Ein Fall, bei dem es keine einfachen Antworten und keine Gewinner gibt

In Knonau brannte das älteste Haus nieder: eine Tragödie, an der sich die Geister scheiden.

Für den Liegenschaftenbesitzer in Knonau ist die Brandruine voller Schätze. Er brauchte fünf Minuten, um auf Anfrage des «Anzeigers» etwas unwiederbringlich Kaputtes zu finden. (Bild Salomon Schneider)
Für den Liegenschaftenbesitzer in Knonau ist die Brandruine voller Schätze. Er brauchte fünf Minuten, um auf Anfrage des «Anzeigers» etwas unwiederbringlich Kaputtes zu finden. (Bild Salomon Schneider)

Artikel 641 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches setzt sich mit Eigentum im Allgemeinen auseinander: «Wer Eigentümer einer Sache ist, kann in den Schranken der Rechtsordnung über sie nach seinem Belieben verfügen. Er hat das Recht, sie von jedem, der sie ihm vorenthält, herauszuverlangen und jede ungerechtfertigte Einwirkung abzuwehren.» Andererseits besagt Artikel 14 des Abfallgesetzes des Kantons Zürich: «Das Ablagern oder Stehenlassen von Abfällen im Freien ist auf öffentlichem und privatem Grund verboten. Dies gilt insbesondere für ausgediente Fahrzeuge, Möbel, Geräte und ihre Bestandteile sowie für Erzeugnisse aus Metall oder Kunststoff.»

Gute Gesetze können nicht eindeutig sein

Gesetze können und dürfen sich widersprechen. Denn sie müssen so allgemeingültig wie möglich formuliert sein, um möglichst viele ähnliche Einzelfälle einschliessen zu können. Erst auf der Ebene von Verordnungen, die sich auf Gesetze stützen müssen, werden Details geregelt. Ein strittiger Einzelfall ist aber meistens komplexer als die Bestimmungen in Gesetzen und Verordnungen und erfordert wie im Fall des abgebrannten Hauses in Knonau besonnenes Abwägen.

Der Eigentümer des Grundstücks stützt sich dabei auf sein Recht auf Eigentum, während sich die Gemeinde Knonau auf das Abfallgesetz stützt. Der Konflikt über das überfüllte Grundstück dauert dabei bereits über zehn Jahre an.

Jahrelange, ergebnislose Verhandlungen

Vor gut zehn Jahren begannen sich Beschwerden aus der Bevölkerung bezüglich des vernachlässigten und überfüllten Grundstücks im Knonauer Dorfzentrum zu mehren. Gespräche mit dem Grundstücksbesitzer und später mit seiner Familie und Freunden hatten zwar immer Versprechungen für Verbesserungen zur Folge, doch nach jedem Räumungsversprechen wurde der Garten stärker vollgestellt. «Irgendwann hat der Gemeinderat entschieden, dass die Zeit zum Reden vorbei war – aus der eigenen Erfahrung heraus und auch auf Druck der Bevölkerung. Danach setzten wir die Räumung des Gartens durch, nicht jedoch des Hauses. Bei jedem Entscheid der Gemeinde wurden die Rechtsmittel ausgeschöpft, bis vor Bundesgericht. Es dauerte eineinhalb Jahre bis zur Räumung», erklärt der Knonauer Gemeindepräsident Walter von Siebenthal und ergänzt: «Direkt nach der Räumung fing der Hausbesitzer jedoch an, erneut den Garten als Deponie zu nutzen. Und auch sein Haus war komplett vollgestopft.»

Aus Belästigung wird Gefährdung

In der Nacht vom 19. auf den 20. Juli dieses Jahres fingen das Haus und der vollgestopfte Garten Feuer – die Brandursache ist noch nicht geklärt. Der Liegenschaftenbesitzer und sein Hund konnten sich in Sicherheit bringen, das Haus brannte jedoch bis auf die Grundmauern nieder. Da Haus und Garten dermassen mit Dingen überfüllt waren, hatte die Feuerwehr trotz Grossaufgebot grösste Mühe, den Brand unter Kontrolle zu kriegen. Immer wieder drohten die Flammen auf die angrenzenden Liegenschaften überzugreifen, weshalb diese Liegenschaften allesamt evakuiert werden mussten. Walter von Siebenthal: «Aus der Belästigung Dritter wurde Gefährdung Dritter. Wären die hervorragend ausgebildeten und ausgerüsteten Feuerwehren aus dem Bezirk nicht so schnell und unermüdlich zur Stelle gewesen, hätte es wohl einen grossen Quartierbrand gegeben.» Beim Brand wurde ein Feuerwehrmann leicht verletzt. Die Schadenssumme wird auf gut 1,4 Millionen Franken geschätzt.

Ein Konflikt mit verhärteten Fronten

Mittlerweile sind jegliche Brandrückstände abgekühlt und auch die wochenlang gesperrte Schmidgasse ist wieder zugänglich. Grundsätzlich ist es Sache des Eigentümers, die Brandstelle zu räumen. «Ich werde alles aussortieren und die Grundmauern stehen lassen und darin ein modernes Gebäude errichten», erklärt der Liegenschaftenbesitzer optimistisch. Anwohner und Gemeinde haben jedoch das Gefühl, dass eher eine Umlagerung der Deponie stattfindet und nicht ein Aufräumen. «Da die Baustelle nicht aufgeräumt wird, sind wir jetzt dran, eine Ersatzvornahme anzuordnen. Wir werden es nicht dulden, dass der Brandplatz und das Gelände über Jahre in diesem Zustand bleiben. Wir wollen, dass im Dorfkern endlich wieder Ruhe einkehren kann – für alle Knonauer», sagt Walter von Siebenthal bestimmt.

Doch auch der Grundstücksbesitzer gibt sich kämpferisch: «Das ist kein Abfallhaufen. Abfall ist nur, was nicht reparierbar zerstört ist. Ich werde mich wehren, wenn jemand versucht in meinen Garten zu kommen und mir etwas wegzunehmen.»

Kann nicht-willkommene Hilfe trotzdem Hilfe sein?

Da das Bundesgericht bereits einmal der Räumung des als Deponie eingestuften Grundstücks zugestimmt hat, besteht wenig Zweifel daran, dass es auch ein zweites Mal einer Räumung zustimmen wird – gerade, da ein Grossteil der Dinge vom Feuer angesengt und vom Regen durchnässt sind.

Entscheidend und von grosser Reichweite für den Betroffenen ist die Frage, ob ein passionierter Sammler, ein chronischer Horter, ein Messie überhaupt fähig sein kann, einen überfüllten Brandplatz in Eigenregie zu räumen. Auch bei dieser Frage gilt es wieder abzuwägen. Soll das Recht auf Eigentum oder der Schutz einer Person vor sich selber höher gewichtet werden? Auf diese Fragen gibt es keine einfachen Antworten. Behörden, Erwachsenenschutzexperten und Gerichte müssen jeden einzelnen Fall prüfen.

Immer, wenn der Staat gegen deren ausdrücklichen Willen zum Schutz einer Person eingreift, gibt es nur Verlierer. Die Freiheit einer Person wird eingeschränkt, es entstehen hohe Kosten und viel Unwillen. Abzuwägen gilt es, ob ohne staatlichen Eingriff mehr verloren geht, als mit.

Wie aus Sammlern Messies wurden

Als in den 1950er-Jahren das Wirtschaftswunder für Wachstum in Europa sorgte und sich gleichzeitig Plastik als Werkstoff durchsetzte, entstand etwas noch nie da gewesenes: Abfall. Bis dahin wurden kaputte Dinge geflickt und fast alles wurde zur Wiederverwertung aufbewahrt. Das Leben war weniger abwechslungsreich, Karriere- und Wohnortswechsel waren selten. Wenn man etwas einmal brauchte, benötigte man es wahrscheinlich wieder. Weggegeben wurde fast nichts. Höchstens der Lumpensammler erhielt auf der Durchreise einige Stofffetzen, eine alte Bürste oder etwas Altmetall.

Vom Sammler zum Horter

Mit dem Wirtschaftswunder wurden die Menschen grosszügiger, gaben mehr weg und Dinge aus Plastik wurden so billig, dass sich flicken nicht mehr lohnte. Passionierte Sammler nahmen diese Dinge gerne an und da der Grossteil der Gesellschaft Dinge nicht gerne wegwarf, überschütteten sie die passionierten Sammler mit kostenlosen Dingen, bis diese zu Hortern wurden.

Mit der Veränderung des Wirtschaftssystems immer stärker in Richtung Dienstleistungen wurde die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung Teil der Wegwerfgesellschaft, während eine Minderheit Wert und Nutzen möglicherweise nützlicher Dinge völlig anders, höher, bewertete. In den 1980er-Jahren entwickelte sich für diese chronischen Horter ein Begriff: Messie. Heute werden mit Messie verschiedene Krankheitsbilder von Hortern bezeichnet. Sie haben gemeinsam, dass sich diese Menschen von nichts trennen können, was in irgendeiner Form noch einmal nützlich sein könnte. Während die Lebenszyklen moderner Dinge immer kürzer werden, werden Messies immer mehr kostenlose Dinge angeboten, zu denen sie nicht Nein sagen können, auch wenn sie wollten. (sals)

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