Eine beinahe tödliche Messerattacke in Affoltern

Sechseinhalb Jahre Gefängnis wegen versuchter vorsätzlicher Tötung

Er hat seinen Kontrahenten mit zwei Messern beinahe tödlich verletzt. Wegen versuchter vorsätzlicher Tötung hat das Bezirksgericht Affoltern einen 53-jährigen Polen mit deutschem Pass zu sechseinhalb Jahren Gefängnis und zu sieben Jahren Landesverweisung verurteilt.

War es Rache? Eine Abrechnung? Oder ein Streit, der eskaliert ist? Das Motiv ist auch nach mehrstündiger Verhandlung am Bezirksgericht Affoltern unklar. Für den Staatsanwalt ist jedoch klar, dass der Beschuldigte im November 2024 seinen Kontrahenten telefonisch und nach Kokainkonsum aufforderte, nach Affoltern zu kommen, «um sich zu schlagen», wie es in der Anklageschrift heisst. Der Geschädigte machte sich tatsächlich auf den Weg. Schon vor der Wohnadresse traf der ebenfalls aus Polen stammende Mann auf den Beschuldigten, der – in Begleitung eines Kumpels – mit zwei Messern in der Hand drohte. Der Bedrohte floh, wurde aber verfolgt und eingeholt. Laut Anklage stürzte er zu Boden, während sich der Täter über ihm befand, immer noch mit den zirka 34 bzw. 19 cm langen, drei und vier Zentimeter breiten Messern in den Händen: laut Anklage ein Küchen- und ein Gemüsemesser. Mit diesen stach er zweimal bewusst auf den Oberkörper des Geschädigten ein – einmal in die linke Brustkorb-Aussenseite, einmal in die linke Hüfte/am Gesäss. Am Brustkorb betrug die Messertiefe laut Anklageschrift 10,5 cm, jene an der Hüfte/Gesäss knapp 6 cm. Die eine Verletzung lag knapp neben dem linken Lungenflügel, die andere an Rippenzwischenräumen, durch welche Arterien verlaufen. Wäre der linke Lungenflügel getroffen worden, hätte dies lebensbedrohliche Folgen gehabt – ebenso bei einer Verletzung der Arterie in den Rippenzwischenräumen, folgert die Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte habe den Geschädigten schwer verletzen wollen, wobei er auch dessen Tod zumindest in Kauf genommen habe. Wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes verlangt der Staatsanwalt eine achtjährige Gefängnisstrafe und sieben Jahre Landesverweis.

«Ich wollte ihn nicht töten»

Vor Gericht machte der Mann, zum dritten Mal verheiratet und Vater eines minderjährigen Sohnes, Erinnerungslücken geltend. Die Verabredung zum «Sich-Schlagen» gab er zu. Woher die Messer stammen, will er nicht wissen, räumt aber die Messerstiche ein. «Da gibt es wohl keine andere Erklärung. Aber ich wollte ihn nicht töten, und es war mir nicht bewusst, dass er hätte sterben können», betont er mehrmals. Als ihn der Gerichtspräsident auf Videoaufnahmen hinwies und Fotos zeigte, gab er zu: «Ja, das bin ich.» Er habe den Angegriffenen erschrecken wollen, aber er erinnere sich nicht an die Messerstiche.

«Ich bin kein schlechter Mensch», sagte er und präsentierte sich im Rahmen der Befragung als fürsorglicher Familienvater mit einem guten Verhältnis zur Partnerin, mit der er seit zwölf Jahren zusammenlebt. Er habe ein paar Kollegen gehabt, darunter den von ihm Verletzten, mit dem er aktuell keinen Kontakt hat. Seit 6. August 2025 sitzt er im vorzeitigen Strafvollzug, hat dort mit Ausnahme der Partnerin und des Sohnes keine Besuche. Ein Landesverweis wäre «für alle eine Katastrophe», sagte er unter dem Hinweis, dass er nach dem Gefängnisaufenthalt vom bisherigen Arbeitgeber wieder eingestellt würde. Seit drei Monaten verrichtet er im Gefängnis «Hausmeisterarbeiten».

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