Ein Lernfahrer als Raser und Filmer
Er ist als Lernfahrer gerast, allein und mit einem nicht berechtigten Begleiter – und er hat die Schnellfahrten gefilmt: Das Bezirksgericht Affoltern verurteilte einen heute 21-jährigen schweizerisch-serbischen Doppelbürger unter anderem wegen grober qualifizierter Verletzung von Verkehrsregeln zu 15 Monaten auf Bewährung – eine milde Strafe.

Der junge Mann, ein Verkäufer aus einer Ämtler Gemeinde, stand Anfang dieser Woche vor den Schranken des Bezirksgerichts Affoltern. Weil er das von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafmass akzeptiert, kam das abgekürzte Verfahren zur Anwendung. In einem Fall überliess er als knapp 19-Jähriger Anfang Februar 2018 den Audi seines Vaters einem Kollegen. Und der drückte das Gaspedal auf der A4 bei Knonau Richtung Luzern durch. Der Tacho zeigte eine Geschwindigkeit von 239km/h an, was vom Beschuldigten während 25 Sekunden gefilmt wurde. Gleichentags sass er auf der A1 bei Oberengstringen Richtung Bern selber am Steuer – laut Anklageschrift aber mit einer Geschwindigkeit von 120km/h mindestens fünf Sekunden ohne die Hand am Steuerrad. Diese brauchte er für Tanzbewegungen. Auch hier sass der Kollege auf dem Beifahrersitz, ohne Berechtigung zur Begleitung des Lernfahrers. Aber schon wenige Tage zuvor entwendete der nicht vorbestrafte Mann das Fahrzeug seines Vaters, versah es mit den falschen Kontrollschildern (der Vater war mit den Wechselschild eines anderen Autos unterwegs) und bretterte mit 80km/h über die Lindenmoosstrasse in Affoltern – unbegleitet. Wenig später, auf der Muristrasse Richtung Obfelden, sass dann wieder ein Kollege als Begleiter daneben – ohne Berechtigung, den Lernfahrer zu begleiten, ebenso auf der Autobahnraststätte Würenlos.
Tage später war der Angeklagte mit Papas Audi von Zwillikon Richtung Ottenbach wieder allein unterwegs, wobei er die Höchstgeschwindigkeit um 33km/h überschritt. Aktenkundig ist auch eine krasse Geschwindigkeitsübertretung des Beschuldigten vom September 2018: Damals raste der Lernfahrer allein auf der A4, Gemeindegebiet Affoltern, mit 198km/h Richtung Luzern, was 2km/h unter dem Rasertatbestand liegt. Die Anklageschrift wird komplettiert durch den Vorwurf der Widerhandlung gegen das Waffengesetz: Vom Tag seiner Volljährigkeit im September 2017 bis zu einer Festnahme am 3. Dezember 2018 habe er bei sich zu Hause einen auf dem Flohmarkt erworbenen Schlagring aufbewahrt, heisst es da.
Jetzt auf der richtigen Spur
Wie es zu diesen Exzessen gekommen sei, wollte der Gerichtsvorsitzende Peter Frey wissen. «Die Eltern waren bei Verwandten, da habe ich das Auto für Spritztouren genommen – und nicht viel überlegt, auch nicht mit Konsequenzen gerechnet», sagte der junge Mann. Er bereut die Vergehen und hat nach eigenen Worten daraus gelernt, nachdem er auch einen Job verloren hat. Er befinde sich jetzt auf der richtigen Spur. In die Reue schliesst er auch seine Eltern ein, die er enttäuscht habe – sie, die ihm alles ermöglicht hätten und weiterhin voll hinter ihm stehen würden.
Nach langer Beratung sprach ihn das Bezirksgericht schuldig: wegen Gehilfenschaft zu qualifiziert grober Verletzung von Verkehrsregeln; wegen mehrfacher grober Verletzung von Verkehrsregeln; wegen mehrfacher Entwendung zum Gebrauch; wegen Missbrauchs von Kontrollschildern, mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung und wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz. Bestraft wird der Mann mit 15 Monaten Gefängnis bedingt – bei einer Probezeit von drei Jahren. Und mit einer sogenannten Verbindungsbusse von 500 Franken. Ausserdem muss er die Verfahrens- und Anwaltskosten übernehmen.
Krasses Verhalten
Am stärksten ins Gewicht fällt die Hochrisikofahrt mit 239km/h in einem mit vier Personen besetzten Auto auf der A4 bei Knonau. Der Beschuldigte sass hier zwar nicht am Steuer, wurde aber der Gehilfenschaft bezichtigt, weil er das Auto zur Verfügung stellte. Hätte er am Steuer gesessen, so wäre die Strafe zweifellos wesentlich höher ausgefallen. Glück beanspruchte er auch bei der eigenen Fahrt auf der Autobahn, als er mit 198km/h gemessen wurde – ganz knapp unter den Rasertatbestand. «Sie haben in einem Zeitraum von acht Monaten ein krasses Verhalten an den Tag gelegt», sagte der Gerichtspräsident. Er betonte, dass die 15-monatige Gefängnisstrafe am unteren Limit liegt. Jetzt sei Denken vor Handeln angesagt, schob er nach und hofft nun, dass das zu absolvierende Lernprogramm «Start» für risikobereite Verkehrsteilnehmende die nötige Hilfe bietet.


