 und 2000 Quadratmetern.
«30 Prozent sind ein sinnvoller Satz», sagte die Gemeindepräsidentin. Und sie betonte gleichzeitig, dass Ottenbach keine aktive Aufzonungspolitik betreibt. «Aufzonungen werden zurückhaltend und einzelfallweise geprüft.» Derzeit ist einzig das Gebiet Bründler vorrangiges Entwicklungsgebiet – die einzig geplante Einzonung in den nächsten 25 Jahren. Das entspricht dem Wunsch der Bevölkerung.
Ottenbach soll sich weiterentwickeln, aber massvoll – mit einem moderaten Wachstum von 400 Einwohnern bis 2040, wie die Rückmeldungen zum Regionalen Entwicklungskonzept ergeben haben.
Applaus für kritische Voten
In der Diskussion zum MAG dominierten kritische Voten. Die letzten grossen Bauvorhaben in Ottenbach seien vorbei. Deshalb sei es ungerecht, «die Letzten noch mit MAG zu bestrafen», hiess es etwa von einer Votantin. Andere halten den Satz definitiv zu hoch angesetzt, der das Bauen weiter verteure. «Zwischen 0 und 9 Prozent wäre angemessen», so ein Votant, der dafür Applaus bekam. Es entstünden stets Kosten für Endverbraucher; die MAG schmälere die Gemeindeautonomie, sie sei ein Widerspruch zur Verdichtung, wird aus dem Publikum ein EVP-Kantonsrat und Immobilienspezialist zitiert. «Es gibt Gemeinden, die hier gar nichts machen. Warum so gierig in Ottenbach?», warf jemand ein. Wer sein Grundstück veräussere, zahle Grundstückgewinnsteuer. Da könne die Gemeinde mit dem Geld machen, was sie wolle. Bei Grundstücksverkauf kann die bezahlte MAG als Aufwand abgezogen werden, hält der Gemeinderat fest.
Nach ausgiebiger und engagierter Diskussion erhielt der Antrag des Gemeinderates für einen 30-Prozent-Satz des MAG lediglich 17 Stimmen. Den Antrag auf null MAG befürworteten 71 Stimmberechtigte.
Der Teilrevision der MAG-veränderten Bau- und Zonenordnung (BZO), letztmals 2020 revidiert, wurde bei zwei Nein zugestimmt. Hier geht es um eine Harmonisierung von Baubegriffen und weitere Anpassungen mit neuen Fachbegriffen – ohne Veränderung des Zonenplans. Das war diskussionslos unbestritten.
Stärkung der Eigenkapitalbasis
Die Jahresrechnung 2025 fand einstimmige Zustimmung. Und das ist keine Überraschung, resultiert doch ein Ertragsüberschuss von knapp 836000 Franken. Die Rechnung schliesst sogar 1.1 Millionen Franken besser ab als budgetiert. «Das stärkt unsere Eigenkapitalbasis», sagte Finanzvorstand Franz Zeder mit Blick auf die Investitionen der kommenden Jahre. Die Investitionsrechnung 2025 sei deutlich tiefer infolge verzögerter Projekte.
Der Aufwand liegt 9,2 Prozent und der Ertrag gar fast 14 Prozent über dem Budget. Die Mehreinnahmen an Einkommenssteuern seien zwar erfreulich, aber in zwei Jahren folge dadurch ein tieferer Finanzausgleich des Kantons. Das Nettovermögen von 2222 Franken pro Einwohner sei zwar gut. Aber die Umsetzung von Projekten in den nächsten vier Jahren erfordere die Aufnahme von 13 Millionen Franken Fremdkapital, wodurch das Nettovermögen in eine Nettoschuld von 1000 Franken pro Einwohner schrumpfe. Dank der Oberstufe und bei haushälterischem Umgang mit Finanzmitteln sei eine Steuerfussreduktion von 117 auf 115 Prozent möglich gewesen, führte der Finanzvorstand aus.
Bis auf die Begrenzung von Substanz und Verschuldung habe Ottenbach die finanzpolitischen Ziele im vergangenen Jahr erreicht: die Finanzierung der Konsumaufwendungen, eine kontinuierliche Steuerfussentwicklung sowie die Durchsetzung der kostendeckenden Verursacherfinanzierung, schloss Franz Zeder.


