Er fuhr bis sechs Meter ans Vorderfahrzeug heran

Grobe Verletzung von Verkehrsregeln: Bedingte Geldstrafe für 22-jährigen Syrer

Ein 22-jähriger Syrer wurde wegen seines Fahrverhaltens gebüsst. (Archivbild sas)

Er fuhr mit zu geringem Abstand auf das vor ihm fahrende Auto. Wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln kassierte ein 22-jähriger Syrer aus dem Kanton Luzern eine bedingte Geldstrafe von 25 Tagessätzen à 100 Franken (2500 Franken). Zudem muss er eine Busse von 500 Franken bezahlen.

Der Mann, im Detailhandels-Aussendienst tätig, fuhr am 11. August 2024 um 1.10 Uhr auf der A3 Richtung Luzern. Auf der Höhe der Rampe der Fahrbahnen Chur/Luzern (Gemeindegebiet Wettswil) schloss er mit 80 km/h dicht an das vordere Fahrzeug auf – gemäss Strafbefehl während 400 Metern bis auf 6 bis 12 Meter. Damit hätte der Mann gemäss Staatsanwalt bei einem unerwarteten Bremsmanöver des vorausfahrenden Autos eine Auffahrkollision «mit grosser Wahrscheinlichkeit» nicht mehr verhindern können.

Bei der bedingten Geldstrafe gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Gegen diesen Strafbefehl hat der Mann beim Bezirksgericht Affoltern Einsprache erhoben, ist dort am vergangenen Montag unentschuldigt nicht erschienen. Dies hätte eigentlich den Rückzug der Einsprache zur Folge. Nachdem sich der Beschuldigte schliesslich doch noch telefonisch ­gemeldet hat, ist laut Gerichtspräsident Peter Frey derzeit noch offen, ob die Verhandlung wiederholt wird. (-ter.)

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