Ein Richtplan bremst das Wachstum nicht automatisch

Der teilrevidierte regionale Richtplan rechnet mit hohen Zuwachsraten im Amt

Erwartete Zuwachsraten der Bevölkerungszahl bis 2040 in den Gemeinden gemäss dem teilrevidierten regionalen Richtplan. (Grafik Dominik Stierli/Datawrapper)

Erwartete Zuwachsraten der Bevölkerungszahl bis 2040 in den Gemeinden gemäss dem teilrevidierten regionalen Richtplan. (Grafik Dominik Stierli/Datawrapper)

Die Zürcher Planungsgruppe Knonaueramt (ZPK) hat den regionalen Richtplan überarbeitet. Noch bis am 14. Juni ist die Teilrevision öffentlich aufgelegt. Daraus geht hervor, dass die ZPK und der Kanton das Erreichen einer Bevölkerungszahl von 70000 im Amt unterschiedlich bewerten. Die Planungsgruppe rechnet bereits im Jahr 2040 damit, der Kanton erst 2050. (siehe Seite 1)

Hohe Zuwachsraten

Ein Blick in die Zahlen der ZPK verrät, wo mit den höchsten Zuwachsraten im Amt gerechnet wird. So plant Maschwanden mit aktuell 673 Einwohnenden mit gut 1000 Personen im 2040, was einem Zuwachs von 55 Prozent entsprechen würde. Auch weitere Gemeinden wie Rifferswil (+39 %), Wettswil (+33 %) und Mettmenstetten (+32 %) haben Zuwachswerte über 30 Prozent. Weitere Werte sind in der Grafik zu sehen.

Von den absoluten Zahlen her würde natürlich die Stadt Affoltern weiterhin die meisten Bewohnerinnen und Bewohner beherbergen. Die Zahl stiege von heute 12841 auf 15300 Personen. Bevölkerungsmässig die zweitgrösste Gemeinde wäre neu Mettmenstetten (7400), gefolgt von Obfelden (7300) und Wettswil (7000).

Die Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung basieren gemäss dem Richtplanentwurf auf einer Umfrage aus dem Jahr 2022 bei den Ämtler Gemeinden, was bei der aktuell rasanten Entwicklung etwas erstaunt. Der «Anzeiger» hat beim verantwortlichen Raumplaner, Marsilio Passaglia, daher nachgefragt. Dieser sagt, dass einzelne Gemeinden bereits die Rückmeldungen gegeben haben, dass die Prognosen inzwischen veraltet seien. «Um einerseits die Abläufe nicht unnötig zu verkomplizieren und andererseits über die aktuellsten Schätzungen zu verfügen, hat der Vorstand der ZPK beschlossen, dass die Gemeinden ihre gegebenenfalls aktualisierten Prognosen im Rahmen der gegenwärtig laufenden öffentlichen Auflage nochmals anpassen können», sagt der Raumplaner dazu. Er erklärt, dass es sich aktuell nicht nur um eine öffentliche ­Auflage handle, sondern dass die 14 Verbandsgemeinden nochmals ganz offiziell die Möglichkeit haben, ihre Anliegen einzubringen. Wie steht es nun um mögliche Massnahmen, das Wachstum zu bremsen? Dazu erklärt Raumplaner Marsilio Passaglia: «Der regionale Richtplan enthält behördenverbindliche Handlungsanweisungen an die Gemeinden.» Zu beachten sei aber, dass der regionale Richtplan vom Regierungsrat festgesetzt wird. «Die Region selbst hat daher nur einen sehr stark eingeschränkten Spielraum, was die Handlungsanweisungen an die Gemeinden anbelangt. Das Allermeiste ist vom Kanton vorgegeben und die Region kann allenfalls bei der konkreten Formulierung noch ein klein wenig Einfluss nehmen», so Passaglia.

Im teilrevidierten Richtplan sind mögliche Massnahmen definiert. So soll beispielsweise die Siedlungsentwicklung im bereits überbauten Gebiet stattfinden und Altbauten durch dichtere und effizientere Neubauten ersetzt werden. Das Siedlungsgebiet soll nicht über das kantonal festgelegte Mass hinaus verändert werden, hält der Bericht neben vielen weiteren Punkten fest.

Noch viel freie Bauflächen

Passaglia erklärt, dass ein Richtplan-Eintrag zur zurückhaltenden Entwicklung des Knonauer Amtes nicht «automatisch» so auch passiere. Es sei zwar so, dass Neueinzonungen vom Kanton seit dem Inkrafttreten des revidierten Raumplanungsgesetzes im Jahr 2014 nur noch in Ausnahmefällen genehmigt würden, trotzdem verfüge das Knonauer Amt noch über viele nicht oder nur teilweise überbaute Grundstücke. «Sofern die Erschliessung eines Grundstücks sichergestellt ist (Zufahrt, Wasser, Abwasser, Elektrizität), hat die Bauherrschaft das Recht, das Grundstück im Rahmen der geltenden Zonenvorschriften zu überbauen», erklärt der Raumplaner.

Die öffentliche Auflage dauert noch bis 14. Juni. Während dieser Zeit kann jedermann zum Entwurf Einwendungen erheben. Weitere Angaben dazu findet man auf www.zpk-amt.ch.

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